Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24434
LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17 (https://dejure.org/2018,24434)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2018 - 11 Sa 40/17 (https://dejure.org/2018,24434)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2018 - 11 Sa 40/17 (https://dejure.org/2018,24434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 612 a BGB, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2 b, c ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 138 Abs. 2 BGB, § 138 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 305 c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 134 BGB, § 3 MiLoG, § 306 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 MiLoG, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 2 Abs. 2 MiLoG, § 2 Abs. 2 Satz 1 letzter HS MiLoG, § 199 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 1 b) KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 MiLoG, § 305c Abs 1 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
    Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung - verwerfliche Gesinnung - Sonderzahlung - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB Kontrolle - arbeitsvertragliche Ausschlussfristen - Mindestlohngesetz - Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 2 ; BGB § 305c Abs. 1
    Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallsfrist ohne ausdrückliche Ausnahme der Mindestlohnansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Der Arbeitnehmer soll grundsätzlich selbst entscheiden können, ob er eine Weiterbeschäftigung unter ggf. erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen annimmt oder nicht (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 Rn. 28).

    Selbst wenn schon im Kündigungszeitpunkt absehbar, dass der Beschäftigungsbedarf auf der freien Stelle nur für einen begrenzten Zeitraum besteht, kommt grundsätzlich eine Änderungskündigung mit dem Angebot einer nur befristeten Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Betracht (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 Rn. 39 f.).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Daher muss der Arbeitgeber von sich aus vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine für beide Parteien objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 Rn. 28).

    Lediglich dann, wenn der Arbeitnehmer unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Änderungen auch nicht unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt, kann der Arbeitgeber davon absehen (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 Rn. 50).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Zudem ist nicht erkennbar, dass der Kläger einen derartigen Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung besitzt und eine besondere Schwächesituation, gekennzeichnet durch eine Zwangslage, Unerfahrenheit und erhebliche Willensschwäche Vorgelegen hat (siehe dazu auch: LAG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2011 - 11 Sa 566/10 Rn. 52; LAG Berlin-Brandenburg 7. November 2014 - 6 Sa 1148/14 Rn. 52).
  • LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16

    Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Eine Klausel, deren Wortlaut ein gesetzliches Verbot nicht wiedergibt, ist nicht intransparent (LAG Nürnberg 9. Mai 2017 - 7 Sa 560/16 Rn. 81).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Als "frei" ist ein Arbeitsplatz dann zu bewerten, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsplatz unbesetzt ist oder bis zum Ablauf der Kündigungsfreist frei wird (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 Rn. 17).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Es benachteiligt den Kläger nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, wenn er für die schriftliche Geltendmachung seiner Ansprüche diesen Zeitraum zur Verfügung hat (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 Rn. 22).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung, der keine Partei entgegengetreten ist (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 Rn. 17).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Bei an die Belegschaft geleisteten Gratifikationen ist bei einer dreimaligen vorbehaltlosen Gewährung grundsätzlich von einer Verbindlichkeit auszugehen (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 Rn. 56 ff.).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung kann diese Erklärung nicht dahingehend verstanden werden, dass die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch bei wiederholter Zahlung eine Anspruchsentstehung verhindern sollte (vgl. zur AGB-Kontrolle BAG 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 Rn. 12 ff.).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
    Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 Rn. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11

    Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 14.11.2018 - 2 Sa 458/18

    Auslegung einer vor Inkrafttreten des MiLoG arbeitsvertraglich vereinbarten

    Ist eine Klausel bei Vertragsschluss transparent, verliert sie ihre Wirksamkeit nicht, wenn spätere Gesetzesänderungen zu ihrer Intransparenz führen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 18.09.2018 - 9 AZR 162/18, juris, Rdnr. 42; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.04.2018 - 11 Sa 40/17, juris, Rdnr. 98 ff.).

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn die Verbotsnorm - wie vorliegend - erst nach der vertraglichen Vereinbarung aufgestellt wurde (so LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.04.2018 - 11 Sa 40/17, juris, Rdnr. 96; vgl. auch Bayreuther, DB 2017, 487 ff., 491 und BAG, Urt. v. 24.08.2016 - 5 AZR 703/15, Rdnr. 20).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Tariflohn - Wirtschaftsgebiet

    Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist zu vermuten, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht nur auffällig, sondern besonders auffällig ist, d. h., wenn der objektive Wert der Arbeitsleistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Vergütung, also die Vergütungshöhe nicht mehr als 50 % des Wertes der Arbeitsleistung beträgt (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - Rn. 71, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2017 - 2 Sa 322/16 - Rn. 30, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht