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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10846
LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05 (https://dejure.org/2005,10846)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.08.2005 - 11 Sa 378/05 (https://dejure.org/2005,10846)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. August 2005 - 11 Sa 378/05 (https://dejure.org/2005,10846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § ... 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG § 1 Abs. 5 KSchG § 4 ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO §§ 511 ff. BetrVG § 102 Abs. 1 BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1 BGB § 187 BGB § 188
    EKSchG, ArbGG, ZPO, BetrVG, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die Rechtfertigung einer Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen; Arbeitsgerichtliche Überprüfbarkeit des Entschlusses des Arbeitgebers zur Schließung seines Betriebes; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § ... 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 4; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 187; ; BGB § 188

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung - tatrichterliche Würdigung der Bereitschaft zur Annahme eines Änderungsangebotes bei wechselndem Arbeitnehmervortrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Dem Kläger ist zwar zuzugeben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Kündigung auch dann sozial ungerechtfertigt ist, wenn es der Arbeitgeber unterlässt, dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Beendigungskündigung ein mögliches und zumutbares Änderungsangebot zu unterbreiten und davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer einem vor der Kündigung gemachten entsprechenden Vorschlag zumindest unter Vorbehalt zugestimmt hätte (BAG Urt. v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 -, NZA 1985, 455).

    Bei diesem wechselnden Vortrag bedarf es der tatrichterlichen Würdigung, ob ihm diese Bereitschaft vor Ausspruch der Kündigung zu unterstellen ist (BAG Urt. v. 27.09.1984, a.a.O.).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Zutreffend ist auch die Bewertung des Arbeitsgerichts, auch in der kommentarlosen Rücksendung des vom Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenen Anhörungsbogens könne eine abschließende eindeutige Stellungnahme liegen, er wolle keine weiteren Erklärungen in der Angelegenheit mehr abgeben, d.h. die Angabe sei abschließend (vgl. dazu BAG, 16.01.2003- 2 AZR 707/01 -, NZA 2003, 927).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Von den Arbeitsgerichten ist dabei voll nachzuprüfen, ob die unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und ob durch ihre Umsetzung das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (statt vieler: BAG Urt. vom 17.06.1999 - 2 AZR 522 -, NZA 1999, 1095; BAG Urt. vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/98 -, NZA 1999, 1098).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Dabei sind auch solche Arbeitsplätze einzubeziehen, bei denen im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, das sie in absehbarer Zeit - auch nach Ablauf der Kündigungsfrist - frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraumes dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG Urt. v. 07.03.1996 - 2 AZR 180/95 -, NZA 1996).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Eine Betriebsstillegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (BAG Urt. v. 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 -, NZA 2002, 212).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Von den Arbeitsgerichten ist dabei voll nachzuprüfen, ob die unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und ob durch ihre Umsetzung das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (statt vieler: BAG Urt. vom 17.06.1999 - 2 AZR 522 -, NZA 1999, 1095; BAG Urt. vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/98 -, NZA 1999, 1098).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Die Stillegung des ganzen Betriebs stellt ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar (BAG Urt. v. 27.02.1987 - 7 AZR 652/85 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 46).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
    Da die Beklagte vorliegend unstreitig sämtliche Arbeitnehmer der Filiale B-Stadt entlassen und den Betrieb zum 30.06.2004 stillgelegt hat, war eine Sozialauswahl vorliegend mithin entbehrlich (ständ. Rspr. BAG Urt. v. 07.03.2002 - 2 AZR 147/01 -, NZA 2002, 1111).
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