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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12   

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https://dejure.org/2013,4424
LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12 (https://dejure.org/2013,4424)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2013 - 11 Sa 344/12 (https://dejure.org/2013,4424)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 11 Sa 344/12 (https://dejure.org/2013,4424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei der Befristung von Arbeitsverträgen einer Telefon-Service-Beraterin in einem Service-Center der Bundesagentur für Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei der Befristung von Arbeitsverträgen einer Telefon-Service-Beraterin in einem Service-Center der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR443/09 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - zitiert nach juris) ist auch dann, wenn ein sachlicher Grund für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG vorliegt, aus Gründen des Unionsrechts nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs eine umfassende Missbrauchskontrolle durchzuführen.

    Die Beklagte hat Umstände, die die Annahme des Rechtsmissbrauchs entkräften, weder in der ihr mit Beschluss vom 22.11.2012 (Blatt 110 d. A.) nachgelassenen Schriftsatzfrist zum 03.01.2013 noch in der mündlichen Verhandlung am 24.01.2013, in der ihr ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis des Gerichts, dass dieses darüber nachdenkt, den vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - für die notwendige Rechtsmissbrauchskontrolle vorgegebenen Maßstab mit Blick auf die Regelung der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 3 S. 1 TV-BA zu modifizieren, jedenfalls aber die Regelungen der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 2 und Abs. 3 TV-BA in die Rechtsmissbrauchskontrolle einfließen zu lassen, gegeben wurde, vorgebracht.

    Die Beklagte hat Umstände, die einem Rechtsmissbrauch entgegenstehen, weder in der ihr mit Beschluss vom 22.11.2012 (Blatt 110 d. A.) nachgelassenen Schriftsatzfrist zum 03.01.2013 noch in der mündlichen Verhandlung am 24.01.2013, in der ihr ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis des Gerichts, dass dieses darüber nachdenkt, den vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - für die notwendige Rechtsmissbrauchskontrolle vorgegebenen Maßstab mit Blick auf die Regelung der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 3 S. 1 TV-BA zu modifizieren, jedenfalls aber die Regelungen der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 2 und Abs. 3 TV-BA in die Rechtsmissbrauchskontrolle einfließen zu lassen, gegeben wurde, vorgebracht.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12
    Die Beklagte hat Umstände, die die Annahme des Rechtsmissbrauchs entkräften, weder in der ihr mit Beschluss vom 22.11.2012 (Blatt 110 d. A.) nachgelassenen Schriftsatzfrist zum 03.01.2013 noch in der mündlichen Verhandlung am 24.01.2013, in der ihr ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis des Gerichts, dass dieses darüber nachdenkt, den vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - für die notwendige Rechtsmissbrauchskontrolle vorgegebenen Maßstab mit Blick auf die Regelung der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 3 S. 1 TV-BA zu modifizieren, jedenfalls aber die Regelungen der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 2 und Abs. 3 TV-BA in die Rechtsmissbrauchskontrolle einfließen zu lassen, gegeben wurde, vorgebracht.

    Die Beklagte hat Umstände, die einem Rechtsmissbrauch entgegenstehen, weder in der ihr mit Beschluss vom 22.11.2012 (Blatt 110 d. A.) nachgelassenen Schriftsatzfrist zum 03.01.2013 noch in der mündlichen Verhandlung am 24.01.2013, in der ihr ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis des Gerichts, dass dieses darüber nachdenkt, den vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - für die notwendige Rechtsmissbrauchskontrolle vorgegebenen Maßstab mit Blick auf die Regelung der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 3 S. 1 TV-BA zu modifizieren, jedenfalls aber die Regelungen der Tarifvertragsparteien in § 33 Abs. 2 und Abs. 3 TV-BA in die Rechtsmissbrauchskontrolle einfließen zu lassen, gegeben wurde, vorgebracht.

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12
    Diese Befristungsabreden wären an sich mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 09.03.2011 - 7 AZR 728/09 - zitiert nach juris) nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt und damit unwirksam gewesen.
  • LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08

    Haushaltsmittelbefristung - nachvollziehbare Zwecksetzung für Aufgabe von nur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12
    Soweit die Beklagte meint, sie - die Beklagte - sei von der Unwirksamkeit ihrer Befristungsabreden nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG und durch die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überrascht worden, übersieht die Beklagte, dass bereits das Hessische Landesarbeitsgericht in der Vorinstanz (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08 - zitiert nach juris) die gleichen Bedenken wie das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung gegen die Praxis der Beklagten geäußert hatte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14

    Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der

    Bei acht Verlängerungen in knapp 5 ½ Jahren sei dann ein Rechtsmissbrauch indiziert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24. November 2013 - 11 Sa 344/12 - Rn. 76 juris).

    Die Klägerin rügt, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht und entgegen der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (24. Januar 2013 - 11 Sa 344/12 - juris) der Rechtsmissbrauchskontrolle keinen erhöhten Prüfungsmaßstab nach § 33 Abs. 3 S. 1 TV-BA zu Grunde gelegt.

    Die Klägerin beruft sich daher erfolglos auf die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2013 (11 Sa 344/12, juris).

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