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   LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99   

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LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 (https://dejure.org/1999,1240)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 (https://dejure.org/1999,1240)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 1999 - 11 Sa 469/99 (https://dejure.org/1999,1240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 242, 620 BGB, § 1 KSchG, Anlage 2 a (SR 2a) zum MTA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Befristung bei Selbstbindung des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt der Eignung; Überprüfbarkeit des Vorbehalts der Eignung; Wegfall des sachlichen Grundes der Befristung während der Befristungsdauer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 620; KSchG § 1; MTA SR 2a
    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf Wiedereinstellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 620; KSchG § 1
    Befristung: Weiterbeschäftigungserwartung aufgrund schlüssigen Arbeitgeberverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2462
  • DB 2000, 222
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99
    bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.1998 (NJW 1998, 1475 ff.) zur Kleinbetriebsklausel in § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG in der bis zum 30.09.1996 geltenden Fassung.

    Selbst wenn man diese Rechtsprechung übertragen wollte, könnte es nur um die Schutzpflicht des Staates gehen, die kollidierenden Grundrechte der Vertragsfreiheit und der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit des Unternehmers aus Art. 2 GG mit dem Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes aus Art. 12 GG im Wege praktischer Konkordanz auszugleichen (BVerfG v. 27.01.1998, NJW 1998, 1475 ff.).

    Die Positionen sind so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst wirksam werden (BVerfG v. 27.01.1998, NJW 1998, 1475).

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99
    Diese sog. Selbstbindung kann unter dem Vorbehalt der Eignung stehen (wie BAG v. 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 - EzA § 620 BGB Nr. 133).

    Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung unter den Vorbehalt der Eignung stellt, wobei sodann festzustellen ist, ob der betroffene Arbeitnehmer den berechtigt gestellten Leistungsanforderungen des Arbeitgebers genügt (BAG v. 26.04.1995, a.a.O.).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95

    Befristung nach dem HRG; Nichtanrechnung von Zeiten einer Gremienzugehörigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99
    Am 14.02.1996 (NZA 1996, 1095, 1096) hat es ausgeführt, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf einer vertraglichen Vereinbarung beruht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.1997 - 11 Sa 428/96

    Sozialpädagogin; Evangelische Kirche; Beratungsstelle; Kirchenaustritt;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99
    An dieser selbst gesetzten Verpflichtung muss der Arbeitgeber sich festhalten lassen (BAG v. 06.03.1989, EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 7; BAG v. 10.06.1992 und v. 26.04.1995, EzA § 620 BGB, Nr. 116 und 113; BAG v. 28.08.1998, NZA 1998, 149, 151; KR-Lipke § 620 BGB Rn219).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99
    Diese Entscheidung kann nur auf Willkür und Unvernunft überprüft werden (im Anschluß an BAG v. 07.11.1996 - 2 AZR 811/95 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung (seit BAG v. 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - EzA Nr. 1, § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch) kann nicht auf befristete Arbeitsverhältnisse übertragen werden.
  • LAG Düsseldorf, 22.11.1999 - 7 Sa 1329/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - späterer Wegfall des Befristungsgrundes

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die dem Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung unter bestimmten Umständen einen Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des betrieblichen Grundes Während der Kündigungsfrist gewährt (BAG EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1 - 3), ist auf den Fall des Wegfalls des Befristungsgrundes nicht übertragbar (wie 11. Kammer, Urteil vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 = BB 1999, 2462).

    In diesem Sinne hat auch bereits die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts entschieden (Urteil vom 19.08.1999 ­ 11 Sa 469/99 ­; z. Zt. beim BAG unter dem Aktenzeichen 7 AZR 577/99 anhängig) und dies wie folgt begründet:.

  • LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags; Vorliegen eines sachlichen Grundes für

    Die von der Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch nach einem Prognoseirrtum bei betriebsbedingter Kündigung entwickelten Rechtsgrundsätze sind bei wirksamer Befristung eines Arbeitsvertrages nicht entsprechend anzuwenden (im Anschluss an LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 - DB 2000, 222 [LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99] - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 577/99).

    Würde eine Prognoseabweichung auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Wiedereinstellung begründen, würde ein befristeter Arbeitsvertrag letztlich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit mit Fortsetzungsoption um den jeweils dann entstehenden Vertretungsbedarf begründen und damit letztlich weitergehen, als der Schutz des unbefristeten und damit jederzeit mit Sachgrund kündbaren Arbeitsverhältnisses (im Anschluss an LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 - DB 2000, 222 [LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99] - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 577/99).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08

    Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    Die Beklagte ist nicht autonom und selbst ermächtigt in der Verwendung ihrer Mittel, sondern an eine externe Entscheidung durch ein Exekutivorgan des Bundes gebunden (auf die Genehmigungsbedürftigkeit als entscheidendes Kriterium der Rechtfertigung der Anwendung der Grundsätze haushaltsrechtlicher Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers auf den Haushaltsplan der Beklagten stellt gleichfalls ab: LAG Düsseldorf 19. August 1999 - 11 Sa 469/99 - LAGE § 620 BGB Nr. 60, zu A.I.4.b.dd. der Gründe [zur früheren Rechtslage nach § 216 Abs. 2 AFG]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06

    Zu den Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG

    Selbst wenn man es für ausreichend zu erachten hätte, wenn der Haushaltsplan einer unterstaatlichen Einrichtung staatlicher Genehmigung bedarf (so zum früheren § 216 Abs. 2 AFG LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 - LAGE BGB § 620 Nr. 60 zu I 4 b, dd der Gründe), träfe dies für den Haushalt der Beklagten nicht zu.
  • LAG Hamm, 23.04.2009 - 17 Sa 2003/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

    Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z. B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 16.10.2008 a. a. O., LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07; Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 217 a; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 219; a. A. KR/Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rn. 229; ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 72; LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, ZTR 2000, 37).
  • LAG Düsseldorf, 15.02.2000 - 3 Sa 1781/99

    Arbeitsverhältnis: Wiedereinstellungsanspruch bei Befristung

    Es kann von daher dahinstehen, dass bei anderer Betrachtungsweise dem Arbeitgeber die Entscheidung über das "Ob" sowie den geeigneten Vertragspartner eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aus der Hand genommen wäre (vgl. auch LAG Düsseldorf 11 Sa 469/99 v. 19.08.1999, BB 99, 2462).
  • LAG München, 25.05.2000 - 2 Sa 1045/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachlicher Grund - SR 2a MTA-BA

    In letzteren Fällen hat nämlich der Arbeitnehmer vorbehaltlich zusätzlich vertrauensbildender Maßnahmen seitens des Arbeitgebers durch die ihm von Anfang an bekannte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ablauf der Befristung kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses über den Ablauf der Befristung hinaus (so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf v. 19.8.1999, BB 1999, 2462 ).
  • LAG München, 10.12.2008 - 10 Sa 765/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Doppelbefristung

    An eine vom Arbeitgeber selbst gesetzte Verpflichtung muss sich dieser festhalten lassen (vgl. LAG Düsseldorf DB 2000, 222).
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Streitig ist, ob der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG zwingend voraussetzt, dass die Mittel, die für eine befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers vorgesehen sind, in einem staatlichen Haushalt ausgewiesen sein müssen, der von einem Haushaltsgesetzgeber aufgestellt worden ist, oder ob genügt, dass die Mittel im Haushaltsplan einer sonstigen juristischen Person des Öffentlichen Rechts, die über eigene Haushaltskompetenz verfügt, ausgewiesen sind (vgl. zum Streitstand LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, LAGE § 620 BGB Nr. 60, KR-Lipke, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 229, ErfK-Müller-Glöge, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 73, Dörner, Befristeter Arbeitsvertrag, Rdz. 219).
  • LAG Hessen, 18.01.2001 - 12 Sa 2013/99

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Zeitlich begrenzte

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  • LAG Hamm, 08.06.2009 - 17 Sa 903/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

  • LAG Hamm, 07.07.2000 - 5 Sa 1709/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • LAG Hessen, 18.01.2001 - 12 Sa 2045/99

    Verwirkung des Rechts einer Berufung auf Fristablauf eines Arbeitsverhältnisses

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