Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08   

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https://dejure.org/2009,10991
LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08 (https://dejure.org/2009,10991)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 11 Sa 87/08 (https://dejure.org/2009,10991)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 11 Sa 87/08 (https://dejure.org/2009,10991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zeitdynamische Bezugnahme auf BAT führt wegen Tarifsukzession zu TV-L

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitdynamische Bezugnahme bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst; Umwandlung des Weihnachtsgeldes in Jahressonderzahlung

  • Judicialis

    TV-L § 20; ; BAT § 70; ; ArbGG § 72; ; BGB § 305 c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 20
    Zeitdynamische Bezugnahme bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst; Umwandlung des Weihnachtsgeldes in Jahressonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2008 - 3 Sa 94/08

    Sonderzuwendung, Arbeitsvertrag, Bezugnahmeklausel, dynamische Verweisung,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Gerade dann, wenn eine Teilverweisung auf einzelne Bestimmungen des BAT in dynamischer Form erfolgt, liegt darin deshalb regelmäßig eine Verweisung auf die diese Regelungen ersetzenden TVöD-Normen (LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2008, 3 Sa 94/08; EzTöD 100 § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr. 12).

    Die zeitdynamische Teilverweisung in Nr. 5 des Arbeitsvertrags führt aber in der Konsequenz zum Anspruch des Klägers aus den Regelungen der TV-L und TVÜ-L. Ist eine Teilverweisung auf einzelne Bestimmungen des BAT in dynamischer Form erfolgt, so liegt darin regelmäßig eine Verweisung auf die diese Regelungen ersetzenden TVöD-Normen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2008, 3 Sa 94/08, EzTöD 100, § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr. 12).

  • ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Die Berufung des Klägers, soweit nicht teilweise zurückgenommen, und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008 - Az. 3 Ca 291/08 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Az. 3 Ca 291/08, verkündet am 21.10.2008, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Selbst wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrags eines Arbeitgeber, der nicht tarifgebunden ist, hinsichtlich Eingruppierung und Vergütung der BAT Bund/TdL in der jeweils gültigen Fassung in Bezug genommen wird, erstreckt sich die Inbezugnahme folglich jedenfalls in Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auch auf den TVöD/TV-L (LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008, 9 Sa 198/08, ZTR 2008, 686).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Dann kann regelmäßig angenommen werden, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (vgl. BAG 17.01.2006, 9 AZR 41/05, NZA 2006, 923).
  • LAG Niedersachsen, 30.01.2008 - 2 Sa 1267/07
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Der TV-L ersetzt den bisherigen BAT, der ohne Nachwirkung für die Tarifgebundenen außer Kraft trat (LAG Niedersachsen, 30.01.2008, 2 Sa 1267/07 nach juris).
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06

    Einmalzahlung öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Die bloße Umbenennung ändert nichts daran, dass es sich gerade nicht um einen Tarifwechsel, sondern um eine Tarifsukzession handelte (LAG Hamm, 03.05.2007, 11 Sa 2041/06 nach juris).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Eine gegenläufige betriebliche Übung, die durch Nichtzahlung oder geringere Zahlungen in Abweichung zum Zuwendungstarifvertrag die ursprüngliche betriebliche Übung beseitigt hätte, ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 281/08) ausgeschlossen.
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08
    Die Formulierung "das Gehalt wird in Anlehnung an den BAT" nach einer bestimmten Vergütungsgruppe vereinbart im Arbeitsvertrag mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, begründet für den Arbeitnehmer einen zeitdynamischen Entgeltanspruch nach dieser Vergütungsgruppe (BAG 13.11.2002, 4 AZR 351/01, DB 2003, 1001).
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 30. Juli 2009 - 11 Sa 87/08 - aufgehoben, soweit es über den Antrag zu 2. entschieden hat.
  • LAG Hamm, 06.10.2009 - 9 Sa 898/09

    Weitergabe prozentualer Gehaltserhöhungen durch nicht tarifgebundene

    Die aus dem festgestellten Parteiwillen bei Vertragsschluss folgende Notwendigkeit, die vereinbarte Dynamik beizubehalten, spricht als wesentlicher Auslegungsgesichtspunkt für die Erstreckung der Klausel auch auf die Vergütungserhöhungen für den Bereich des TVöD (für vergleichbare Konstellationen ebenso LAG Schleswig-Holstein 05.06.2008 - 3 Sa 94/08 - Rn. 33 - EzTöD 100 § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr. 12 mit zust. Anm. Marschner; LAG Niedersachsen 15.09.2008 - 14 Sa 1731/07 Rn. 65; LAG Baden-Württemberg 30.07.2009 - 11 Sa 87/08 - Rn. 53; LAG Rheinland-Pfalz 22.08.2008 - 9 Sa 198/08 Rn. 52).

    Die Beklagte hat sich selbst durch die Vereinbarung vom 01.10.1999 gegenüber der ÖTV und nachfolgend durch die festgestellte Änderungsvereinbarung gegenüber der Klägerin in dynamischer Form aus freien Stücken gebunden, eine klar definierte und durch Auslegung nun konkretisierte, tarifliche Vergütungsentwicklung weiterzugeben (so zu vergleichbarer Situation LAG Baden-Württemberg 30.07.2009 - 11 Sa 87/08 - Rn. 49).

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 264/09

    Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen

    Ebenso soll die Vereinbarung, dass ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit eine Vergütung in Anlehnung an den BAT in der jeweils gültigen Fassung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe erhält, bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber zur Anwendbarkeit des TV-L führen (vgl. LAG Baden-Württemberg, 30. Juli 2009, 11 Sa 87/08, ArbuR 2009, 368; ebenso LAG Niedersachsen, 27. März 2009, 10 Sa 1536/08; juris; 25. Juni 2009, 5 Sa 1804/08, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4143
LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 (https://dejure.org/2008,4143)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 (https://dejure.org/2008,4143)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. April 2008 - 11 Sa 87/08 (https://dejure.org/2008,4143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einem Arbeitsvertrag auf Zahlung eines Bonus; Anspruch auf Zahlung eines Bonus aus dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Sinn und Zweck des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Sachfremde Benachteiligung ...

  • Judicialis

    TzBfG § 4 Abs. 2; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 611; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Kein arbeitvertraglicher Anspruch auf Bonuszahlung bei bloß deklaratorischer Verweisung auf Betriebsvereinbarung - sachgerechte Gruppenbildung aufgrund sachverhaltsbezogener Ungleichbehandlung - Zweckverfehlung bei ausgeschiedenen Mitarbeitern - angemessene Bindungsdauer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Anspruch auf Bonus bei eigener Kündigung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Vielmehr werden unterschiedliche Gruppen auch dann gebildet, wenn eine Regelung nur für eine Arbeitnehmergruppe getroffen wird und für eine andere unterbleibt (BAG, 22.03.2005, 1 AZR 49/04, AP Nr. 48 zu § 75 BetrVG 1972).

    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (BAG, 22.03.2005, a. a. O. unter Hinweis auf BAG 27.05.2004, 6 AZR 129/03, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 sowie BVerfG 01.01.1995, 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53).

    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (BAG 22.03.2005, a. a. O., unter Hinweis auf BAG 16.10.1996, 10 AZR 276/96 sowie BAG 14.12.1999, 1 AZR 268/99, jeweils zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass bei Sonderzahlungen die Zahlung davon abhängig gemacht werden darf, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag überhaupt noch oder noch ungekündigt besteht (BAG 28.03.2007, 10 AZR 261/06, AP Nr. 265 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer zulässigen Bindungsfrist, hat der Arbeitnehmer infolge des Fehlens einer Anspruchsvoraussetzung daher grundsätzlich keinen Anspruch auf die Sonderzahlung (BAG 28.03.2007, a. a. O.).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    des folgenden Jahres gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte (BAG, 24.10.2007, 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB m.w.Nw.).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 24.10.2007 zum Aktenzeichen 10 AZR 825/06 zum Ausdruck gebracht, dass in den Fällen, in denen die Sonderzahlung mindestens 25 % der Gesamtvergütung ausmacht, der mit der Sonderzahlung verfolgte Zweck einer zusätzlichen Vergütung maßgebend ist und die Zielsetzung, künftige Betriebstreue zu belohnen und den Arbeitnehmer zu motivieren, dahinter zurückzutreten hat.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (BAG, 22.03.2005, a. a. O. unter Hinweis auf BAG 27.05.2004, 6 AZR 129/03, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 sowie BVerfG 01.01.1995, 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53).

    Eine solche ist dadurch gekennzeichnet, dass die Benachteiligten den begünstigenden Sachverhalt in ihrer Person nicht oder nur schwer erfüllen können, wie das etwa bei der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten der Fall ist (vgl. BAG, 27.05.2004, a. a. O.).

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Sie kann allenfalls ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG, 25.04.1991, 6 AZR 183/90, AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, 13.06.1991, 6 AZR 421/89, EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Stichtagsregelungen sind Ausdruck einer gebotenen pauschalierten Betrachtung und aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl der Stichtagsregelung am gegeben Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (BAG, 12.12.2007, 10 AZR24/07, zitiert nach juris unter Hinweis auf BAG, 25.06.2003, 4 AZR 405/02, BAGE 106, 374).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Sie kann allenfalls ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG, 25.04.1991, 6 AZR 183/90, AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, 13.06.1991, 6 AZR 421/89, EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    b) Wenn in einem Vertragswerk auf andere Regelungen oder Bestimmungen Bezug genommen wird, liegt eine eigenständige (konstitutive) Regelung grundsätzlich nur dann vor, wenn der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung im Vertrag einen hinreichend deutlichen Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG, 27.09.2000, 7 AZR 390/99, BAGE 95, 377).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03

    Zuwendung - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Dabei sind die den Parteien erkennbaren Begleitumstände, die für den Erklärungsinhalt von Bedeutung sein können, zu berücksichtigen, wie die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien vor und nach Vertragsschluss, der Zweck einer Abmachung und die gegebene Interessenlage (BAG 24.09.2003, 10 AZR 34/03, AP Nr. 254 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (BAG 22.03.2005, a. a. O., unter Hinweis auf BAG 16.10.1996, 10 AZR 276/96 sowie BAG 14.12.1999, 1 AZR 268/99, jeweils zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 Sa 1522/08

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil v. 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 21 m.w.N.; vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - ) dürfen mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) behindern.

    4) Da die jeweilige Stichtagsregelung nur im Hinblick auf die konkret verfolgte Erfolgsvergütung geprüft werden kann, kann dahinstehen, ob dies auch in anderen Kalenderjahren gilt (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08- AE 2009, 42, juris.de).

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

    § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 21 m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris.de ) Grenzwerte für die Zulässigkeit von Stichtagsklauseln und Rückzahlungsklauseln entwickelt.

    deren Kalenderjahren gilt (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - AE 2009, 42, juris.de).

  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a.A. Albicker/Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einzelvertraglichen Regelungen (BAG Urteil v. 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 21 m.w.N.; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - ) Grenzwerte für die Zulässigkeit von Stichtagsklausel und Rückzahlungsklauseln entwickelt.
  • LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07

    Bezugnahme eines Practice Bonus Plan der Konzernmuttergesellschaft im

    Eine eigenständige konstitutive Bonuszusage ist damit nicht erfolgt (ebenso bei Verweis auf einen Bonus nach einer bestimmten Betriebsvereinbarung LAG Rheinlandpfalz, Urt. v. 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris).
  • LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - Betriebsvereinbarung - Stichtag -

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
  • LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - konstitutive Arbeitsvertragsregelung -

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
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