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   LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97   

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https://dejure.org/1997,4486
LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97 (https://dejure.org/1997,4486)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.1997 - 11 Sa 521/97 (https://dejure.org/1997,4486)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 11 Sa 521/97 (https://dejure.org/1997,4486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Ge burts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung-BVO) vom 27.03.1975 (GV NW S. 332/SGV NW 20320) i. d. F. der Verord nung ... vom 16.06.1995 (GV NW S. 580)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneimittel; Verbandmittel; Hilfsmittel; Antiallergener Bettzubehör ; Beihilfefähigkeit von Kosten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    Ferner heißt es dort, daß in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts - Az. 1 RK 18/94 - die Übernahme der damit anfallenden Incasing-Kosten (Spezialummantelungen für Bettmatratzen, Kopfkissen und Bezüge) beantragt wird.

    Das BSG hat antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge aufgrund ihrer therapeutischen Wirkung zu den Heilmitteln i. S. von § 32 Abs. 1 SGB V gezählt (BSG v. 10.05.1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

    - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458 m. w. N.).

    Die hiernach gebotene Unmittelbarkeit ist vor allem dann gegeben, wenn das Hilfsmittel die Ausübung der beeinträchtigten Funktion - z. B. greifen, gehen, sitzen, hören, sehen usw. - ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (BSG v. 10.05.1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458.

    Danach fallen die streitbefangenen antiallergenen Bezüge deshalb nicht unter § 4 Nr. 10 Satz 1 BVO, weil sie nicht das Ziel haben, eine körperliche Behinderung auszugleichen, insbesondere die Ausübung beeinträchtigter Funktionen des Körpers zu ermöglichen, zu ersetzen, zu erleichtern oder zu ergänzen (vgl. BSG v. 10.05.1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1994 - 2 A 11791/94

    Arzneimittel; Schaffung gesundheitsförderlicher Verhältnisse; Vernichtung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    Die bestimmungsmäßige Wirkung eines Arzneimittels zielt danach unmittelbar auf den Zustand und die Funktionen des menschlichen Körpers, nicht dagegen auf die Schaffung gesundheitsförderlicher Verhältnisse im Umfeld des Menschen, wenngleich auch diese - wie im übrigen auch medizinische Hilfsmittel vielfältiger Art - geeignet sein können, Störungen der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu beseitigen oder zu verringern (OVG Koblenz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht).

    § 4 Nr. 7 Satz 1 BVO, wie bereits erwähnt, neben den Arzneimitteln ausdrücklich Verbandmittel und dergleichen aufführt und damit zu erkennen gibt, daß nach der ihm innewohnenden Systematik diese Mittel eben gerade keine Arzneimittel sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; vgl. auch OVG Hamburg v. 17.06.1994 - OVG Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245, 246 f.; VG Köln v. 21.03.1996 - 15 K 3868/94 - unveröffentlicht).

    Er bezweckt demgegenüber nicht, den sowohl durch den allgemeinen Sprachgebrauch wie auch durch die weiter oben dargestellten rechtssystematischen Erwägungen erläuterten Begriff des Arzneimittels in Richtung auf Stoffe zu erweitern, die nicht am oder im Körper angewendet werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; VG Düsseldorf v. 28.10.1992 - 10 K 3696/91 - unveröffentlicht).

    Vor diesem Hintergrund hat es der Kläger, der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Dienstvertrages beihilferechtlich einem Beamten gleichgestellt ist, hinzunehmen, daß sich der Beklagte nicht an den Aufwendungen für solche Mittel beteiligt, die unmittelbar auf seine Umwelt und nur mittelbar auf seinen innereren Organismus einwirken (OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; i. Erg. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.10.1992 - 6 A 4050/92 - unveröffentlicht).

  • OVG Hamburg, 17.06.1994 - Bf I 17/93

    Vernichtung von Hausstaubmilben; Arzneimittel; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    § 4 Nr. 7 Satz 1 BVO, wie bereits erwähnt, neben den Arzneimitteln ausdrücklich Verbandmittel und dergleichen aufführt und damit zu erkennen gibt, daß nach der ihm innewohnenden Systematik diese Mittel eben gerade keine Arzneimittel sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; vgl. auch OVG Hamburg v. 17.06.1994 - OVG Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245, 246 f.; VG Köln v. 21.03.1996 - 15 K 3868/94 - unveröffentlicht).

    § 4 Nr. 7 Satz 1 BVO hat aber im Gegensatz zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung den engeren Begriff des Arzneimittels als Tatbestandsvoraussetzung bestimmt (vgl. näher OVG Hamburg v. 17.06.1994 - OVG Bf I 1793 - ZBR 1995, 245, 246).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    BVerfGE 83, 89, 100 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 6 A 4050/92

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Acarex-Test ; Acarosan-Schaum;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    Vor diesem Hintergrund hat es der Kläger, der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Dienstvertrages beihilferechtlich einem Beamten gleichgestellt ist, hinzunehmen, daß sich der Beklagte nicht an den Aufwendungen für solche Mittel beteiligt, die unmittelbar auf seine Umwelt und nur mittelbar auf seinen innereren Organismus einwirken (OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; i. Erg. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.10.1992 - 6 A 4050/92 - unveröffentlicht).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    Denn dem durch die gesetzliche Krankenversicherung geschaffenen Vorsorge- und Leistungssystem liegt eine grundsätzlich andere Konzeption als der Beihilfegewährung zugrunde (vgl. hierzu näher BVerwGE 60, 212, 222; vgl. auch BVerwG v. 26.07.1984 - 2 B 132.83 - DVBl 1984, 963, 964).
  • BVerwG, 26.07.1984 - 2 B 132.83

    Beihilfe - Beamte - Bemessung - Höhe - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
    Denn dem durch die gesetzliche Krankenversicherung geschaffenen Vorsorge- und Leistungssystem liegt eine grundsätzlich andere Konzeption als der Beihilfegewährung zugrunde (vgl. hierzu näher BVerwGE 60, 212, 222; vgl. auch BVerwG v. 26.07.1984 - 2 B 132.83 - DVBl 1984, 963, 964).
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 521/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 1997 - 11 Sa 521/97 - wird zurückgewiesen.

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