Rechtsprechung
LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Rechtsschutzbedürfnis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anspruch auf Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zeugniserteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsichtnahme in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schlüssige Klage bei unzureichender Darlegung des berechtigten Interesses
- hensche.de
Personalakte
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 83
Einsichtnahme in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unschlüssige Klage bei unzureichender Darlegung des berechtigten Interesses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nach Ende der Anstellung keine Einsicht in Personalakte
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
- busradar.de (Kurzinformation)
Keine Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung - Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht
Verfahrensgang
- ArbG München, 11.04.2008 - 39 Ca 14853/07
- LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86
Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
Der Bundesgerichtshof hat - wie das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Urteil festgestellt hat - das Rechtsschutzbedürfnis z. B. verneint, wenn der Kläger den Leistungsgegenstand bereits vor Klageerhebung erhalten hatte (BGH Urteil vom 1. Juli 1987, Az. VIII ZR 194/86 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 253 ZPO (Rechtsschutzbedürfnis)) oder bestimmte Ansprüche wie Unterlassungs- und Widerrufsansprüche gegen Sachvortrag des Gegners in einem gerichtlichem Verfahren von vornherein, also unabhängig von einer Interessenabwägung und sonstigen Sachprüfungen im Einzelfall, ausgeschlossen sind (BGH Urteil vom 9. April 1987, I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138). - BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85
"Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
Der Bundesgerichtshof hat - wie das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Urteil festgestellt hat - das Rechtsschutzbedürfnis z. B. verneint, wenn der Kläger den Leistungsgegenstand bereits vor Klageerhebung erhalten hatte (BGH Urteil vom 1. Juli 1987, Az. VIII ZR 194/86 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 253 ZPO (Rechtsschutzbedürfnis)) oder bestimmte Ansprüche wie Unterlassungs- und Widerrufsansprüche gegen Sachvortrag des Gegners in einem gerichtlichem Verfahren von vornherein, also unabhängig von einer Interessenabwägung und sonstigen Sachprüfungen im Einzelfall, ausgeschlossen sind (BGH Urteil vom 9. April 1987, I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138). - BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
Anspruch auf Einsicht in die Personalakten
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht dürfen dabei an die Darlegung des berechtigten Interesses allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 11.5.1994, Az.: 5 AZR 660/93, zit. n. Juris, m.w.N.).
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 11 Sa 460/08 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11. April 2008 - 39 Ca 14853/07 - hinsichtlich des Antrags zu 1. zurückgewiesen hat.