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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06   

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https://dejure.org/2006,9553
LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06 (https://dejure.org/2006,9553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.08.2006 - 11 Sa 289/06 (https://dejure.org/2006,9553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. August 2006 - 11 Sa 289/06 (https://dejure.org/2006,9553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Verkennung eines auswahlrelevanten Personenkreises im Falle der Durchführung der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlich betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung; Beendigungskündigung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 3; ; BetrVG § ... 3 Abs. 1 Nr. 1 a; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111; ; BGB § 242; ; BGB § 247; ; BGB §§ 305 ff; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 3; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 3; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 23; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ZPO § 138 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei Beendigungskündigung infolge Filialschließung - Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises - abgestufte Darlegungslast zur Frage der Eigenständigkeit des Betriebs oder Unselbständigkeit des Betriebsteils - unsubstantiierte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Die Filiale in Ludwigshafen U sei exakt so organisiert gewesen, wie die Filiale, über die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.09.2005, 2 AZR 36/05, zu entscheiden hatte.

    Selbst wenn gemäß Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten worden ist, ist eine Sozialauswahl nicht mit den Mitabeitern der anderen Betriebe durchzuführen (BAG 15.12.2005, 6 AZR 199/05; 02.06.2005, 2 AZR 158/04; 22.09.2005, 2 AZR 36/05).

    Die Zusammenfassung von Betrieben zur Erleichterung der Bildung von Betriebsräten bzw. sachgerechter Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen durch einen einheitlichen Betriebsrat ändert an der Zuordnung einzelner Arbeitnehmer zu ihren jeweiligen Beschäftigungsbetrieben im Sinne des § 23 KSchG nichts (BAG 22.09.2005, a.a.O.).

    Andererseits fehlt ihnen aber ein Leitungsapparat, um insbesondere in personellen oder sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig treffen zu können (vgl. BAG 22.09.2005, a.a.O.).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Selbst wenn gemäß Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten worden ist, ist eine Sozialauswahl nicht mit den Mitabeitern der anderen Betriebe durchzuführen (BAG 15.12.2005, 6 AZR 199/05; 02.06.2005, 2 AZR 158/04; 22.09.2005, 2 AZR 36/05).

    Im vorliegenden Fall kann die Frage der Wirksamkeit allerdings dahingestellt bleiben, da sich nach Ansicht der Kammer jedenfalls die Beklagte als Ersteller- und Verwenderin der Versetzungsklausel nach § 242 BGB nicht auf deren eventuelle Unwirksamkeit berufen kann (offen gelassen von BAG 15.12.2005 - 6 AZR 199/05-).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Dies hätte eine unzulässige Ausforschung nach sich gezogen (vgl. insofern zum Ausforschungsbeweis BAG 25.01.1982, 4 AZR 878/79; 15.12.1999, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 78, Schwab/Weth-Schwab ArbGG § 58 Rz. 33, 88).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Hierbei sind auch Arbeitnehmer eines räumlich weit entfernten Betriebsteils grundsätzlich in eine Sozialauswahl mit einzubeziehen (vgl. BAG 03.06.2004, 2 AZR 577/03).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Insofern sind die Grundsätze heranzuziehen, die das BAG (23.03.1984, 7 AZR 515/82) hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines von mehreren Unternehmen betriebenen gemeinsamen Betriebes entwickelt hat.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Selbst wenn gemäß Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten worden ist, ist eine Sozialauswahl nicht mit den Mitabeitern der anderen Betriebe durchzuführen (BAG 15.12.2005, 6 AZR 199/05; 02.06.2005, 2 AZR 158/04; 22.09.2005, 2 AZR 36/05).
  • LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05

    Sozialauswahl in einem Filialbetrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Sodann muss der Arbeitgeber im Einzelnen substantiiert bezüglich der konkreten betrieblichen Einheit hierzu Stellung nehmen (vgl. LAG Berlin 05.01.2006, 14 Sa 1801/05, welches die Darlegungslast grundsätzlich dem Arbeitgeber aufbürdet).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
    Bei einer eigenständigen Leitung ist eine wesentliche Selbständigkeit der Entscheidungen in personeller und sozialer Hinsicht erforderlich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17.02.2005, 6 Sa 404/04).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. August 2006 - 11 Sa 289/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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