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   LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 919/04   

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https://dejure.org/2005,12862
LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 919/04 (https://dejure.org/2005,12862)
LAG München, Entscheidung vom 11.01.2005 - 11 Sa 919/04 (https://dejure.org/2005,12862)
LAG München, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 11 Sa 919/04 (https://dejure.org/2005,12862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lastenverteilung im Rahmen der Umlagefinanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Recht zum Vergütungseinbehalt auf Grund der Beteiligung an den Aufwendungen für die Altersversorgung; Auslegung von Tarifvertragsnormen

  • Judicialis

    VerTV-G § 7 Abs. 1; ; ATV-K § 39 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerTV-G § 7 Abs. 1; ATV-K § 39 Abs. 4
    Unbegründeter Vergütungseinbehalt zur Beteiligung des Arbeitnehmers an Aufwendungen für Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 919/04
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.10.2002, Az. 3 AZR 468/01, EZA Nr. 36 zu § 1 TVG - Auslegung; Urteil vom 12.09.1984, Az. 4 AZR 336/82, EZA Nr. 14 zu § 1 TVG - Auslegung).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 919/04
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.10.2002, Az. 3 AZR 468/01, EZA Nr. 36 zu § 1 TVG - Auslegung; Urteil vom 12.09.1984, Az. 4 AZR 336/82, EZA Nr. 14 zu § 1 TVG - Auslegung).
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Januar 2005 - 11 Sa 919/04 - wird zurückgewiesen.
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