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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06   

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https://dejure.org/2006,9938
LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06 (https://dejure.org/2006,9938)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.2006 - 11 Sa 400/06 (https://dejure.org/2006,9938)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2006 - 11 Sa 400/06 (https://dejure.org/2006,9938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinstellungsanspruch eines Arbeitnehmers im Falle des Entstehens einer unverhergesehenen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist; Übergang des Arbeitsverhältnisses durch einen ...

  • Judicialis

    BGB § 154; ; BGB § ... 162; ; BGB § 242; ; BGB § 275 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 306 a.F.; ; BGB § 311 a; ; BGB § 315; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; BGB § 622; ; BGB § 626; ; KSchG § 1; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 17; ; KSchG § 17 Abs. 1 S. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 524; ; ZPO § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang eines Übernachtungs- und Tagungshotels durch Verpachtung - Wiedereinstellungsanspruch gegenüber Betriebserwerber nach wirksamer Kündigung durch Veräußerer bei unvorhersehbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während der Kündigungsfrist - Geltendmachung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Im Falle eines Betriebsübergangs ist der Fortsetzungsanspruch bzw. Wiedereinstellungsanspruch direkt gegen den Betriebserwerber zu richten (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 -).

    Das Fortsetzungsverlangen selbst, das gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden muss, bedarf keiner besonderen Form und kann insbesondere auch mündlich erfolgen (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - unter C III 2 der Gründe).

    Da dieses Fortsetzungsverlangen noch innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wurde, ist dieses auch in jedem Fall als rechtzeitig anzusehen (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - Großkommentar/Stefan, a.a.O., § 613 a Rz. 182).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Das sich hiernach stellende Problem der praktischen Konkordanz zweier kollidierender Grundrechtspositionen ist durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu lösen (vgl. zum Ganzen BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 -).

    Schließlich kann ein Wiedereinstellungsanspruch nach Änderung der Vorschriften über die Unmöglichkeit im BGB nunmehr auch für einen rückwirkenden Zeitraum beantragt werden, nämlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Wiedereinstellungsanspruch bestand (vgl. zur früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Entscheidung vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - 13.05.2004 - 5 AZR 198/03 -).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Zur zeitlichen Grenze des zu gewährenden Vertrauensschutzes hat mittlerweile der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -) entschieden, das schützwürdige Vertrauen sei angesichts der noch im Urteil des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2003 (2 AZR 79/02) vertretenen Auffassung, § 17 KSchG könne nicht richtlinienkonform ausgelegt werden, nicht bereits mit Bekanntgabe der Entscheidung des EuGH entfallen.
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Damit ist auch eine dahingehende Verurteilung grundsätzlich möglich (vgl. BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 -).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Da dieses allerdings bereits aufgrund der Kündigung der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Ablauf des 31.10.2005 seine Beendigung gefunden hat, war die Kündigungsschutzklage bereits deswegen als unbegründet abzuweisen (BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99 -).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04

    Nichtanzeige der Massenentlassung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Die Arbeitsgerichte haben in ihren Urteilen zwei Feststellungen zu treffen, nämlich ob ein Arbeitsverhältnis zum Kündigungszeitpunkt bestand und ob dieses durch die konkret angegriffene Kündigung zu dem in der Kündigung genannten Zeitpunkt seine Beendigung gefunden hat (BAG, 21.01.1988 - EzA § 4 KSchG, n.F. Nr. 33; 16.05.2005 - 6 AZR 451/04 -).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Zur zeitlichen Grenze des zu gewährenden Vertrauensschutzes hat mittlerweile der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -) entschieden, das schützwürdige Vertrauen sei angesichts der noch im Urteil des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2003 (2 AZR 79/02) vertretenen Auffassung, § 17 KSchG könne nicht richtlinienkonform ausgelegt werden, nicht bereits mit Bekanntgabe der Entscheidung des EuGH entfallen.
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Es geht allein darum, ob zum vorgesehenen Zeitpunkt die Kündigung Wirksamkeit entfalten kann (vgl. BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 -).
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Eine zu einem unwirksamen, gesetzlich nicht vorgesehenen Kündigungstermin ausgesprochene ordentliche Kündigung ist daher, sofern es sich nicht ausnahmsweise ergibt, dass der Arbeitgeber tatsächlich eine fristlose außerordentliche Kündigung aussprechen wollte, auf den nächst zulässigen Kündigungstermin hin umzudeuten (vgl. BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84 -).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
    Eine Ausnahme gilt für den Sonderfall eines Betriebsübergangs, der dadurch vollzogen wird, dass der wesentliche Teil einer Belegschaft übernommen wird (vgl. BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -).
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auf die Revision der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. November 2006 - 11 Sa 400/06 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 654/07

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Tarifauslegung - Betriebsübergang

    Dies sei ihr auch aus dem von ihr selbst in Bezug genommenen Rechtsstreit beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 400/06 - bekannt.

    Die Berufungskammer übernimmt hier die Auffassung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 09.11.2006 - 11 Sa 400/06 -, welches zwischen der H und der jetzigen Beklagten einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB angenommen hat.

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