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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07   

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https://dejure.org/2007,5954
LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07 (https://dejure.org/2007,5954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2007 - 11 Sa 266/07 (https://dejure.org/2007,5954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2007 - 11 Sa 266/07 (https://dejure.org/2007,5954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Androhung einer Erkrankung sowie Diffamierung des Arbeitsgebers im Gespräch unter Arbeitskollegen als vermeintlicher wichtiger Kündigungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Androhung der Verschaffung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Androhung einer Arbeitsunfähigkeit zwecks Erreichung einer Vergünstigung; Verletzung des arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmegebots

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Androhung Arbeitsunfähigkeit - fristlose Kündigung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 293 ff.; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; BUrlG § 11; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; StGB § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1 § 626 Abs. 1; StGB § 240
    Unbegründete außerordentliche Kündigung bei nicht erkennbarem Nötigungserfolg einer angedrohten Arbeitsunfähigkeit und allgemein gehaltenen Diffamierungen - Duldung von Überstunden durch Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
    Ein solches Verhalten erfüllt den Straftatbestand der versuchten Nötigung nach § 240 StGB, wobei es letztlich auf die strafrechtliche Wertung nicht ankommt, sondern darauf, ob dem Arbeitgeber wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (vgl. BAG 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
    Ein solches Verhalten beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, weil es in ihm den berechtigten Verdacht aufkommen lassen kann, der Arbeitnehmer missbrauche notfalls seine Rechte aus den Lohnfortzahlungsbestimmungen, um einen unberechtigten Vorteil zu erreichen (BAG, 05.11.1991, a.a.O.; 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 -, AP Nr. 13 zu § 543 ZPO 1977).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
    Er muss ferner vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden arbeitsnotwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (vgl. BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG, 10.10.2002, 2 AZR 418/01, Der Betrieb 2003, 1797 ff.).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
    Ein solches Verhalten erfüllt den Straftatbestand der versuchten Nötigung nach § 240 StGB, wobei es letztlich auf die strafrechtliche Wertung nicht ankommt, sondern darauf, ob dem Arbeitgeber wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (vgl. BAG 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit).
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