Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.11.2002 - 11 Sa 697/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10071
LAG Köln, 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 (https://dejure.org/2002,10071)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 (https://dejure.org/2002,10071)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. November 2002 - 11 Sa 697/02 (https://dejure.org/2002,10071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Gesellschaftsverbindlichkeiten; Voraussetzungen zur Geltendmachung von Einwendungen eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines ...

  • Judicialis

    HGB § 128 analog; ; HGB § 129 Abs. 1 analog; ; BGB § 117; ; BGB § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Arbeitgeber, Ehegattenarbeitsverhältnis, Scheinarbeitsverhältnis, Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts, Einrede des nicht-erfüllten Vertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2019 - 10 Sa 1139/18

    Arbeitsvertrag als Scheinvertrag

    Die Überlegung, ein Scheingeschäft läge nicht vor, weil die Parteien die Wirkungen des vereinbarten Arbeitsvertrages, etwa in Gestalt der Begründung eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, gewollt hätten (so Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2002 - 11 Sa 697/02 -, juris; u.U. auch BAG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 -, juris) übersieht, dass der Wille der Parteien nicht gerade nicht auf die "Wirkung des Rechtsgeschäftes" (Begründung eines Austauschverhältnisses zwischen Arbeitsleistung und Vergütung) gerichtet war.

    cc) Dem lässt sich nicht entgegen halten, dass ein Scheingeschäft deshalb nicht vorliege, weil die Parteien die "Wirkungen des vereinbarten Arbeitsvertrages", etwa in Gestalt der Begründung eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, gewollt hätten (so aber Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2002 - 11 Sa 697/02 -, juris; u.U. auch BAG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 -, juris).

    (1) Entgegen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22.11.2002 kann eine solche Bestätigung nicht in der Zahlung von Löhnen, der permanenten Erstellung der Lohnabrechnungen oder der Abführung oder gar der Erstellung eines (dann wohl inhaltlich auch noch unzutreffenden) Zeugnisses und erst recht nicht in dem Ausspruch einer Kündigung erblickt werden (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2002 - 11 Sa 697/02 -, Rn. 5, juris).

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 697/02 - zuzulassen.

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2019 - 13 Sa 1170/18

    Scheinarbeitsverhältnis

    Gegen die Annahme eines Scheinarbeitsverhältnisses im Sinne des § 117 BGB lässt sich nicht mit Erfolg einwenden, die Parteien hätten ein Arbeitsverhältnis gewollt, um für den (Schein-)Arbeitnehmer Krankenversicherungsschutz zu erlangen (entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).

    Ein derartiges Scheingeschäft kann grundsätzlich auch nicht durch Bestätigung nach § 141 BGB wirksam werden (ebenfalls entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).

    Außerdem hat sie sich unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22.11.2002 (- 11 Sa 697/02 - juris) darauf berufen, auf die Frage, ob sie habe arbeiten sollen, komme es rechtlich nicht an.

    bb) Der daraus sich ergebenden Rechtsfolge der Nichtigkeit nach § 117 Abs. 1 BGB vermag die Klägerin entgegen ihrer Ansicht nicht mit Erfolg ent-gegenhalten, der von den Parteien erstrebte Rechtserfolg setze gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraus, da ansonsten der erstrebte gesetzliche Krankenversicherungsschutz nicht zu erreichen gewesen wäre (entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 - juris).

    Die Zulassung der Revision beruht auf der Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -.

  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05

    Berufsausbildungsvertrag, Scheingeschäft, Ausbildungsverbund

    Ein Scheingeschäft liegt hingegen nicht vor, wenn es zur Herbeiführung des von den Parteien tatsächlich beabsichtigten Erfolgs der wirksamen Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts gerade bedarf (BAG, Urteil v. 21. April 2005, 2 AZR 125/04, zu II 1 a der Gründe und LAG Köln, Urteil vom 22.11.2002, 11 Sa 697/02 bei juris).
  • SG Kassel, 23.03.2011 - S 12 KR 313/08

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - in Spielbetrieb einer

    Arbeitsrechtlich gilt insoweit im Ergebnis nichts anderes, wobei mit der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 22. November 2002, 11 Sa 697/02) ein Scheingeschäft dann nicht vorliegt, wenn der von den Parteien erstrebte Rechtserfolg - wie hier - gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes voraussetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht