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   LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06   

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https://dejure.org/2007,10907
LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06 (https://dejure.org/2007,10907)
LAG München, Entscheidung vom 29.06.2007 - 11 Sa 275/06 (https://dejure.org/2007,10907)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 11 Sa 275/06 (https://dejure.org/2007,10907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung; Bestehen eines Gesamtbetriebsrates; Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung

  • Judicialis

    BetrVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § ... 1 Abs. 2 Ziff. 1; ; BetrVG § 2 Abs. 2; ; BetrVG § 77; ; BetrVG § 77 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1; ; BetrVG §§ 111 ff.; ; AktG §§ 15 ff.; ; BGB § 140; ; BGB § 179; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 427

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 14/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Mit dem Ausscheiden eines Tochterunternehmens, hier der d. GmbH, aus dem P. -Konzern ist die Ratio der Gewährung von Leistungen aus der genannten Betriebsvereinbarung entfallen (vgl. LAG München, Urteil vom 29. Juni 2006, Az.: 3 Sa 14/06).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Wird eine Betriebsratswahl - wie hier - nicht angefochten, so bleibt er nicht nur mit allen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnissen im Amt, sondern er ist für die Einheit zuständig, für die er gewählt wurde (BAG, Beschl. vom 27.6.1995, Az.: 1 ABR 62/94, NZA 96, 164).würde der Betriebsrat wegen Verkennung des Begriffs in der Ausübung seines Amtes beschränkt, so widerspräche dies der in § 19 Betriebsverfassungsgesetz enthaltenen Wertung, nach der ein Rechtsverstoß, der die Wahlanfechtung begründet, unbeachtlich wird, wenn eine Anfechtung unterbleibt.
  • LAG München, 13.09.2006 - 9 Sa 3/06

    Streit um eine Abfindung aus einem Sozialplan

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Bei Schluss der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Berufungsverfahren haben mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts München in Parallelverfahren klageabweisende Urteile des Arbeitsgerichts München bestätigt und sich ausführlich mit der Argumentation der Klagepartei auseinandergesetzt (z.B. Urteile in den Verfahren 2 Sa 408/06, 3 Sa 59/06, 9 Sa 3/06, 10 Sa 64/06).
  • LAG München, 08.02.2007 - 2 Sa 408/06

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Bei Schluss der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Berufungsverfahren haben mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts München in Parallelverfahren klageabweisende Urteile des Arbeitsgerichts München bestätigt und sich ausführlich mit der Argumentation der Klagepartei auseinandergesetzt (z.B. Urteile in den Verfahren 2 Sa 408/06, 3 Sa 59/06, 9 Sa 3/06, 10 Sa 64/06).
  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 64/06

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Bei Schluss der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Berufungsverfahren haben mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts München in Parallelverfahren klageabweisende Urteile des Arbeitsgerichts München bestätigt und sich ausführlich mit der Argumentation der Klagepartei auseinandergesetzt (z.B. Urteile in den Verfahren 2 Sa 408/06, 3 Sa 59/06, 9 Sa 3/06, 10 Sa 64/06).
  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 59/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Bei Schluss der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Berufungsverfahren haben mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts München in Parallelverfahren klageabweisende Urteile des Arbeitsgerichts München bestätigt und sich ausführlich mit der Argumentation der Klagepartei auseinandergesetzt (z.B. Urteile in den Verfahren 2 Sa 408/06, 3 Sa 59/06, 9 Sa 3/06, 10 Sa 64/06).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Eine solche unternehmerische Zusammenarbeit zweier Konzernunternehmen reicht jedoch nicht für die Annahme aus, dass die wesentlichen materiellen und immateriellen Betriebsmittel gemeinsam genutzt und die Arbeitsabläufe in beiden Unternehmen personell, technisch und organisatorisch miteinander verknüpft sind (vgl. BAG vom 18.01.1990 - 2 AZR 355/89).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06
    Zum anderen ist aufgrund des Vortrags der Klägerin nicht erkennbar, dass sich zumindest die Beklagte und die d. GmbH zur gemeinsamen Führung eines Betriebes rechtlich verbunden haben in der Weise, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leistung ausgeübt werden sollte (vgl. BAG vom 11.02.2004, Az. 7 ABR 27/03).
  • ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Außerdem kann auf Arbeitgeberseite auch nur der Arbeitgeber oder ein von ihm bevollmächtigter betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungsträger entsprechende Vereinbarungen mit dem Betriebsrat treffen (LAG München, 29.06.2007, 11 Sa 275/06; LAG Berlin, 08.02.2007, 2 Sa 379/06; LAG Köln, 11.11.2005, 11 Sa 121/05).
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