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   LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 336/99   

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https://dejure.org/1999,6150
LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 336/99 (https://dejure.org/1999,6150)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.08.1999 - 11 Sa 336/99 (https://dejure.org/1999,6150)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. August 1999 - 11 Sa 336/99 (https://dejure.org/1999,6150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus; Anpassung eines Vertrages an eine geänderte Statusbewertung ; Wegfall der subjektiven Geschäftsgrundlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; KSchG § 4 Satz 1; BeschFG § 1 Abs. 5
    Arbeitnehmerstatus: Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung, Recht zur Erhebung einer Statusklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611; KSchG § 4 Satz 1; BeschFG § 1 Abs. 5
    Status; Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 98
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 04.09.2015 - 10 Sa 176/15

    Rechtliche Einordnung einer Vereinbarung zwischen einem V-Mann und

    Eine Partei kann erwarten, dass ihr Vertragspartner den Abbruch der Rechtsbeziehungen zum Anlass nimmt, ungeklärte Fragen alsbald zu bereinigen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 11 Sa 336/99 -, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03

    Verwirkungsmöglichkeit der Berufung auf Arbeitsverhältnis im Falle der

    In einer anderen Entscheidung hat die 11. Kammer des LAG Köln eine Verwirkung angenommen, wenn seit der Beendigung des als freie Mitarbeiterschaft behandelten Dauerschuldverhältnisses bis zur Erhebung der Statusklage über acht Monate vergangen sind (Urteil vom 06.08.1999 - 11 Sa 336/99).
  • LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (12) Sa 1146/02

    Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsverhältnis, Verwirkung

    In einer anderen Entscheidung hat die 11. Kammer des LAG Köln eine Verwirkung angenommen, wenn seit der Beendigung des als freie Mitarbeiterschaft behandelten Dauerschuldverhältnisses bis zur Erhebung der Statusklage über acht Monate vergangen sind (Urteil vom 06.08.1999 - 11 Sa 336/99).
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