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   LAG Hessen, 08.05.1995 - 11 Sa 55/94   

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https://dejure.org/1995,6311
LAG Hessen, 08.05.1995 - 11 Sa 55/94 (https://dejure.org/1995,6311)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.05.1995 - 11 Sa 55/94 (https://dejure.org/1995,6311)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - 11 Sa 55/94 (https://dejure.org/1995,6311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 3 § 13 Abs. 1 Satz 3
    Urlaub: einzelvertraglich vereinbarte Urlaubsübertragung

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 17.08.2016 - 6 Sa 12/16

    Eine vertragliche Vereinbarung auf Übertragung von Urlaub ist nicht begrenzt auf

    Nichts anderes folge auch aus der vom Arbeitsgericht angeführten Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 08. Mai 1995-11 Sa 55/94 -.
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Gegen eine vertragliche Verlängerung der Übertragung bis zum Ende des auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG zeigt, dass insoweit noch ein ausreichender Zusammenhang von Urlaubsnahme und Urlaubsjahr vorliegt (vgl. Hess. LAG 8. Mai 1995 - 11 Sa 55/94 - NZA-RR 1996, 82).

    Die Regelung der Unabdingbarkeit in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG lässt eine derartige Abweichung von § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG zu (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - BAG 9. Februar 1989 - 8 AZR 505/87 - Hess. LAG 8. Mai 1995 - 11 Sa 55/94 - aaO; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 Rn. 82).

  • ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97

    Überstundenvergütung - Pauschalvereinbarung

    In der regelmäßig erteilten Abrechnung bestimmter Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, etwa über den Umfang des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers, kann ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers liegen (vgl. Hess. LAG, Urteil vom 08. Mai 1995, 11 Sa 55/94, S. 9 f. m.w.N.).

    Hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht vorher eindeutig eine abweichende Erklärung abgegeben, ist ihm später die Geltendmachung verwehrt, es habe sich nur um eine statistische Fortschreibung ohne rechtsgeschäftliche Bedeutung gehandelt (vgl. Hess. LAG, Urteil vom 08. Mai 1995, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2002 - 5 Sa 86/02

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung; Grundsatz der Vertragsfreiheit; Auslegung des

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