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   LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07   

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https://dejure.org/2008,4164
LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 (https://dejure.org/2008,4164)
LAG München, Entscheidung vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 (https://dejure.org/2008,4164)
LAG München, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 11 Sa 861/07 (https://dejure.org/2008,4164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsüberganges - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des (Fort-)Bestands bzw. des Übergangs eines Arbeitsverhältnisses noch längere Zeit nach einem vollzogenen Betriebsübergang; Anforderung an die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs über die Person des Übernehmers ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613 a

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    Die Beklagte ist weiterhin der Ansicht, dass es der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete, das von der Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, neu postulierte Kriterium der "Mitteilung der Anschrift des Betriebserwerbers" rückwirkend anzuwenden.

    Die Frist begann jedoch nicht zu laufen, da die Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB fehlerhaft war (BAG, Urteil vom 13.7.2006, Az.: 8 AZR 305/05, NJW 2007, 246).

  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07, unter 4 a) am Ende).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    Die bloße Weiterarbeit ist jedoch nicht geeignet, das Umstandsmoment zu verwirklichen (BAG Urteil vom 14.12.2006, 8 AZR 763/05).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    Übt eine Vielzahl von Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht aus, kann sich demgemäß aus der Zweckrichtung der Widerspruchsausübung, soweit sie nicht im Schwerpunkt auf die Verhinderung des Arbeitgeberwechsels zielt, sondern beispielsweise von der Motivation getragen ist, den Betriebsübergang als solchen zu verhindern oder aber Vergünstigungen zu erzielen, auf die die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben, ein rechtsmissbräuchliches Handeln ergeben (BAG vom 30.09.2004, 8 AZR 462/03).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    a) Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass mit Beschluss vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) der Große Senat für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses anerkannt hat, wenn nicht überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    Dies kann der Fall sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt (Zeitmoment) und dadurch ein Vertrauenstatbestand beim Anspruchsgegner geschaffen wird, dass er gerichtlich nicht mehr belangt werde (Umstandsmoment), wobei das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an der sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen muss, dass dem Gegner eine Einlassung auf die nicht innerhalb angemessener Frist erhobene Klage nicht mehr zumutbar ist (vgl. BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, Rn. 20, zitiert nach Juris).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG, Urteil vom 31.01.2008, 8 AZR 1116/06, zit. n. Juris).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07
    Hierbei muss das Interesse des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG vom 15.02.2007, 8 AZR 449/06, Rn. 42, zitiert nach Juris).
  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 837/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - in einem Parallelverfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger sein Widerspruchsrecht nicht verwirkt hat.

  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 830/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG M. vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG M. - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG M. vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - in einem Parallelverfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger sein Widerspruchsrecht nicht verwirkt hat.

  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 825/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - in einem Parallelverfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger sein Widerspruchsrecht nicht verwirkt hat.

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 152/08

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - in einem Parallelverfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger sein Widerspruchsrecht nicht verwirkt hat.

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 827/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch der Klägerin unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 835/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch der Klägerin unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 824/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch der Klägerin unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 833/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 832/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 834/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann (in Übereinstimmung mit dem Urteil des LAG München vom 25.06.2008 - 11 Sa 861/07 - und teilweiser Übernahme der dortigen Entscheidungsgründe) nicht festgestellt werden, dass der Widerspruch des Klägers unwirksam ist.

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

  • LAG München, 17.06.2008 - 7 Sa 55/08

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den

  • LAG München, 29.04.2008 - 7 Sa 986/07

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den

  • LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

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