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   LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08   

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https://dejure.org/2009,11890
LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08 (https://dejure.org/2009,11890)
LAG München, Entscheidung vom 14.01.2009 - 11 Sa 460/08 (https://dejure.org/2009,11890)
LAG München, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 11 Sa 460/08 (https://dejure.org/2009,11890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Rechtsschutzbedürfnis

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zeugniserteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsichtnahme in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schlüssige Klage bei unzureichender Darlegung des berechtigten Interesses

  • hensche.de

    Personalakte

  • Judicialis

    BetrVG § 83; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 83
    Einsichtnahme in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unschlüssige Klage bei unzureichender Darlegung des berechtigten Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nach Ende der Anstellung keine Einsicht in Personalakte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Keine Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung - Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
    Der Bundesgerichtshof hat - wie das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Urteil festgestellt hat - das Rechtsschutzbedürfnis z. B. verneint, wenn der Kläger den Leistungsgegenstand bereits vor Klageerhebung erhalten hatte (BGH Urteil vom 1. Juli 1987, Az. VIII ZR 194/86 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 253 ZPO (Rechtsschutzbedürfnis)) oder bestimmte Ansprüche wie Unterlassungs- und Widerrufsansprüche gegen Sachvortrag des Gegners in einem gerichtlichem Verfahren von vornherein, also unabhängig von einer Interessenabwägung und sonstigen Sachprüfungen im Einzelfall, ausgeschlossen sind (BGH Urteil vom 9. April 1987, I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
    Der Bundesgerichtshof hat - wie das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Urteil festgestellt hat - das Rechtsschutzbedürfnis z. B. verneint, wenn der Kläger den Leistungsgegenstand bereits vor Klageerhebung erhalten hatte (BGH Urteil vom 1. Juli 1987, Az. VIII ZR 194/86 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 253 ZPO (Rechtsschutzbedürfnis)) oder bestimmte Ansprüche wie Unterlassungs- und Widerrufsansprüche gegen Sachvortrag des Gegners in einem gerichtlichem Verfahren von vornherein, also unabhängig von einer Interessenabwägung und sonstigen Sachprüfungen im Einzelfall, ausgeschlossen sind (BGH Urteil vom 9. April 1987, I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138).
  • BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakten

    Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
    Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht dürfen dabei an die Darlegung des berechtigten Interesses allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 11.5.1994, Az.: 5 AZR 660/93, zit. n. Juris, m.w.N.).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 11 Sa 460/08 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11. April 2008 - 39 Ca 14853/07 - hinsichtlich des Antrags zu 1. zurückgewiesen hat.
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