Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Drittschuldnerklage - Anforderungen an die Annahme eines verschleierten Arbeitseinkommens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Auskehrung gepfändeter Beträge und Zahlung eines Schadensersatzes im Wege der Drittschuldnerklage; Anforderungen an die Annahme eines verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Zivilprozessordnung (ZPO); Annahme einer unverhältnismäßig geringen ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Verschleiertes Arbeitseinkommen -Drittschuldnerklage - Unterschreiten der üblichen Vergütung um weniger als 25 Prozent - keine unverhältnismäßig geringe Vergütung
- Judicialis
ZPO § 850 h Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 18.05.2006 - 82 M 11654/06
- ArbG Freiburg, 22.01.2007 - 11 Ca 298/06
- LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07
Papierfundstellen
- NZI 2008, 52
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07
Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006, 175).Die Drittschuldnerin kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners aufgrund Sachnähe, es sind deshalb an ihr Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - nach Juris).
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07
Mit dem Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass sich die entstandene Geschäftsgebühr nicht nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV-RVG wegen desselben Gegenstands im Klagverfahren vermindert (BGH 07.03.2007, VIII ZR 86/06, recherchiert nach Juris). - BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05
Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07
Es hat in seiner weiteren Entscheidung vom 11.10.2006 (BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 - DB 2007, 170) ausgeführt, dass ein Widerruf übertariflicher Leistungen dann möglich ist, wenn diese nicht mehr als 25 Prozent des Gesamtverdienstes betragen. - BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
Sittenwidrige Arbeitsvergütung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.04.2006 in anderem Zusammenhang gegen die Regelung der Mindestvergütung angestellter Lehrkräfte in Höhe von 75 Prozent des Gehalts der vergleichbaren im öffentlichen Dienst stehenden Lehrkräfte keine rechtlichen Bedenken geäußert (BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 - DB 2006/2467). - LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
Drittschuldnerprozeß; Pfändung eines fiktiven Einkommens; Vergütung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Grenze auf 30 Prozent festgelegt (LAG Hamm 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91 - LAGE Nr. 4 zu § 850 h ZPO).
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. August 2007 - 11 Sa 8/07 - aufgehoben, soweit die vom Kläger für die Zeit ab November 2006 im Wege der Drittschuldnerklage erhobenen Zahlungsansprüche abgewiesen wurden.