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   LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17   

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LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2017,51290)
LAG München, Entscheidung vom 13.12.2017 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2017,51290)
LAG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2017,51290)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AÜG § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 S. 1, S. 4, § 11, § 13; KSchG § 4 S. 1, S. 2, § 6, § 7
    Streit um die Wirksamkeit von Änderungskündigungen, die Weiterbeschäftigung sowie Entgeltansprüche bei Einsatz als Leiharbeitnehmer

  • IWW

    § 11 AÜG, § ... 174 ZPO, § 4 KSchG, § 5 KSchG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 9 Nr. 2 AÜG, § 13 AÜG, § 13 Hs. 2 AÜG, §§ 4, 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 2, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 6 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 4 Satz 2 KSchG, § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG, § 10 Abs. 4 Satz 4 AÜG, §§ 91, 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Vereinbarung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer bei Unklarheit über den Umfang der tariflichen Ansprüche; Einhaltung der Klagefrist bei mehreren Änderungsschutzkündigungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 2, 4 KSchG; §§ 3, 9, 10 AÜG
    Änderungskündigung; Klagefrist; Equal-Pay-Ansprüche

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wahrung der Klagefrist für eine Folgeänderungskündigung

  • rewis.io

    Streit um die Wirksamkeit von Änderungskündigungen, die Weiterbeschäftigung sowie Entgeltansprüche bei Einsatz als Leiharbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; KSchG § 4; AÜG § 3; AÜG § 9; AÜG § 10
    Unwirksame Vereinbarung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer bei Unklarheit über den Umfang der tariflichen Ansprüche; Einhaltung der Klagefrist bei mehreren Änderungsschutzkündigungen

  • rechtsportal.de

    Unwirksame Vereinbarung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer bei Unklarheit über den Umfang der tariflichen Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2018, 897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    Der Kläger hat die Klagefrist für eine Folgeänderungskündigung durch die Klage gegen die vorherige Änderungskündigung gewahrt, welche zum gleichen Zeitpunkt wirken sollte (im Anschluss an BAG v. 18.12.2014 - 2 AZR 163/14).

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Folgekündigungen (BAG Urteil v. 18.12.2014 - 2 AZR 163/14).

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 18.12.2014 - 2 AZR 163/14) die Einhaltung der Klagefrist bejaht und insoweit eine Wirksamkeit der Kündigung vom 29.07.2016 im Wege der Fiktion der §§ 4, 7 KSchG abgelehnt.

    Ergibt sich weder aus der Klagebegründung noch aus sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers oder aus in den Rechtsstreit eingeführten Umständen, dass er den Gegenstand der Kündigungsschutzklage auf die Wirksamkeit der konkret angegriffenen Kündigung beschränken will, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, der Arbeitnehmer wendet sich mit seiner Klage zugleich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch mögliche andere Tatbestände bis zu dem in der angegriffenen Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin (vgl. BAG Urteil v. 18.12.2014 - 2 AZR 163/14).

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    In so einem Fall muss der Arbeitgeber also darlegen im Rahmen einer hypothetischen Betrachtung, welche Grundlagen einer Vergütung für einen etwaigen vergleichbaren Arbeitnehmer gelten sollte (vgl. BAG Urteil v. 21.10.2015 - 5 AZR 604/14).

    Denn zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (vgl. BAG Urteil v. 21.10.2015 -5 AZR 604/14; Urteil v. 23.03.2011 - 5 AZR 7/10).

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    Denn der Darlegungslast kann der Kläger nicht nur über dieses Mittel der Auskunft nach § 13 AÜG nachkommen, sondern auch in anderer Weise genügen (vgl. BAG Urteil v. 23.10.2013 - 5 AZR 556/12; Urteil v. 13.03.2013 - 5 AZR 146/12).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    Denn der Darlegungslast kann der Kläger nicht nur über dieses Mittel der Auskunft nach § 13 AÜG nachkommen, sondern auch in anderer Weise genügen (vgl. BAG Urteil v. 23.10.2013 - 5 AZR 556/12; Urteil v. 13.03.2013 - 5 AZR 146/12).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    Denn zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (vgl. BAG Urteil v. 21.10.2015 -5 AZR 604/14; Urteil v. 23.03.2011 - 5 AZR 7/10).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    Daher konnte die Beklagte, welche ohnehin im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eine weitergehende Darlegungspflicht hinsichtlich des dauerhaften Entfalls des Beschäftigungsbedarfs hat (vgl. BAG Urt. v. 18.05.2006 - 2 AZR 412/05), diesen nicht belegen.
  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
    Jedoch ist die Begründung des Bundesarbeitsgerichts im genannten Urteil, die sich auf Be endigungskündigungen bezieht, auch auf die Änderungskündigung übertragbar, da auch die Änderungsschutzklage nur Erfolg haben kann, wenn im Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist, mit dem also dann die geänderten Arbeitsbedingungen gelten sollen, nicht bereits eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (vgl. BAG Urteil v. 24.08.2004 - 1 AZR 419/03).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. Dezember 2017 - 11 Sa 296/17 - aufgehoben, soweit es den Änderungsschutzanträgen gegen die Kündigungen vom 29. Juni 2016 und 28. Juli 2016 sowie dem Antrag stattgegeben hat, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger über den rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits hinaus als Kfz-Meister zu beschäftigen.
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   LAG München, 23.03.2018 - 11 Sa 296/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7734
LAG München, 23.03.2018 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2018,7734)
LAG München, Entscheidung vom 23.03.2018 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2018,7734)
LAG München, Entscheidung vom 23. März 2018 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2018,7734)
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   LAG München, 08.01.2018 - 11 Sa 296/17   

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https://dejure.org/2018,7735
LAG München, 08.01.2018 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2018,7735)
LAG München, Entscheidung vom 08.01.2018 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2018,7735)
LAG München, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 11 Sa 296/17 (https://dejure.org/2018,7735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 319 Abs. 1
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  • rewis.io

    Berichtigungsbeschluss- offensichtlicher Übertragungsfehler

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