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   LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6394
LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96 (https://dejure.org/1996,6394)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.05.1996 - 11 Sa 42/96 (https://dejure.org/1996,6394)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 11 Sa 42/96 (https://dejure.org/1996,6394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitszeit; Dienstkleidung; Umkleiden; Betriebliche Übung; Abmahnung; Versäumnisurteil; Manteltarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 157, 242, 611 Abs. 1, § 1004; KSchG § 1
    Arbeitszeit: Umkleiden als Teil der vergütungspflichtigen Zeit; Abmahnung: Warnfunktion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96
    Zum einen ist diese Ansicht unzutreffend, wozu das Arbeitsgericht bereits das Erforderliche unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 5 AZR 934/93 in AP Nr. 8 zu § 611 BGB - Arbeitszeit) gesagt hat.
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96
    Das gilt auch angesichts der Tatsache, daß der Kläger zunächst durch Versäumnisurteil einen Entfernungstitel erwirkt hatte: Zum einen war dieser nur vorläufig, zum anderen würde selbst eine Entfernung aus der Personalakte die Warnungswirkung einer Abmahnung nicht beseitigen (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 551/91 in AP Nr. 28 zu § 1 KSchG - Verhaltensbedingte Kündigung), erst recht nicht, wenn sie durch Versäumnisurteil ohne Prüfung der Begründetheit erwirkt wurde.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06

    Geringfügige Verspätung kann zur Kündigung führen

    Denn das Umkleiden gehört grundsätzlich nicht zur geschuldeten Arbeitszeit (vgl. LAG Köln, Urt. v. 03.05.1996 - 11 Sa 42/96 -, zit. n. Juris).
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