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   LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01   

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https://dejure.org/2002,5884
LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01 (https://dejure.org/2002,5884)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.12.2002 - 11 Sa 661/01 (https://dejure.org/2002,5884)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 11 Sa 661/01 (https://dejure.org/2002,5884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche Bibliothek, öffentliche Bücherei, Diplombibliothekar, sonstiger Angestellter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BAT Anlage 1 a Teil I der Vergütungsordnung (Bund, Länder) Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 16, 17
    Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche Bibliothek, öffentliche Bücherei, Diplombibliothekar, sonstiger Angestellter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe bei einer Tätigkeit in einer Bücherei; Leiterin einer Schulbibliothek als "sonstige Angestellte" ; Schule in öffentlicher Hand ; Schulbibliothek als "wissenschaftliche Bibliothek" oder "öffentliche Bücherei"

  • bibliotheksurteile.de

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek I | Arbeitsrecht, Schulbibliothek

  • Judicialis

    BAT Anlage 1 a Teil I der Vergütungsordnung (Bund, Länder) Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 16; ; BAT Anlage 1 a Teil I der Vergütungsordnung (Bund, Länder) Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche Bibliothek, öffentliche Bücherei, Diplombibliothekar, sonstiger Angestellter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97

    Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin (FH) an "Hauptbibliothek für Erwachsene"

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    Zwar spricht dafür, daß die Tarifvertragsparteien von den herkömmlichen bibliothekswissenschaftlichen Begriffen ausgehen, die für die wissenschaftliche Bibliothek besagen, in ihr überwiege die wissenschaftliche Literatur und ihre Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken (Hacker, Bibliothekarisches Grundwissen, 6. Aufl., S. 21 f.; BAG, Urteil vom 21.10.1998 - 4 AZR 564/97 in AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-O).

    Ebenso richtig ist, daß öffentliche Büchereien (früher: Volksbüchereien) ihre Aufgabe in Gemeinden, Kreisen und Städten erfüllen (Röttcher/Böttger/ Ankerstein, Basiskenntnis Bibliothek, 3. Aufl., S. 101), für sie die uneingeschänkte öffentliche Zugänglichkeit charakteristisch ist und zu ihren Voraussetzungen zählt, daß sie für die gesamte Öffentlichkeit einschließlich aller Altersgruppen uneingeschränkt bestimmt sind (BAG, Urteil vom 21.10.1998 - 4 AZR 564/97 a.a.O.).

    Erfolglos beruft sich die Beklagte demgegenüber auf die Entscheidung des BAG vom 21.10.1998 (4 AZR 564/97 in AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-O), die Ausführungen zu den Begriffen "öffentliche Bücherei" und "wissenschaftliche Bibliothek" enthält und der dortigen Klägerin die Höhergruppierung mit der Begründung versagt hat, ihre Beschäftigungsstelle erfülle die Begriffsmerkmale nicht: Die dortige Klägerin strebte die Vergütungsgruppe IVa/FG 6 an, die die Beschäftigung an einer öffentlichen Bücherei voraussetzt und damit im entscheidenden Punkt von der hier streitigen Vergütungsgruppe Vb/FG 16, 17 abweicht.

  • BAG, 31.07.1963 - 4 AZR 425/62

    Diplombibliothekare - Gleichwertige Fähigkeiten - Gründliche Beherrschung eines

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    Mit ihrer Berufung verfolgt die Klägerin ihr Klageziel weiter und meint mit Bezug auf eine Entscheidung des BAG (Urteil vom 31.07.1963 - 4 AZR 425/62 in AP Nr. 101 zu § 3 TOA), es komme nicht unbedingt darauf an, ob es sich bei der Schulbibliothek um eine öffentliche Bibliothek im tariflichen Sinne handele, sondern lediglich auf ihre gleichwertigen Fähigkeiten.

    Zu Recht weist die Klägerin aber auf die Rechtsprechung hin, wonach in den FG 16 und 17 vom Diplombibliothekar gar nicht gefordert wird, daß er an oder in einer wissenschaftlichen Bibliothek oder öffentlichen Bücherei beschäftigt wird: "Der Tätigkeitsort des Diplombibliothekars ist gleichgültig" (BAG, Urteil vom 31.07.1963 - 4 AZR 425/62 in AP Nr. 101 zu § 3 TOA).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    Das kann aus ihrer Tätigkeit geschlossen werden; ein derartiger Schluß ist zulässig (BAG, Urteil vom 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79 in AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Köln, 26.11.1999 - 11 Sa 828/99

    Eingruppierung; öffentlicher Dienst; BAT; Diplombibliothekar; Universität;

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    14) (Leitungstätigkeit an einer Schulbibliothek wie Organisation der Öffnungszeiten, Planung und Überwachung der Haushaltsmittel, Leitung des Bibliotheksausschusses, Materialanschaffung) mit 15% (hierzu Bl. 208 f. d.A.) gehören zu den Kernaufgaben eines Diplombibliothekars: Erwerb unterschiedlicher Medien von der Bestellung bis zur Inventarisierung, Bearbeitung der Rechnungen, Überwachung und Einsatz der Haushaltsmittel, Kontakte zu Lieferanten und Buchhändler, Prüfung der Dienstleistungsangebote, Umgang mit Bibliographien, Katalogisierung des Bestandes mit einheitlichem Regelwerk, Besucherberatung mit Hilfe von Bibliographien, Betreuung von EDV-Ausleihsystemen (Blätter zur Berufskunde der Bundesanstalt für Arbeit, Band 2 - X B 30 und 31; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Teil II, Anm. 77 zu Anl. 1a-B, L; LAG Köln, Urteil vom 26.11.1999 - 11 Sa 828/99 in ZTR 2000, 415).
  • BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63

    Vergütungsordnung zur TO A - Vergütungsordnung zum BAT - Gehobener

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    Diese vom BAG auch später noch bestätigte Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 30.01.1964 - 4 AZR 58/63 in AP Nr. 108 zu § 3 TOA) gibt auch die Ansicht der Literatur wieder (Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Teil II, Anm. 79 zu Anl. 1a-B, L; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAG, Teil II VergO BL Anm. 100: "in erster Linie").
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    Begründet ist auch der Zinsantrag - allerdings nur für die ab Rechtshängigkeit (29.05.2000) fällig gewordenen Nachzahlungsbeträge (BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 613/96 in AP Nr. 1 zu § 291 BGB).
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01
    Das kann aus ihrer Tätigkeit geschlossen werden; ein derartiger Schluß ist zulässig (BAG, Urteil vom 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79 in AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Dezember 2002 - 11 Sa 661/01 - aufgehoben.
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