Rechtsprechung
LAG Köln, 13.12.2011 - 11 Sa 863/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,57665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 Abs. 3 TVöD
Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVöD § 7 Abs. 3
Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.05.2011 - 17 Ca 10234/10
- LAG Köln, 13.12.2011 - 11 Sa 863/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00
Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme
Auszug aus LAG Köln, 13.12.2011 - 11 Sa 863/11
Mit dem Wesen der Rufbereitschaft ist es nicht vereinbar, wenn zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme zeitliche Vorgaben bestehen, die den Arbeitnehmer faktisch zwingen, sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz aufzuhalten (BAG, Urt. 31.01.2002 - 6 AZR 214/00 -). - BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Köln, 13.12.2011 - 11 Sa 863/11
Bereitschaftsdienst ist danach keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG, Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -). - LAG Köln, 13.08.2008 - 3 Sa 1453/07
Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft; Arzt
Auszug aus LAG Köln, 13.12.2011 - 11 Sa 863/11
Nur wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich um persönliche oder familiäre Angelegenheiten kümmern zu können, z.B. Teilnahme an einer sportlichen oder kulturellen Veranstaltung, liegen die Voraussetzungen einer Rufbereitschaft vor (LAG Köln, Urt. v. 13.08.2008 - 3 Sa 1453/07 -).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12
Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als …
Durch den Faktor Zeit wird damit letztlich auch die dem Beamten grundsätzlich zustehende Bestimmung des Aufenthaltsorts durch den Dienstherrn bzw. durch die dem Feuerwehrdienst innewohnenden Sachzwänge stark beschränkt; die zeitlichen Vorgaben nehmen dem Kläger - auch wenn er sich zuhause aufhalten kann - die Möglichkeit, sich frei zu bewegen und sich auch anderen privaten Interessen und Hobbys oder familiären Angelegenheiten zu widmen (vgl. dazu die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die auch bei Zeitspannen von 10 bis 20 Minuten zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme Bereitschaftsdienst annimmt: BAG, Urteile vom 19.12.1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560, und vom 31.01.2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19; LAG Köln, Urteile vom 13.12.2011 - 11 Sa 863/11 -, Juris, und vom 13.08.2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76; ArbG Mainz, Urteil vom 21.06.2011 - 6 Ca 69/11 -, ArztR 2012, 99). - VG Freiburg, 27.04.2017 - 3 K 1344/14
Abgeltung von Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft; zeitnahe …
Es ging dabei anders als (häufig) beim EvD nicht um Minuten (vgl. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die bei Zeitspannen von wenigen Minuten zwischen Anruf und Arbeitsaufnahme Bereitschaftsdienst annimmt: BAG, Urteile vom 19.12.1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560, und vom 31.01.2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19; LAG Köln, Urteile vom 13.12.2011 - 11 Sa 863/11 -, juris, und vom 13.08.2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76). - ArbG Bonn, 11.03.2019 - 1 Ca 1885/18 Ebenfalls mit dem Wesen der Rufbereitschaft ist es nicht vereinbar, wenn zwar ausdrücklich keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben erteilt werden, aber im Falle des Abrufs der Arbeitsleistung die Verpflichtung besteht, schnell und fachgerecht zu reagieren, dies aber nur unter Inanspruchnahme der am Arbeitsplatz vorhandenen Arbeits- und Hilfsmittel möglich ist (vgl. LAG Köln 13. Dezember 2011 - 11 Sa 863/11 - juris).