Rechtsprechung
LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15, 11 Sa 87/15, 11 Sa 88/15, 11 Sa 89/15, 11 Sa 90/15, 11 Sa 91/15, 11 Sa 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
§ 99 BetrVG, §§ ... 305 c Abs. 2, 307 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 305 c Abs. 2 BGB, § 315 BGB, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 4 Satz 2, 2 KSchG, § 305 c Abs. 2 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Änderungskündigung bei berechtigter Zuweisung eines neuen Arbeitsortes kraft Weisungsrecht
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 2, 4 KSchG, § 106 GewO
Überflüssige Änderungskündigung; Direktionsrecht
- rewis.io
Zuweisung eines anderen Arbeitsortes durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 4 S. 1; GewO § 106 S. 1
Unwirksame Änderungskündigung bei berechtigter Zuweisung eines neuen Arbeitsortes kraft Weisungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 554/14
- ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14
- LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15, 11 Sa 87/15, 11 Sa 88/15, 11 Sa 89/15, 11 Sa 90/15, 11 Sa 91/15, 11 Sa 92/15
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 508/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11
Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
Schließlich ist auch der zum Ausdruck gekommene konkrete Wille der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil v. 26.09.2012 - 10 AZR 311/11). - BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11
"Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2 …
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
des BAG im Falle einer überflüssigen Änderungskündigung, welche unter Vorbehalt angenommen wurde, davon ausgeht, dass eine erhobene Klage nach §§ 4 Satz 2, 2 KSchG unbegründet ist (vgl. BAG Urteil v. 26.01.2012 - 2 AZR 102/11, Urteil v. 19.07.2012 - 2 AZR 25/11), ist in Fällen, in denen der Arbeitnehmer eine Vorbehaltsannahme nicht erklärt hat, in denen also ausschließlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Streit steht, wegen dieser Bestandsgefährdung die Kündigung als unverhältnismäßig zu betrachten, wenn es ihrer nicht bedurfte, weil die Änderung der Arbeitsbedingungen bereits aufgrund Direktionsrechts möglich war (vgl. BAG Urteil v. 06.09.2007 - 2 AZR 368/06). - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
des BAG im Falle einer überflüssigen Änderungskündigung, welche unter Vorbehalt angenommen wurde, davon ausgeht, dass eine erhobene Klage nach §§ 4 Satz 2, 2 KSchG unbegründet ist (vgl. BAG Urteil v. 26.01.2012 - 2 AZR 102/11, Urteil v. 19.07.2012 - 2 AZR 25/11), ist in Fällen, in denen der Arbeitnehmer eine Vorbehaltsannahme nicht erklärt hat, in denen also ausschließlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Streit steht, wegen dieser Bestandsgefährdung die Kündigung als unverhältnismäßig zu betrachten, wenn es ihrer nicht bedurfte, weil die Änderung der Arbeitsbedingungen bereits aufgrund Direktionsrechts möglich war (vgl. BAG Urteil v. 06.09.2007 - 2 AZR 368/06).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 7 Sa 438/11
Anspruch auf Annahmeverzugslohn - Wirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht …
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
Hätte die Beklagte eine Fixierung des Arbeitsortes auf den einzigen damaligen Standort A-Stadt vereinbaren wollen, so hätte es nahegelegen, nicht von derzeitigem Dienstsitz zu sprechen, sondern hinsichtlich des Dienstsitzes einfach auf die Anschrift der Beklagten zum damaligen Zeitpunkt zu verweisen (vgl. hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 24.10.2011 - 7 Sa 438/11 Rnr.42 zit. nach Juris). - BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12
Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
Denn es macht keinen Unterschied, ob im Arbeitsvertrag auf eine Festlegung des Ortes der Arbeitsleistung generell verzichtet wird und daher der Arbeitgeber im Rahmen von § 106 GewO diesen zuweisen kann oder ob der Ort der Arbeitsleistung bestimmt, aber die Möglichkeit der Zuweisung eines anderen Ortes jedenfalls vereinbart ist (BAG Urteil v. 28.08.2013 - 10 AZR 569/12). - BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09
Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
Dies sogar bundesweit ( vgl. BAG Urt. v. 13.04.2010 - 9 AZR 36/09). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11
Überflüssige Änderungskündigung
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
des BAG im Falle einer überflüssigen Änderungskündigung, welche unter Vorbehalt angenommen wurde, davon ausgeht, dass eine erhobene Klage nach §§ 4 Satz 2, 2 KSchG unbegründet ist (vgl. BAG Urteil v. 26.01.2012 - 2 AZR 102/11, Urteil v. 19.07.2012 - 2 AZR 25/11), ist in Fällen, in denen der Arbeitnehmer eine Vorbehaltsannahme nicht erklärt hat, in denen also ausschließlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Streit steht, wegen dieser Bestandsgefährdung die Kündigung als unverhältnismäßig zu betrachten, wenn es ihrer nicht bedurfte, weil die Änderung der Arbeitsbedingungen bereits aufgrund Direktionsrechts möglich war (vgl. BAG Urteil v. 06.09.2007 - 2 AZR 368/06). - ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14
Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots
Auszug aus LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 43 Ca 555/14) vom 16.12.2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 87/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 554/14
- ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14
- LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 87/15
- LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 508/15
Wird zitiert von ...
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 508/15
Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit - AGB-Kontrolle - …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2015 - 11 Sa 87/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.