Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3285
LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97 (https://dejure.org/1997,3285)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.1997 - 11 Sa 369/97 (https://dejure.org/1997,3285)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 11 Sa 369/97 (https://dejure.org/1997,3285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei einer Lohnerhöhung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 242 Gleichbehand lung, BetrVG § 111
    Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei einer Lohnerhöhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachfremde Gruppenbildung ; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Selektive Gewährung einer Lohnerhöhung; Motivationszulage; Umstrukurierung; Umstrukurierungsmaßnahme; Betriebsrat; Unterrichts- und Beratungspflichten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (z. B. BAG v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 - EzA § 1 BetrVG Gleichbehandlung Nr. 2; BAG v. 15.11.1994 - 5 AZR 682/93 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 61).

    Liegt ein sachlicher Grund nicht vor, so kann der übergegangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG v. 11.09.1985 - 7 AZR 371/83 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 43; BAG v. 15.11.1994 - 5 AZR 682/93 - a. a. O.).

    Dies alles gilt auch im Bereich Arbeitsvergütung, soweit es sich, wie im Streitfall, um eine freiwillige Lohnerhöhung aufgrund einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers handelt (vgl. nur BAG v. 15.11.1994 - 5 AZR 682/93 - a. a. O.).

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95

    Gleichbehandlung bei der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    - 5 AZR 645/95 - ZIP 1997, 375, 376).

    Wenn sich die Beklagte in einer derartigen Situation entschieden hat, die bei ihr verbleibenden Arbeitnehmer neu zu motivieren und damit auf absehbare Zeit zu halten, stellt dies eine Vorgabe hinsichtlich der von ihr beschäftigten Personen dar, die der Kläger als künftig entbehrlicher Arbeitnehmer hinnehmen muß (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG v. 20.11.1996 - 5 AZR 645/95 - ZIP 1997, 375, 377).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Ein derartiger allgemeiner, außerhalb von § 23 Abs. 3 BetrVG stehender Unterlassungsanspruch ist zwar vom BAG für den Bereich der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG seit dem Beschluß des 1. Senats vom 03.05.1994 (- 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36; zuletzt BAG v. 25.02.1997 - 1 ABR 69/96 - demnächst EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 57) anerkannt.
  • LAG Düsseldorf, 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Der Betriebsrat kann aber seinerseits gegenüber dem Arbeitgeber aus eigenem Recht die Einhaltung des Interessenausgleichs nicht erzwingen, weil es sich ihm gegenüber um eine Naturalobligation handelt (BAG v. 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 - EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 21; LAG Düsseldorf v. 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96 - unveröffentlicht; LAG Düsseldorf v. 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96 - LAGE § 112 BetrVG 1972 Nr. 41).
  • BAG, 25.02.1997 - 1 ABR 69/96

    Mitbestimmung bei Sonntagsverkauf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Ein derartiger allgemeiner, außerhalb von § 23 Abs. 3 BetrVG stehender Unterlassungsanspruch ist zwar vom BAG für den Bereich der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG seit dem Beschluß des 1. Senats vom 03.05.1994 (- 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36; zuletzt BAG v. 25.02.1997 - 1 ABR 69/96 - demnächst EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 57) anerkannt.
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Einhaltung des Interessenausgleichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Der Betriebsrat kann aber seinerseits gegenüber dem Arbeitgeber aus eigenem Recht die Einhaltung des Interessenausgleichs nicht erzwingen, weil es sich ihm gegenüber um eine Naturalobligation handelt (BAG v. 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 - EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 21; LAG Düsseldorf v. 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96 - unveröffentlicht; LAG Düsseldorf v. 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96 - LAGE § 112 BetrVG 1972 Nr. 41).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Das BAG hat in seinem Beschluß vom 06.12.1994 (- 1 ABR 30/94 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 37) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein allgemeiner Unterlassungsanspruch auszuschließen ist, soweit das Betriebsverfassungsrecht zum Schutz von Mitbestimmungsrechten besondere Verfahren zur Verfügung stellt, die so weitreichend und wirksam sind, daß sie als abschließende Regelung angesehen werden müssen.
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Der Betriebsrat kann aber seinerseits gegenüber dem Arbeitgeber aus eigenem Recht die Einhaltung des Interessenausgleichs nicht erzwingen, weil es sich ihm gegenüber um eine Naturalobligation handelt (BAG v. 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 - EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 21; LAG Düsseldorf v. 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96 - unveröffentlicht; LAG Düsseldorf v. 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96 - LAGE § 112 BetrVG 1972 Nr. 41).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (z. B. BAG v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 - EzA § 1 BetrVG Gleichbehandlung Nr. 2; BAG v. 15.11.1994 - 5 AZR 682/93 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 61).
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 107/80

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der GLeichberechtigung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein sachlicher Grund für die im Vergleich zu anderen Gruppen vorgenommene Differenzierung vorliegt, wenn für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern eine Zulage gewährt wird, auf die der Arbeitgeber zur Aufrechterhaltung des Betriebes besonders angewiesen ist (vgl. BAG v. 11.05.1988 - 5 AZR 334/87 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 16) bzw. der Arbeitgeber eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern ohne einen zusätzlichen finanziellen Anreiz nicht halten kann (vgl. BAG v. 25.08.1982 - 5 AZR 107/80 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 31).
  • BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 152/54

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei freiwilligen Zuwendungen

  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 334/87

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf außertarifliche Zulage -

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 369/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 1997 - 11 Sa 369/97 - wird zurückgewiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht