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   LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13   

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LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13 (https://dejure.org/2013,34105)
LAG München, Entscheidung vom 25.09.2013 - 11 Sa 328/13 (https://dejure.org/2013,34105)
LAG München, Entscheidung vom 25. September 2013 - 11 Sa 328/13 (https://dejure.org/2013,34105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    GG Art. 3 BetrVG § 75 GG Art. 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    Art. 3 GG; § 75 BetrVG, Art. 9 GG
    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; BetrVG § 75; GG Art. 9
    Keine unzulässige Differenzierungs- und Stichtagsklausel bei Sanierungstarifvertrag; kein Anspruch von Nichtgewerkschaftsangehörigen auf Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    Denn Rechtsfolge einer entsprechenden Unwirksamkeit dieser im Tarifvertrag enthaltenen Regelungen wäre entweder die gesamte Unwirksamkeit der Regelung des persönlichen Geltungsbereichs oder aber zumindest eine partielle Unwirksamkeit, etwa in Bezug auf die Stichtagsregelung (vgl. BAG Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 117/09).

    Soweit daher Außenseiter durch den Tarifvertrag in irgendeiner Form betroffen werden, beruht das nicht auf der normativen Wirkung des Tarifvertrages, sondern allein aufgrund etwa durch Bezugnahmeklauseln gestalteter Arbeitsvertragsbeziehungen zwischen dem Außenseiter und seinem Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 117/09).

    Dies zeigt auch die Entscheidung des BAG vom 22.09.2010 (4 AZR 117/09), in der eine Stichtagsregelung als unproblematisch angesehen wurde.

    Auch in dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere auf die Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit im Falle des Zwingens zum Verbleib in der Gewerkschaft hingewiesen (siehe BAG Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 117/09 Rn. 31 zitiert nach Juris).

  • BAG, 20.05.1960 - 1 AZR 268/57

    Verhandlungsleiter - Ausfertigung des Schiedsspruches - Zustellung an

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    gepartei schon deswegen nicht auf eine andere Abrechnungsmodalität berufen kann, weil sie an den Schiedsspruch vom Dezember 2012 gebunden ist (vgl. BAG Urteil vom 20.05.1960 - 1 AZR 268/57, Urt. v. 09.09.1981- 4 AZR 48/79).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    gepartei schon deswegen nicht auf eine andere Abrechnungsmodalität berufen kann, weil sie an den Schiedsspruch vom Dezember 2012 gebunden ist (vgl. BAG Urteil vom 20.05.1960 - 1 AZR 268/57, Urt. v. 09.09.1981- 4 AZR 48/79).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 903/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Altersteilzeit ab dem 1. Dezember

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    In der Regel sind Stichtagsregelungen, soweit deren Ausgestaltung vom Zeitpunkt und Zweck her vertretbar erscheint, unproblematisch (vgl. z.B. BAG Urt. v. 14.11.2012 - 10 AZR 903/11).
  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    11 Sa 328/13 - 24 auch BAG Urt. v. 05.09.2012 - 4 AZR 696/10).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.05.2007 - 4 AZR 275/06 eine Differenzierungsklausel, wonach die Tariferhöhung nur für Arbeitnehmer gelten sollte, die am Stichtag Mitglied der zuständigen Gewerkschaft sind und bleiben, für unwirksam erklärt.
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    Hinsichtlich des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, wonach also der Arbeitgeber die Arbeitnehmer im Rahmen selbst gesetzter allgemeiner Regelungen gleichbehandeln muss, soweit kein zulässiger Differenzierungsgrund vorliegt, scheidet dies bereits deswegen aus, weil der Arbeitgeber insoweit nicht verpflichtet ist, die Nichtmitglieder mit den Mitgliedern gleichzubehandeln (vgl. z.B. BAG Urteil vom 23.03.2011 - 4 AZR 366/09 Rz. 45).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    Damit handeln sie im (vermeintlichen) Normvollzug bzw. jedenfalls Vollzug der abgeschlossenen Verträge und stellen nicht ihrerseits eine allgemeine Regelung auf, an der die Klagepartei unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung teilnehmen könnte (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 Rz. 127 zitiert nach Juris; BAG Urteil vom 26.101995 - 6 AZR 125/95).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13
    Damit handeln sie im (vermeintlichen) Normvollzug bzw. jedenfalls Vollzug der abgeschlossenen Verträge und stellen nicht ihrerseits eine allgemeine Regelung auf, an der die Klagepartei unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung teilnehmen könnte (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 Rz. 127 zitiert nach Juris; BAG Urteil vom 26.101995 - 6 AZR 125/95).
  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2013 - 11 Sa 328/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 521/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Damit wären sich nicht aus dieser Vereinbarung, in Verbindung mit dem Sozialtarifvertrag, ergebende weitergehende Ansprüche, sofern gegeben, hierdurch wohl als abbedungen anzusehen - dadurch auch solche, die auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt würden (vgl. hierzu die nunmehr vorliegenden zahlreichen Entscheidungen anderer Kammern des LAG München in den Parallelverfahren, zuletzt etwa U. v. 25.09.2013, 11 Sa 328/13; U. v. 08.10.2013, 6 Sa 421/13).
  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 468/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Damit wären sich nicht aus dieser Vereinbarung, in Verbindung mit dem Sozialtarifvertrag, ergebende weitergehende Ansprüche, sofern gegeben, hierdurch wohl als ab- 4 Sa 468/13 - 27 bedungen anzusehen - dadurch auch solche, die auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt würden (vgl. hierzu die nunmehr vorliegenden zahlreichen Entscheidungen anderer Kammern des LAG München in den Parallelverfahren, zuletzt etwa U. v. 25.09.2013, 11 Sa 328/13; U. v. 08.10.2013, 6 Sa 421/13).
  • LAG München, 18.12.2014 - 4 Sa 670/14

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Damit wären sich aus dieser Vereinbarung, in Verbindung mit dem Sozialtarifvertrag, ergebende weitergehende Ansprüche, sofern gegeben, hierdurch wohl als abbedungen anzusehen - dadurch auch solche, die auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt würden (vgl. hierzu die nunmehr vorliegenden zahlreichen Entscheidungen anderer Kammern des LAG München in den Parallelverfahren, etwa U. v. 25.09.2013, 11 Sa 328/13; U. v. 08.10.2013, 6 Sa 421/13).
  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 530/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Damit wären sich aus dieser Vereinbarung, in Verbindung mit dem Sozialtarifvertrag, ergebende weitergehende Ansprüche, sofern gegeben, hierdurch wohl als abbedungen anzusehen - dadurch auch solche, die auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt würden (vgl. hierzu die nunmehr vorliegenden zahlreichen Entscheidungen anderer Kammern des LAG München in den Parallelverfahren, zuletzt etwa U. v. 25.09.2013, 11 Sa 328/13; U. v. 08.10.2013, 6 Sa 421/13).
  • LAG München, 20.03.2014 - 4 Sa 875/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Damit wären aus dieser Vereinbarung, in Verbindung mit dem Sozialtarifvertrag, sich etwa ergebende weitergehende Ansprüche, sofern gegeben, hierdurch wohl als abbedungen anzusehen - dadurch auch solche, die auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt würden (vgl. hierzu die nunmehr vorliegenden zahlreichen Entscheidungen anderer Kammern des LAG München in den Parallelverfahren, etwa U. v. 25.09.2013, 11 Sa 328/13; U. v. 08.10.2013, 6 Sa 421/13).
  • LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 395/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Damit wären sich aus dieser Vereinbarung, in Verbindung mit dem Sozialtarifvertrag, ergebende weitergehende Ansprüche, sofern gegeben, hierdurch wohl als abbedungen anzusehen - dadurch auch solche, die auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt würden (vgl. hierzu die nunmehr vorliegenden zahlreichen Entscheidungen anderer Kammern des LAG M. in den Parallelverfahren, zuletzt etwa U. v. 25.09.2013, 11 Sa 328/13; U. v. 08.10.2013, 6 Sa 421/13).
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