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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05   

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https://dejure.org/2006,9481
LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05 (https://dejure.org/2006,9481)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2006 - 11 Sa 624/05 (https://dejure.org/2006,9481)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 11 Sa 624/05 (https://dejure.org/2006,9481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach Erreichen der Überforderungsgrenzen gem.§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Altersteilzeitgesetz (ATZG); Möglichkeit der Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages; Anspruch auf Abschluss eines ...

  • hensche.de

    Altersteilzeit

  • Judicialis

    ATZG § 3 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überforderungsschutz als dringender betrieblicher Grund zur Ablehnung von Alterteilzeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - bei 5% ist Schluss!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
    Insoweit gilt der Grundsatz: Pacta sunt servanda (BAG Urteil vom 21.01.1987 - 4 AZR 547/86 -, BAGE 54, 113).

    Im Übrigen ist es Sache des einzelnen Arbeitnehmers selbst, seinen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages so rechtzeitig geltend zu machen, dass er mit seinem älteren Recht zum Zuge kommt (BAG Urt. vom 21.01.1987, a.a.O.).

  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
    Dabei kann dahinstehen, ob schon grundsätzlich eine Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages ausgeschlossen ist (so unter Geltung von § 306 BGB aF: BAG Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 -BAGE 99, 326), oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311 a Abs. 1 BGB geändert hat (vgl. BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2).

    Wie bereits oben dargelegt ist die Möglichkeit zur Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages nicht unproblematisch (so unter Geltung von § 306 BGB aF: BAG Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326 oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311 a Abs. 1BGB geändert hat; vgl. BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
    Dabei kann dahinstehen, ob schon grundsätzlich eine Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages ausgeschlossen ist (so unter Geltung von § 306 BGB aF: BAG Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 -BAGE 99, 326), oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311 a Abs. 1 BGB geändert hat (vgl. BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2).

    Wie bereits oben dargelegt ist die Möglichkeit zur Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages nicht unproblematisch (so unter Geltung von § 306 BGB aF: BAG Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326 oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311 a Abs. 1BGB geändert hat; vgl. BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
    Dabei kann dahinstehen, ob schon grundsätzlich eine Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages ausgeschlossen ist (so unter Geltung von § 306 BGB aF: BAG Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 -BAGE 99, 326), oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311 a Abs. 1 BGB geändert hat (vgl. BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2).

    Wie bereits oben dargelegt ist die Möglichkeit zur Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages nicht unproblematisch (so unter Geltung von § 306 BGB aF: BAG Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326 oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311 a Abs. 1BGB geändert hat; vgl. BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
    Damit hat der Gesetzgeber auch sicherstellen wollen, dass, soweit Tarifverträge einen Anspruch begründen, eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermieden wird (BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00 -).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
    Bei "dringenden betrieblichen Gründen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nach allgemeinen Erfahrungssätzen auszulegen ist (BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 -).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2006 - 11 Sa 624/05 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2008 - 5 Sa 368/08

    Gleichbehandlungsgrundsatz beim Abschluss von Altersteilzeitverträgen

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat daraufhin durch Urteil vom 13.04.2006 - 11 Sa 624/05 - die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 17.06.2005 - 9 Ca 1296/04 - zurückgewiesen und die Klageerweiterung abgewiesen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat daraufhin durch Urteil vom 15.04.2008 (a.a.O.) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.06.2006 - 11 Sa 624/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung wird auf S. 12 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.06.2006 - 11 Sa 624/05 - (= Bl. 194 d.A.) Bezug genommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 1643/13

    Schriftformerfordernis für einen Altersteilzeitvertrag zur Erfüllung der

    Für einen Altersteilzeitvertrag ist Schriftform erforderlich, da das Altersteilverhältnis ein befristetes (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis ist (Vogelsang in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl. 2013, S 839 Rn 26; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2004, Rn. 2856; so auch LAG Rheinland-Pfalz 22.6.2006, 11 Sa 624/05 juris Rn 84).
  • ArbG Darmstadt, 31.07.2007 - 3 Ca 67/07

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

    22 Als dringender betrieblicher Grund ist auch die Überforderung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG anzusehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juni 2006 - Az. 11 Sa 624/05 - in Juris; Clemens/Scheuring u.a., BAT, Kommentar, Teil 6, Altersteilzeit TV, Erläuterung 13.3, S. 588 f).
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