Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6869
LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99 (https://dejure.org/1999,6869)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.1999 - 11 Sa 675/99 (https://dejure.org/1999,6869)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 1999 - 11 Sa 675/99 (https://dejure.org/1999,6869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsgeldanspruch ; Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist; Hemmung der Verfallfrist; Gebot von Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 187 Abs. 1 § 242; TVG § 4
    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben - tarifliche Verfallsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Infolge der Fristversäumnis der Klägerin ist der von ihr geltend gemachte Urlaubsgeldanspruch jedenfalls nach § 16 .1 Satz 2 MTV erloschen (vgl. allgemein zu dieser Rechtsfolge bei Versäumnis einer Verfallfrist BAG v. 11.07.1990 -- 5 AZR 609/89 -- DB 1990, 2329; BAG v. 26.09.1990 -- 5 AZR 218/90 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 87).

    Zum anderen hat der Umstand, dass ein Anspruch von einer tariflichen Verfallfrist erfasst wird, zur Folge, dass dieser Anspruch befristet wird mit der Folge, dass er nach Ablauf der Frist erlischt (BAG v. 26.09.1990 -- 5 AZR 218/90 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 87).

  • LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94

    Ausschlussfrist; Abrechnungshemmung; 13. Monatseinkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Das Fehlen einer Abrechnung kann über den Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB nur dann zu einer Hemmung der tariflichen Verfallfrist führen, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung seine Ansprüche nicht erkennen und berechnen kann (ebenso LAG Hamburg v. 02.09.1994 -- 3 Sa 4/94 -- LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).

    Im übrigen gelten im Interesse des Rechtsfriedens tarifliche Verfallfristen auch für unstreitige Ansprüche (LAG Hamburg v. 02.09.1994 -- 3 Sa 4/94 -- LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).

  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84

    Versagung der Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlussfrist bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Soweit das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 06.11.1985 (-- 4 AZR 233/84 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67) die Auffassung vertritt, trotz des Ausscheidens der Klägerin aus dem Betrieb der Beklagten mit dem 30.09.1998 sei der Beginn der in § 16 .1 Satz 2 MTV normierten Verfallfrist solange gehemmt gewesen, wie die Septemberabrechnung 1998 der Klägerin noch nicht vorgelegen habe, so dass sie erst mit deren Aushändigung am 15.10.1998 begonnen habe, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    In diesen Fällen, so das BAG, beginnt der Lauf der Verfallfrist, wenn die Abrechnung erteilt ist, mit ihrem Zugang (vgl. BAG v. 06.11.1985 -- 4 AZR 233/84 -- a.a.O.).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Die Anwendung des Treu- und Glaubensgebots auf tarifvertragliche Ausschlussfristen ist in Rechtsprechung (vgl. BAG v. 18.12.1984 -- 3 AZR 383/82 -- AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 21.01.1993 -- 6 AZR 174/92 -- ZTR 1993, 466, 467; BAG v. 01.06.1995 -- 6 AZR 912/94 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 114) und Literatur (vgl. Löwisch/Rieble, TVG , 1992, § 1 Rdn. 512; Wank, a.a.O., § 4 Rdn. 784) grundsätzlich anerkannt.
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82

    Manteltarifvertrag Außenhandel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Allerdings können die Rechtswirkungen des Ablaufs von tariflichen Ausschlussfristen nur ausnahmsweise durch die Anwendung von § 242 BGB verhindert werden (BAG v. 18.06.1980 -- 4 AZR 463/78 -- AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 16.08.1983 -- 3 AZR 206/82 -- AP Nr. 131 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Die Anwendung des Treu- und Glaubensgebots auf tarifvertragliche Ausschlussfristen ist in Rechtsprechung (vgl. BAG v. 18.12.1984 -- 3 AZR 383/82 -- AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 21.01.1993 -- 6 AZR 174/92 -- ZTR 1993, 466, 467; BAG v. 01.06.1995 -- 6 AZR 912/94 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 114) und Literatur (vgl. Löwisch/Rieble, TVG , 1992, § 1 Rdn. 512; Wank, a.a.O., § 4 Rdn. 784) grundsätzlich anerkannt.
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    In diesen Fällen setzt sich der Arbeitgeber in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitnehmer zur Untätigkeit veranlasst, und dann, indem er den Verfall geltend macht, aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ableiten will (BAG v. 22.01.1997 -- 10 AZR 459/96 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 125).
  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94

    Anspruch auf Zahlung von Sonderzuwendungen - Eintritt der Ausschlussfrist - Keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (vgl. BAG v. 06.09.1972 -- 4 AZR 422/71 -- AP Nr. 2 zu § 4 BAT ; BAG-Urteil vom 11.01.95 -- 10 AZR 5/94 -- n. v.).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Denn diese Fristen haben den Zweck, die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu erleichtern und binnen kurzer, den Bedürfnissen des jeweiligen Wirtschaftszweiges angepasster Fristen den endgültigen Rechtsfrieden herbeizuführen (BAG v. 26.05.1981 -- 3 AZR 269/78 -- AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; vgl. auch BAG v. 07.02.1995 -- 3 AZR 483/94 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 112; Wank, a.a.O., § 4 Rdn. 724).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (vgl. BAG v. 06.09.1972 -- 4 AZR 422/71 -- AP Nr. 2 zu § 4 BAT ; BAG-Urteil vom 11.01.95 -- 10 AZR 5/94 -- n. v.).
  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

  • BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17

    Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307

    (2) Das bedeutet allerdings nicht, dass der Anspruch auch ohne Berücksichtigung einschlägiger Verfallfristen zu erfüllen ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, 11 Sa 675/99, juris, Rn. 44).

    Wenn eine Abrechnungsverpflichtung ohne Konkretisierung der abzurechnenden Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach in einem gerichtlichen Vergleich aufgenommen wird, besteht im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens unverändert ein Bedürfnis nach der Anwendung der vereinbarten Ausschlussfristen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, aaO, Rn. 44).

    Die bloße Abrechnungsverpflichtung reicht hierfür aufgrund der fehlenden Konkretisierung der abzurechnenden Ansprüche ebenso wenig aus wie der Umstand, dass es sich um einen unstreitigen Anspruch handeln mag (s.o. unter I. 2. b. bb); vgl. auch BAG, Urteil vom 20. Februar 2001, 9 AZR 46/00, juris, Rn. 38; vorausgehend LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, aaO, Rn. 44).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    9 AZR 46/00 11 Sa 675/99.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. August 1999 - 11 Sa 675/99 - aufgehoben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht