Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente; Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Erbringung der Versorgungsleistung bei Nichterbringung dieser seitens einer Unterstützungskasse; Ausschluss eines Leistungsanspruchs gegen eine Unterstützungskasse auf Grund eines ...
- Judicialis
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; BetrAVG § 1 b Abs. 4 Satz 1; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; BetrAVG § 31; ; BGB § 313; ; BGB § 421; ; BGB § 426
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1b Abs. 4 Satz 1; BGB § 311 § 611
Einstandspflicht des Arbeitsgebers für Betriebsrentenansprüche bei Ausfall der Unterstützungskasse - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - VI Sa 34/58
- BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
- LAG Berlin, 04.10.1960 - 3 Sa 73/60
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
- LAG Niedersachsen, 13.11.1973 - 2 Sa 455/73
- BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1977 - 8 Sa 201/76
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
- ArbG Köln, 14.06.1983 - 1 Ca 1060/83
- LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
- ArbG Hannover, 14.02.1989 - 7 Ca 333/88
- LAG Niedersachsen, 08.09.1989 - 15 Sa 713/89
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
- ArbG Dortmund, 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
- LAG Hamm, 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
- ArbG Lörrach, 22.07.2005 - 6 Ca 9/05
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
- LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2148/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Vielmehr gilt auch im Betriebsrentenrecht wieder der Rechtsgrundsatz, wonach fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in aller Regel kein Grund dafür ist, sich von einer übernommenen Zahlungspflicht zu lösen (BAG 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 -DB 2004, 324 ff.).Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Frist vom Bekanntwerden der Änderungspläne bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung derart lang war, dass sich alle Betroffenen darauf einrichten konnten (BAG 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 - a. a. O.).
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Ein triftiger Grund lag unter anderem dann vor, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden konnte und mildere Mittel nicht ausreichten (BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskassen). - BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Wie dargelegt, wurde der fehlende Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei der Unterstützungskasse vom Bundesarbeitsgericht als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen interpretiert (vgl. BAG 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG -Unterstützungskasse).
- BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92
Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Ein triftiger Grund lag unter anderem dann vor, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden konnte und mildere Mittel nicht ausreichten (BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskassen). - BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Allerdings war nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei den Widerrufsvoraussetzungen zwischen Alt-, Übergangs- und Neufällen zu unterscheiden (BVerfG 14.01.1987 - 1 BFR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskassen). - BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Der Arbeitgeber hat die Unterstützungskasse ausreichend zu dotieren, andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 - DB 1977, 1656; BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - DB 1987, 2414). - BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Insolvenzschutz bei unwirksamen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 2 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurde (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 908/98
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Der Arbeitgeber schuldet weiterhin dem Arbeitnehmer die Primärleistung aus dem Versorgungsverhältnis, von der er sich grundsätzlich auch nicht durch Einschaltung einer Unterstützungskasse befreien kann (BAG 25.01.2000 - 3 AZR 908/98 - EzA Nr. 12 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskasse). - BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage (§ 7 Abs 1 Satz 3 Nr 5 BetrAVG aF
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 2 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurde (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71
Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Das Bundesarbeitsgericht hatte schon vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes angenommen, ein Arbeitgeber könne auch ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage unter ganz engen Voraussetzungen die Zahlung eines versprochenen Ruhegelds aus Gründen einer wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet sei (BAG 10.12.1971 - 3 AZR 190/71 - DB 1972, 491). - BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 23. Februar 2006 - 11 Sa 72/05 - hinsichtlich des Zinsanspruchs teilweise aufgehoben und insoweit auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach - Kammern Radolfzell - vom 22. Juli 2005 - 6 Ca 9/05 - teilweise abgeändert. - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 272/06 Die Klage war in den Instanzen (LAG Baden-Württemberg [Freiburg] - 11 Sa 72/05) voll, in der Revision im Wesentlichen erfolgreich.