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   LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10   

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LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10 (https://dejure.org/2010,13715)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2010 - 11 Sa 649/10 (https://dejure.org/2010,13715)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 11 Sa 649/10 (https://dejure.org/2010,13715)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Darlegungslast des Arbeitgebers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 und 4
    Betriebsbedingte Kündigung, Darlegungslast des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe; Darlegungen der Arbeitgeberin zu bisher erbrachten Arbeiten der Ersatzkräfte mit ihren jeweiligen zeitlichen Anteilen

  • LAG Düsseldorf PDF

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 und 4
    Betriebsbedingte Kündigung, Darlegungslast des Arbeitgebers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zu bisher erbrachten Arbeiten der Ersatzkräfte mit ihren jeweiligen zeitlichen Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Die Einordnung eines zur Kündigung herangezogenen Lebenssachverhalts und für die Kündigungsgründe des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG richtet sich danach, wo die unmittelbare Ursache für die Kündigung liegt, während der "Störung" evtl. zugrunde liegende, fernere Ursachen außer Betracht zu bleiben haben (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 23 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    Sie macht insoweit, da der Kläger diese neuen Anforderungen nicht erfülle, eine primär im betrieblichen Bereich und nicht in der Person des Klägers liegende Ursache für die Kündigung geltend (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 23 a.a.O.).

    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 24 a.a.O.).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 24 a.a.O.; BAG 18.09.2008 - 2 AZR 560/07 - Rz. 13 NZA 2009, 142, 143).

    Demnach ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 25 a.a.O.).

    Auch die Organisationsentscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebs oder einzelne Arbeitsplätze, von der das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten erfasst wird, unterliegt damit grundsätzlich nur einer Missbrauchskontrolle (BAG 07.7.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 25 a.a.O.).

    4.Allerdings kann in Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss ohne nähere Konkretisierung praktisch deckungsgleich sind, die Vermutung, die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht in jedem Fall von vornherein greifen (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.).

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf besteht (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.).

    Erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers sind insbesondere dann zu stellen, wenn dieser durch eine unternehmerische Entscheidung das Anforderungsprofil für Arbeitsplätze ändert, die bereits mit langjährig beschäftigten Arbeitnehmern besetzt sind (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.; vgl. auch BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rz. 20 EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17).

    Sonst hätte der Arbeitgeber die naheliegende Möglichkeit, unter Berufung auf eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Unternehmerentscheidung eine missbräuchliche Umgehung des Kündigungsschutzes des betreffenden Arbeitnehmers dadurch zu erzielen, dass er in sachlich nicht gebotener Weise die Anforderungen an die Vorbildung des betreffenden Arbeitsplatzinhabers verschärft (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.).

    Der Arbeitgeber hat insoweit darzulegen, dass es sich bei der zusätzlich geforderten Qualifikation für die Ausführung der Tätigkeiten nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung handelt (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.; vgl. auch BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rz. 20 a.a.O.).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Demnach ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 25 a.a.O.).

    Auch die Organisationsentscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebs oder einzelne Arbeitsplätze, von der das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten erfasst wird, unterliegt damit grundsätzlich nur einer Missbrauchskontrolle (BAG 07.7.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 25 a.a.O.).

    4.Allerdings kann in Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss ohne nähere Konkretisierung praktisch deckungsgleich sind, die Vermutung, die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht in jedem Fall von vornherein greifen (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.).

    Sonst hätte der Arbeitgeber die naheliegende Möglichkeit, unter Berufung auf eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Unternehmerentscheidung eine missbräuchliche Umgehung des Kündigungsschutzes des betreffenden Arbeitnehmers dadurch zu erzielen, dass er in sachlich nicht gebotener Weise die Anforderungen an die Vorbildung des betreffenden Arbeitsplatzinhabers verschärft (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.).

    Der Arbeitgeber hat insoweit darzulegen, dass es sich bei der zusätzlich geforderten Qualifikation für die Ausführung der Tätigkeiten nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung handelt (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.; vgl. auch BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rz. 20 a.a.O.).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    aa)Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist ihr Zugang (z. B. BAG 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rz. 16 EzA § 18 KSchG Nr. 2; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 - Rz. 27 EzA § 85 SGB IX Nr. 6).

    Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausübt werden (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rz. 16 a.a.O.; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 - Rz. 27 a.a.O.).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    aa)Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist ihr Zugang (z. B. BAG 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rz. 16 EzA § 18 KSchG Nr. 2; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 - Rz. 27 EzA § 85 SGB IX Nr. 6).

    Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausübt werden (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rz. 16 a.a.O.; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 - Rz. 27 a.a.O.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Diese Anforderung an die Darlegungslast des Arbeitgebers ist bei einer derartigen Umverteilung der Arbeit notwendig, um im Zeitpunkt des Kündigungszugangs die Prognose aufstellen zu können, dass es den von der Zuteilung der bisher dem gekündigten Arbeitnehmer obliegenden Arbeiten betroffenen Arbeitnehmern möglich ist, auf Dauer ihre vertraglich geschuldete regelmäßige Arbeitszeit einzuhalten und nicht darüber hinaus durch Leistung von Überstunden überobligationsmäßig arbeiten zu müssen (vgl. grundlegend BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf besteht (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.).

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers sind insbesondere dann zu stellen, wenn dieser durch eine unternehmerische Entscheidung das Anforderungsprofil für Arbeitsplätze ändert, die bereits mit langjährig beschäftigten Arbeitnehmern besetzt sind (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.; vgl. auch BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rz. 20 EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17).

    Der Arbeitgeber hat insoweit darzulegen, dass es sich bei der zusätzlich geforderten Qualifikation für die Ausführung der Tätigkeiten nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung handelt (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - a.a.O.; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 26 a.a.O.; vgl. auch BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rz. 20 a.a.O.).

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    5.Gesteigerte Anforderungen an die dem Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegende Darlegungslast sind auch dann zu stellen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, die lediglich in der Streichung einer Hierarchieebene besteht (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 522/98 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101; BAG 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rz. 16 AP Nr. 174 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Er muss aufgrund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge an Hand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rz. 16 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 16.04.2010 - 9 Sa 739/09 - Rz. 54 juris).

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Denn die in dieser Vorschrift angesprochene, nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers ist darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen (vgl. z. B. BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).
  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (vgl. LAG L. 02.02.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419, 420; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl. 2011, § 109 GewO Rz. 50; vgl. auch HessLAG 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAG Report 2004, 215).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
    Denn die in dieser Vorschrift angesprochene, nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers ist darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen (vgl. z. B. BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07

    Kündigung - Frauenbeauftragte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2010 - 9 Sa 739/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Wirtschaftsprüfers - Festlegung der

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Dezember 2010 - 11 Sa 649/10 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Beklagte zur Zahlung von 16.854,00 Euro brutto nebst Zinsen verurteilt hat.
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17

    Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

    Ausnahmsweise hat der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten bei Vorliegen eines triftigen Grundes einen Anspruch auf eine Beurteilung im bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Düsseldorf 02.12.2010 - 11 Sa 649/10 - LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, 486).
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