Rechtsprechung
LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bezugnahme auf Tarifvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tariferhöhung im Einzelhandel; Klage bei Verweisungsklausel in Altvertrag und Wegfall der Tarifbindung durch Betriebsübergang
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tariferhöhung im Einzelhandel; unbegründete Klage bei Verweisungsklausel in Altvertrag und Wegfall der Tarifbindung durch Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 18.03.2009 - 5 Ca 2550/08
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
- BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
- BAG - 5 AZR 224/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Wie das Arbeitsgericht folgt auch die Berufungskammer der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmen auf Tarifverträge (BAG 14.12.2005 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39; BAG 16.09.2001 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53;… zusammenfassende Darstellung: ErfK-Franzen, 9. Aufl. 2009, § 3 TVG Rn. 36 ff).Die arbeitsvertragliche Verweisung ersetzt nach diesem Vertragsverständnis (lediglich) die fehlende oder unsichere Tarifbindung des Arbeitnehmers Mit der grundlegenden Entscheidung vom 14.12.2005 hat das Bundesarbeitsgericht eine Rechtsprechungsänderung angekündigt, die dann in nachfolgenden Entscheidungen wie in Aussicht gestellt realisiert worden ist (BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53).
Eine nach dem 31.12.2001 vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutiv wirkende Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nicht berührt wird ("unbedingte zeitdynamische Verweisung" - Leitsatz 1 zum Urteil vom 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53).
Ist die Klausel hingegen vor dem 01.01.2002 vereinbart worden, ist sie aus Gründen des Vertrauensschutzes wie eine sogenannte "Gleichstellungsabrede" im Sinne der früheren Rechtsprechung auszuglegen (Leitsatz 2 BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53).
Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern in einem solchen Fall nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nunmehr nur statisch weitergalten (BAG 01.12.2004 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 34; BAG 25.09.2002 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26; vgl. auch Darstellung in BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 Rn. 27).
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Wie das Arbeitsgericht folgt auch die Berufungskammer der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmen auf Tarifverträge (BAG 14.12.2005 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39; BAG 16.09.2001 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53;… zusammenfassende Darstellung: ErfK-Franzen, 9. Aufl. 2009, § 3 TVG Rn. 36 ff).Diese Argumentation hat das Bundesarbeitsgericht in seiner früheren Rechtsprechung wiederholt und durchgängig als nicht durchgreifend angesehen (vgl. BAG 19.03.2003 AP TVG § 1 Nr. 33 mwN; BAG 26.09.2001 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21).
- ArbG Bochum, 18.03.2009 - 5 Ca 2550/08
Beurteilung tariflicher Zahlungsansprüche und der Anwendbarkeit von …
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 18.03.2009 - 5 Ca 2550/08 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 18.03.2009 - 5 Ca 2550/08 - wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08
Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Auf die diesbezüglichen Ausführungen des BAG kann an dieser Stelle verwiesen werden (BAG 27.11.2002 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29 entgegen der anderslautenden Argumentation der Vorinstanz LAG Mecklenburg-Vorpommern; BAG 19.03.2003 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 33 wiederum entgegen LAG Mecklenburg-Vorpommern mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Unklarheitenregel - früher § 5 AGBG, nunmehr § 305 c BGB - der Auslegung als Gleichstellungsabrede auch dann nicht entgegen steht, wenn dem Arbeitnehmer die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers unbekannt war / aktuell ausführlich gegen die Kritik am Vertrauensschutz in Altfällen: BAG 26.08.2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 47 ff). - BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04
Gleichstellungsabrede - Merkmale
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern in einem solchen Fall nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nunmehr nur statisch weitergalten (BAG 01.12.2004 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 34; BAG 25.09.2002 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26;… vgl. auch Darstellung in BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 Rn. 27). - BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern in einem solchen Fall nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nunmehr nur statisch weitergalten (BAG 01.12.2004 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 34; BAG 25.09.2002 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26;… vgl. auch Darstellung in BAG 18.04.2007 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 Rn. 27). - BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Auf die diesbezüglichen Ausführungen des BAG kann an dieser Stelle verwiesen werden (BAG 27.11.2002 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29 entgegen der anderslautenden Argumentation der Vorinstanz LAG Mecklenburg-Vorpommern;… BAG 19.03.2003 AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 33 wiederum entgegen LAG Mecklenburg-Vorpommern mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Unklarheitenregel - früher § 5 AGBG, nunmehr § 305 c BGB - der Auslegung als Gleichstellungsabrede auch dann nicht entgegen steht, wenn dem Arbeitnehmer die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers unbekannt war / aktuell ausführlich gegen die Kritik am Vertrauensschutz in Altfällen: BAG 26.08.2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 47 ff). - BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07
Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag …
Auszug aus LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09
Dies habe das Bundesarbeitsgericht zuletzt mit Urteil vom 10.12.2008 bestätigt (4 AZR 881/07).
- BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Vertragsauslegung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. November 2009 - 11 Sa 631/09 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit befristeter Teilzeitverträge eines Sportlehrers zur Vertretung; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit pauschalen Bestreitens eines Arbeitgebers gegenüber substantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers
- rechtsportal.de
Befristete Teilzeitverträge eines Sportlehrers zur Vertretung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zu den vom Arbeitgeber dargelegten Vertretungsketten
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 11.03.2009 - 3 Ca 1570/08
- LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter …
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09
Außerdem ist bei dieser Fallgestaltung zur Darlegung des Kausalzusammenhangs zwischen der zeitweiligen Arbeitsverhinderung der Stammkraft und der Einstellung der Vertretungskraft erforderlich, dass der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten erkennbar gedanklich zuordnet, z.B. durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag (BAG, Urt. v. 25.03.2009 - 7 AZR 34/08 - m.w.N.). - LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit …
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09
Nach § 5 der Rahmenvereinbarung soll nur der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Verträge verhindert, die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, eine Höchstdauer oder eine Höchstzahl der Befristungen vorzusehen LAG Köln, Urt. v. 15.05.2009 - 4 Sa 877/08 - m.w.N.). - BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09
Substantiiertes Vorbringen kann in dieser Konstellation grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden (vgl.: BAG, Urt. v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - BGH, Urt. v. 11.03.2010 - IX ZR 104/08 - jew. m.w.N.). - BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09
Substantiiertes Vorbringen kann in dieser Konstellation grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden (vgl.: BAG, Urt. v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - BGH, Urt. v. 11.03.2010 - IX ZR 104/08 - jew. m.w.N.).