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LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitszeit; Dienstkleidung; Umkleiden; Betriebliche Übung; Abmahnung; Versäumnisurteil; Manteltarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.08.1995 - 8 Ca 6008/94
- LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93
Umkleiden als Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96
Zum einen ist diese Ansicht unzutreffend, wozu das Arbeitsgericht bereits das Erforderliche unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 5 AZR 934/93 in AP Nr. 8 zu § 611 BGB - Arbeitszeit) gesagt hat. - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96
Das gilt auch angesichts der Tatsache, daß der Kläger zunächst durch Versäumnisurteil einen Entfernungstitel erwirkt hatte: Zum einen war dieser nur vorläufig, zum anderen würde selbst eine Entfernung aus der Personalakte die Warnungswirkung einer Abmahnung nicht beseitigen (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 551/91 in AP Nr. 28 zu § 1 KSchG - Verhaltensbedingte Kündigung), erst recht nicht, wenn sie durch Versäumnisurteil ohne Prüfung der Begründetheit erwirkt wurde.
- LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06
Geringfügige Verspätung kann zur Kündigung führen
Denn das Umkleiden gehört grundsätzlich nicht zur geschuldeten Arbeitszeit (vgl. LAG Köln, Urt. v. 03.05.1996 - 11 Sa 42/96 -, zit. n. Juris).