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LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung einer Wettbewerbsverpflichtung und Bestehen einer sich daraus ergebenden Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung bei Nichtigkeit oder Anfechtung eines Arbeitsvertrags; Erfordernis einer Differenzierung von in Vollzug und nicht in Vollzug ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 75 Abs. 1, 3; BGB § 123
Karenzentschädigung bei Anfechtung des Arbeitsvertrages - eingeschränkte Fortgeltung des Wettbewerbsverbots - Wahlrecht der Arbeitgeberin - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.02.2007 - 24b Ca 79/04
- LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07
- LAG München, 03.12.2008 - 11 Sa 538/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75
Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB
Auszug aus LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorschrift in seiner Entscheidung vom 23 Februar 1977, NJW 1977, 1357, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt und die hierdurch entstandene Lücke mittels einer analogen Anwendung des § 75 Absatz 1 HGB geschlossen. - BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 523/85
Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Wirksamkeit des Verbots …
Auszug aus LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07
Bei vollzogenem Arbeitsverhältnis soll das Wettbewerbsverbot im Zweifel auch dann gelten, wenn der Arbeitsvertrag unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. vom 3.2.1987, Az.: 3 AZR 523/85, NZA 1987, 813;… EK-Schaub, 7. Aufl., § 74 HGB Rz. 11)).
- BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen
- LAG Niedersachsen, 09.01.2013 - 16 Sa 563/12
Gerichtliche Bestimmung einer in das Ermessen des Arbeitgebers gestellten …
Selbst wenn mit dem LAG München (Urteil vom 19.12.2007 - 11 Sa 294/07, LAGE § 74 HGB Nr. 22) angenommen wird, dass im Falle der wirksamen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung eine Lösung innerhalb eines Monats nach der Anfechtungserklärung möglich sei, wenn der Anfechtungsgrund sich zugleich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstelle, bleibt der Beklagte vorliegend an die Wettbewerbsvereinbarung gebunden, weil er, wie oben dargelegt, das Arbeitsverhältnis nicht wirksam angefochten hat.