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   LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96   

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LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96 (https://dejure.org/1997,23871)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.02.1997 - 11 Sa 88/96 (https://dejure.org/1997,23871)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 1997 - 11 Sa 88/96 (https://dejure.org/1997,23871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.12.1985 - 3 AZR 242/84

    Vereinbarung einer Mandantenschutzklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer -

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96
    Im Gegensatz dazu kann ein infolge einer auch außerordentlichen Kündigung ausgeschiedener Arbeitnehmer durchaus weiterhin für denöffentlichen Dienst tragbar sein (vgl. BAG - 2 AZR 218/70 - vom 11.11.1971 = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte mit Anm. Siebeck; BAG - 2 AZR 170/71 - = AP Nr. 32 a.a.O. mit Anm. Salzhuber).

    Die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11. November 1971 = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte angeregte Vorgehensweise (Verhängung einer milderen Dienststrafe nach Hinweis des Gerichts) führte nämlich zum Verlust einer Instanz für den Kläger, zudem wäre angesichts der Unmöglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens in der bisherigen Kammerbesetzung (vgl. BAG 8 AZR 126/95 vom 26.09.1996 = BB 97, 51) keineswegs sichergestellt, daß die einmal geäußerte Rechtsauffassung der Kammer auch im Fortsetzungstermin unter Beteiligung anderer ehrenamtlicher Richter noch mehrheitsfähig wäre.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 8 Sa 107/95

    Vererblicher Abfindungsanspruch bei Aufhebungsverträgen; Abfindungsanspruch aus

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96
    Wenn sie zudem vor dem Hintergrund der im Laufe der Vorermittlungen bzw. des dann auch durchgeführten förmlichen Disziplinarverfahrens zutage getretenen weiteren Eigentümlichkeiten im Verhalten des Klägers (siehe die Vermerke Bl. 152, 154 f, 157 d.A.; das Protokoll der Aussage der Zeugin S. im Vorverfahren, Bl. 222 d.A.), der Art nach des Inhalts seiner diversen Stellungnahmen (z.B. Bl. 169 ff, vgl. auch die Zusammenstellung Bl. 237 f d.A.) sowie seines wenig Einsichtsfähigkeit zeigenden Beharrens auf der Durchführung offenkundig wenig sinnvoller Straf- bzw. Privatklageverfahren (siehe auch die Würdigung im Urteil der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 26.06.1996 - 8 Sa 107/95 -, Bl. 517 d.A.) nicht primär an eine insbesondere auch bei seelischen Erkrankungen (vgl. BAGE vom 06.10.1959 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwbG; LAG Baden-Württemberg, 22.12.1960, BB 1961 S. 333; LAG Niedersachsen. 22.08.1962, AuR 1963, S. 30; LAG Düsseldorf, 27.10.1956, DB 1957, S. 144) denkbare Möglichkeit der in § 23 Abs. 2 der Dienstordnung vorgesehenen Kündigung aus in der Person des Dienstordnungsangestellten liegenden Gründen aus wichtigem Grunde dachte, erscheint dies nicht nachvollziehbar, zumal sie selbst den Kläger im Nachsatz zu den Schreiben vom 5. Mai 1994 (Bl. 246 d.A.) sowie vom 8. Juni 1994 (Bl. 248 d.A.) darauf hingewiesen hatte, daß die Nichtwahrnehmung des Untersuchungstermins gemäß § 77 Abs. 1 Satz 6 Landesbeamtengesetz ihr die Möglichkeit eröffnete, den Kläger so zu behandeln, als wäre seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden.
  • BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75

    Kündigung - Angabe der Gründe - Schriftliche Mitteilung der Gründe - Entlassung

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96
    Wegen der von einer solchen Maßnahme ausgehenden weitergehenden Wirkungen für den Betroffenen hat die Dienstbehörde auch ein Wahlrecht, ob sie lediglich eine fristlose Kündigung oder eine fristlose Dienstentlassung verfügen will (vgl. BAG - 3 AZR 705/75 - vom 25.08.1977 = AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II mit Anm. Crisolli).
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96
    Die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11. November 1971 = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte angeregte Vorgehensweise (Verhängung einer milderen Dienststrafe nach Hinweis des Gerichts) führte nämlich zum Verlust einer Instanz für den Kläger, zudem wäre angesichts der Unmöglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens in der bisherigen Kammerbesetzung (vgl. BAG 8 AZR 126/95 vom 26.09.1996 = BB 97, 51) keineswegs sichergestellt, daß die einmal geäußerte Rechtsauffassung der Kammer auch im Fortsetzungstermin unter Beteiligung anderer ehrenamtlicher Richter noch mehrheitsfähig wäre.
  • BAG, 11.11.1971 - 2 AZR 218/70

    Nachprüfung von Dienststrafen - Dienstordnungs-Angestellte -

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96
    Im Gegensatz dazu kann ein infolge einer auch außerordentlichen Kündigung ausgeschiedener Arbeitnehmer durchaus weiterhin für denöffentlichen Dienst tragbar sein (vgl. BAG - 2 AZR 218/70 - vom 11.11.1971 = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte mit Anm. Siebeck; BAG - 2 AZR 170/71 - = AP Nr. 32 a.a.O. mit Anm. Salzhuber).
  • BAG, 03.02.1972 - 2 AZR 170/71

    Dienstentlassung - Verhängung der Dienststrafe - Dienstordnungs-Angestellte -

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96
    Im Gegensatz dazu kann ein infolge einer auch außerordentlichen Kündigung ausgeschiedener Arbeitnehmer durchaus weiterhin für denöffentlichen Dienst tragbar sein (vgl. BAG - 2 AZR 218/70 - vom 11.11.1971 = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte mit Anm. Siebeck; BAG - 2 AZR 170/71 - = AP Nr. 32 a.a.O. mit Anm. Salzhuber).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 256/97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten

    Landesarbeitsgericht Berlin - 11 Sa 88/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. Februar 1991 - 11 Sa 88/96 - aufgehoben.

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