Rechtsprechung
LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Interessenausgleich, Namenslliste, Vermutungswirkung, Leiharbeitnehmer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 V 1 KSchG
Interessenausgleich, Namenslliste, Vermutungswirkung, Leiharbeitnehmer - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Entkräftung der gesetzlichen Vermutung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
- hensche.de
Kündigung: Betriebsbedingt, Sozialauswahl: Altersgruppen, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Entkräftung der gesetzlichen Vermutung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 07.01.2009 - 2 Ca 1849/08
- LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
- BVerfG, 06.09.2012 - 1 BvR 1383/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der wesentlichen Änderung ist der Kündigungszeitpunkt (BAG, Urt. v. 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - m.w.N.).Es geht darum, ob der unmittelbar kündigungsbedrohte Arbeitnehmer den fortbestehenden Arbeitsplatz desjenigen Arbeitnehmers übernehmen kann, dessen Arbeitsplatz nicht weggefallen ist (BAG, Urt. v. 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - m.w.N.).
- ArbG Bonn, 07.01.2009 - 2 Ca 1849/08
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach der arbeitgeberseitigen Kündigung; …
Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.01.2009 - 2 Ca 1849/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 07.01.2009 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Bonn - 2 Ca 1849/08 EU - 1) festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 28.07.2008, zugegangen am 28.07.2008, nicht aufgelöst worden ist, 2) die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin als Produktionsmitarbeiterin weiter zu beschäftigen.
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05
Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Wird der Vertretungsbedarf etwa durch rechtlich zulässig gestaltete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern abgedeckt, denen er durch "Rahmenverträge" verbunden ist, so ist das durch den Vertretungsbedarf beschriebene Beschäftigungsvolumen nicht frei (vgl.: BAG, Urt. v. 01.03.2007 - 2 AZR 650/05 -). - BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Die Bildung von Altersgruppen zum Zwecke der Altersstruktur der Belegschaft ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, wobei Gruppenbildungen im Rahmen von "Zehnerschritten" unbedenklich sind (BAG, Urt. v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07 - m.w.N.). - BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 438/82
Befristeter Arbeitsvertrag und fehlende Vertretungsreserve
Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Der Arbeitgeber ist auch frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang er eine Personalreserve für Vertretungsfälle vorhält (vgl.: BAG, Urt. v. 08.09.1983 - 2 AZR 438/82 -).
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. August 2009 - 11 Sa 320/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei …
Der Arbeitgeber ist auch frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang er eine Personalreserve für Vertretungsfälle vorhält (LAG Köln, Urteil vom 14.06.2009, Az.: 11 Sa 320/09 - AE 2010, 9900).