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   LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18   

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LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18 (https://dejure.org/2019,75)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2019 - 11 Sa 505/18 (https://dejure.org/2019,75)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 11 Sa 505/18 (https://dejure.org/2019,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung - Berufung des Betroffenen bleibt ohne Erfolg.

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Probezeitkündigung eines Schwarzafrikaners - keine Diskriminierung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Kündigung in der Probezeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung durch Probezeit-Kündigung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung - Berufung des Betroffenen bleibt ohne Erfolg

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld durch Probezeitkündigung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung - Berufung des Betroffenen bleibt ohne Erfolg

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft - Probezeit-Kündigung - rassistische Äußerungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    Der Wortlaut der Bestimmung steht dem nicht entgegen ( grundlegend: BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - AP AGG § 2 Nr. 3; ebenso: 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 39; BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - AP AGG § 7 Nr. 7 ).

    Dies gilt auch bei einer Benachteiligung durch eine ordentliche Kündigung, die nicht den Anforderungen des KSchG genügen muss ( BAG 23.07.2015 aaO).

    Eine bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 23.07.2015 aaO).

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an ( BAG 23.07.2015 aaO).

    Diese Grundsätze des § 286 Abs. 1 ZPO gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung des Arbeitnehmers als wahr vermuten lassen, es also um die Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal und einem Nachteil im Sinne des § 22 AGG geht ( BAG 26.03.2015 aaO; BAG 23.07.2015 aaO).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    In dieser Zeit ist das Vertrauen des Arbeitnehmers in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dadurch beschränkt, dass er mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ohne den Nachweis von Gründen rechnen muss, erst recht wenn die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich eine Probezeit vereinbart haben ( BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41, ZTR 2010, 430 ).

    Eine Kündigung innerhalb der Wartezeit ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht ( BAG 22.04.2010 aaO ).

    Den Nachweis, worauf der für die Kündigung herangezogene Vertrauensverlust basiert, muss der Arbeitgeber in einer solchen Fallkonstellation bei einer Kündigung innerhalb der Wartezeit nicht führen ( BAG 22.04.2010 aaO Rn. 42 ).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er für eine Kündigung innerhalb der Wartezeit keine auf Tatsachen gestützten und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, der Personalvertretung (dann) nur seine subjektiven Wertungen mitzuteilen hat, die ihn zu der Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen ( BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - ZTR 2010, 430; Bader, Rechtsprechung zur Betriebsratsanhörung ab dem Jahre 2010, NZA-RR 2015, 505, 509 mwN ).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    Die Grundsätze zur Anwendbarkeit des § 22 AGG ließen sich besonders gut dem Urteil des BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - entnehmen.

    Der Wortlaut der Bestimmung steht dem nicht entgegen ( grundlegend: BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - AP AGG § 2 Nr. 3; ebenso: 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 39; BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - AP AGG § 7 Nr. 7 ).

    Vielmehr reicht es aus, wenn dafür nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht ( BAG 26.03.2015 aaO ).

    Diese Grundsätze des § 286 Abs. 1 ZPO gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung des Arbeitnehmers als wahr vermuten lassen, es also um die Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal und einem Nachteil im Sinne des § 22 AGG geht ( BAG 26.03.2015 aaO; BAG 23.07.2015 aaO).

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    Weiter zutreffend hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass ein Anspruch auf Entschädigung auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Belästigung durch Schaffung eines feindlichen Umfelds gemäß § 3 Abs. 3 AGG iVm. § 1 AGG begründet ist (S. 14 des Urteils / vgl. zu § 3 Abs. 3 AGG: BAG 18.05.2017 - 8 AZR 74/16 - AP AGG § 15 Nr. 23 Rn. 96 - 101 ).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    Ein kausaler Zusammenhang zwischen der ethischen Abstammung und Hautfarbe des Klägers und der erklärten Kündigung bestehe nicht, auch nicht im Sinne einer Mitursächlichkeit (BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15 - ).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    Der Wortlaut der Bestimmung steht dem nicht entgegen ( grundlegend: BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - AP AGG § 2 Nr. 3; ebenso: 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 39; BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - AP AGG § 7 Nr. 7 ).
  • ArbG Bielefeld, 17.04.2018 - 5 Ca 1285/17
    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18
    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 17.04.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Bielefeld, Az. 5 Ca 1285/17, 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.5.2017 mit Wirkung zum 30.6.2017 aufgelöst worden ist;.
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