Rechtsprechung
LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Ordentliche Kündigung, krankheitsbedingt, Interessenabwägung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ordentliche Kündigung, krankheitsbedingt, Interessenabwägung
- IWW
§ 174 BGB, § ... 1 Abs. 2 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, § 4 KSchG, § 3 EFZG, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Ordentliche Kündigung; krankheitsbedingt; Interessenabwägung - rechtsportal.de
KSchG § 1
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 01.04.2015 - 4 Ca 316/15
- LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 23/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Können und werden Ausfallzeiten durch den Einsatz eines Arbeitnehmers aus einer vorhandenen Personalreserve oder durch Neueinstellung einer Aushilfskraft überbrückt, so liegt bereits objektiv keine Betriebsablaufstörung und damit insoweit kein zur sozialen Rechtfertigung geeigneter Grund vor ( BAG 02.11.1989 - 2 AZR 23/89 - unter B.I. 2.a ). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
In einem Urteil aus dem Jahr 2002 hat das Bundesarbeitsgericht außergewöhnliche, besonders hohe Belastungen und eine soziale Rechtfertigung der krankheitsbedingten Kündigung in einem Fall bejaht, in dem der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 3 Jahren und knapp 10 Monaten mehr als 60 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten hatte ( BAG 07.11.2002 -2 AZR 493/01- ).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
So hat das Bundesarbeitsgericht das Interesse des Arbeitgebers an einer Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses in einem Fall als vorrangig angesehen, in dem der dortige Kläger jährlich 45 entgeltfortzahlungspflichtige Arbeitstage zu erwarten hatte, erst knapp 25 Jahre alt war und im zweiten Beschäftigungsjahr stand ( BAG 06.09.1989 AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 ). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Auszug aus LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
a) Die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen wiederholter Erkrankungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG in drei Stufen zu prüfen ( zu diesen Grundsätzen: BAG 08.11.2007 AP KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 29; BAG 07.11.2002 AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40; BAG 20.01.2000 AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 38 Krankheit;… ErfK-Oetker, 14.Aufl. 2014, § 1 KSchG Rn. 138-151;… APS-Dörner/Vossen, 4.Aufl. 2012, § 1 KSchG Rn. 138 ff;… KR-Griebeling, 10.Aufl. 2013, § 1 KSchG Rn. 319 ff, insb. 325 ff ). - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Auszug aus LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Auf der dritten Prüfungsstufe müssen dann nach der Rechtsprechung des BAG die Entgeltfortzahlungskosten außergewöhnlich bzw. extrem hoch sein, um die weitere Beschäftigung wegen der Belastung mit Entgeltfortzahlungskosten nicht hinnehmbar und damit das Auflösungsinteresse des Arbeitgebers überwiegend erscheinen zu lassen ( BAG 15.07.1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 unter II 2 a BAG 13.06.1990 - 2 AZR 527/89 - unter III 1; ). - BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 527/89
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Auszug aus LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Auf der dritten Prüfungsstufe müssen dann nach der Rechtsprechung des BAG die Entgeltfortzahlungskosten außergewöhnlich bzw. extrem hoch sein, um die weitere Beschäftigung wegen der Belastung mit Entgeltfortzahlungskosten nicht hinnehmbar und damit das Auflösungsinteresse des Arbeitgebers überwiegend erscheinen zu lassen ( BAG 15.07.1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 unter II 2 a BAG 13.06.1990 - 2 AZR 527/89 - unter III 1; ).
- ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17
Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht …
Denn auf der dritten Prüfungsstufe müssen die Entgeltfortzahlungskosten außergewöhnlich bzw. extrem hoch sein, um die weitere Beschäftigung wegen der Belastung mit Entgeltfortzahlungskosten nicht hinnehmbar und damit das Auflösungsinteresse des Arbeitgebers überwiegend erscheinen zu lassen (LAG Hamm, Urt. v. 20.08.2015 -11 Sa 553/15-, juris, unter II. 2. a) bb) d. Gründe, Rdnr. 42 m. w. N.).