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LAG Düsseldorf, 13.01.1976 - 11 Sa 845/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Unterschlagung von Inkassobeiträgen
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Instanzentscheidungen mit gleicher Ansicht zur Entwendung geringwertiger Sachen: LArbG Düsseldorf Urteil vom 06.11.1973 11 Sa 561/73 = DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; LArbG Düsseldorf Urteil vom 13.01.1976 11 Sa 845/75 = DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin; LArbG Düsseldorf Urteil vom 23.02.1981 20 Sa 1539/80 = nicht veröffentlicht: Entwendung von 2 kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM; LArbG Hamm Urteil vom 21.01.1981 14 Sa 1066/80 = nicht veröffentlicht: der "mehr als dringende Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben. - ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14
Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …
Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis ("vgl.") auf KR/Ernst Fischermeier, § 626 BGB Rn. 445, und LAG Düsseldorf 13.1.1976 - 11 Sa 845/75 - [DB 1976, 680 - Leitsatz], wo es heißt: "Eine Kassenverwalterin kann wegen Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist".S. Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis ("vgl.") auf KR/Ernst Fischermeier, § 626 BGB Rn. 445, und LAG Düsseldorf 13.1.1976 - 11 Sa 845/75 - [DB 1976, 680 - Leitsatz], wo es heißt: "Eine Kassenverwalterin kann wegen Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist".41) S. Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis ("vgl.") auf KR/Ernst Fischermeier, § 626 BGB Rn. 445, und LAG Düsseldorf 13.1.1976 - 11 Sa 845/75 - [DB 1976, 680 - Leitsatz], wo es heißt: "Eine Kassenverwalterin kann wegen Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist".