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   LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02   

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LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02 (https://dejure.org/2002,2022)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2002 - 11 Sa 933/02 (https://dejure.org/2002,2022)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 11 Sa 933/02 (https://dejure.org/2002,2022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BAT § 29 Abschn. B Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; Art. 6 Abs. 1; BGB § 1353 Abs. 1, §§ 1360 ff., §§ 1564 ff.; LPartG §§ 1, 2, 5 Satz 1, 15, 16 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); Ortszuschlag für einen Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG); Voraussetzung einer bürgerlichen Ehe

  • LAG Düsseldorf PDF

    BAT § 29 Abschn. B Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; Art. 6 Abs. 1; BGB § 1353 Abs. 1, §§ 1360 ff., §§ 1564 ff.; LPartG §§ 1, 2, 5 Satz 1, 15, 16 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein erhöhter Ortszuschlag bei Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lebenspartner müssen beim Verheiratetenzuschlag Ehepartnern nicht gleichgestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 669
  • NZA-RR 2003, 666
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Der Ortszuschlag der Stufe 2, den § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT für verheiratete Angestellte regelt, steht Angestellten, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (LPartG) vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) leben, nicht zu (Fortführung von BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT = EzA Art. 3 GG Nr. 72).

    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    (2.2) Vor Inkrafttreten des LPartG hat das BAG in seinem Urteil vom 15.05.1997 (- 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT) keinen Grund für eine Beanstandung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT gesehen.

    (2.3) Außerdem betonte das BAG in seinem Urteil vom 15.05.1997 (- 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT) die Bedeutung der ehelichen Unterhaltspflichten: Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung für den Schutz der Ehe sei es nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer zur Typisierung berechtigenden autonomen Regelungsbefugnis (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG) erhöhte Belastungen, die aufgrund partnerschaftlichen Zusammenlebens entständen, nur dann ausgleichen würden, wenn die Lebensgemeinschaft durch die bürgerlich rechtliche Ehe verfestigt sei, auch wenn möglicherweise bei anderen Lebensgemeinschaften tatsächlich gleichartige Belastungen gegeben sein mögen (vgl. BAG 25.02.1987 - 8 AZR 430/84 - AP Nr. 3 zu § 52 BAT).

    Zum einen ist jedoch eine typisierende Betrachtung zulässig (BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT), und bei dieser Betrachtungsweise lässt sich feststellen, dass der Anteil der Ehen, in denen Kinder aufgezogen werden, größer ist und sein wird als der entsprechende Anteil innerhalb der eingetragenen Lebenspartnerschaften.

    Auch in der modernen deutschen Gesellschaft wird die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 4.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.5.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    Die Ehe wird vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    bb) Auch nach europäischem Recht gibt es keine Verpflichtung, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist, gleichzustellen (vgl. näher EuGH 17.02.1998 - Rs. C-249/96 [Lisa Jacqueline Grant / South-West Trains Ltd.] - NZA 1998, 301, 303; vgl. auch schon BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses seien nicht erkennbar (ebenso BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    (2.5) In Vorwegnahme zukünftiger gesetzlicher Fortentwicklungen stützte das BAG im Jahre 1997 seine rechtliche Begründung hilfsweise auch auf die Rolle der Ehe bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern und die sich daraus ergebende bevölkerungspolitische Relevanz der Ehe: Es brauche nicht entschieden werden, ob der Gesetzgeber verpflichtet sei, gleichgeschlechtlichen Partnern eine rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft zu ermöglichen (vgl. dazu BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Die Typisierung in der Weise, dass nur eine im Normalfall präsumtiv reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft begünstigt werde, sei sachlich vertretbar und berücksichtige, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt sei, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen solle (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Auch in der modernen deutschen Gesellschaft wird die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 4.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.5.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    Die Ehe wird vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Die sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen verheirateten Angestellten und solchen, die dauerhaft in einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft leben würden, folge daraus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung Rechnung trage (ebenso BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses seien nicht erkennbar (ebenso BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    Gleiches gilt für die Freiheit, in gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft zu leben (BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 294 f.; Bruns, ZRP 1996, 6, 8).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    Das LPartG ist gültiges Recht, was das Bundesverfassungsgericht inzwischen (BVerfG 17.7.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543) verbindlich festgestellt hat (§ 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).

    Ebenso wenig wie dem Gesetzgeber ist es den Tarifvertragsparteien verwehrt, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2548).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein sachbezogener und vertretbarer Differenzierungsgrund bestehe, sei maßgeblich auf den Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung abzustellen (im Anschluss an BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58; ebenso BAG 25.07.1996 - 6 AZR 138/94 - AP Nr. 6 zu § 35 BAT; BAG 20.06.1995 - 3 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie).

    Der Ortszuschlag solle die unterschiedlichen Belastungen aufgrund des Familienstandes ausgleichen und besitze damit in erster Linie eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion (im Anschluss an BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 62).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Nur bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der Wille der Tarifvertragsparteien mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21.7.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Auslegung; MünchArbR Löwisch/Rieble, 2. Aufl. 2000, § 265 Rn. 1).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Diese Norm schützt unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit auch das Recht, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu begründen und aufrechtzuerhalten (BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/99 - BVerfGE 82, 6, 16; BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 267).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    c) Der Ausschluss eingetragener Lebenspartner als unverheiratete Personen von der Zahlung des Ortszuschlags nach § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wozu Verfassungs-, Europa- und zwingendes Gesetzesrecht zählen (BAG 28.05.1996 - 3 AZR 752/95 - EzA Art. 3 GG Nr. 55).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Hier ist der Wortlaut jedoch eindeutig, da der Ortszuschlag nach § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT nur verheirateten und gerade nicht mit einem gleichgeschlechtlichen Partner verbundenen Angestellten zusteht (vgl. auch Powietzka, BB 2002, 146, 147; Schulte DB 2001, 1832, 1833).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 317/01

    Überbrückungsbeihilfe - Berücksichtigung ausländischer Staaten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (st. Rspr., z. B. BAG 27.06.2002 - 6 AZR 317/01 (A) - in der Fachpresse noch unveröff.).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01

    Keine Zusatzversorgung für Hochschullehrer

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 65/81

    Sprungrevision

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 208/01

    Vergütung bei Teilnahme am Manöver

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2002 - 11 Sa 933/02 - aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Dies ist auch isoliert für eine Lebensaltersstufe (LAG Rheinland-Pfalz [20.03.2007] - 3 Sa 995/06 - juris [Rn. 42]) und für eine Ortszuschlagsstufe (LAG Düsseldorf [05.12.2002], NZA-RR 2003, 666) zulässig.
  • LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der

    Weitergehende Angleichung zwischen dem Rechtsinstitut der Ehe und dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bleiben dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers der Tarifvertragsparteien und der Beklagten überlassen (So wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 auch in folgenden weiteren Entscheidungen verstanden: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.12.2003, 4 V 4529/03 A (Erb), Seiten 7/8 des Beschlusses, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003, 17 K 3906/02, Seite 4 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/vgstuttgart.pdf; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002, 6 K 525/98 Ki, DStRE 2003, 219-220; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.12.2002, 11 Sa 933/02, DB 2003, 669-670; weitere Literatur und Rechtsprechung ist auf folgender Internetseite dokumentiert: http://www.lsvd.de/lpartg/index.html; siehe insbesondere folgende Unterseite: http://www.lsvd.de/lpartg/literatur.html).
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