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   LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10   

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https://dejure.org/2011,14548
LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10 (https://dejure.org/2011,14548)
LAG München, Entscheidung vom 20.04.2011 - 11 Sa 993/10 (https://dejure.org/2011,14548)
LAG München, Entscheidung vom 20. April 2011 - 11 Sa 993/10 (https://dejure.org/2011,14548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bonuszahlung einer Bank - Auslegung einer Vorstandsmitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitgeber hat Ermessensentscheidung verbindlich getroffen bei Zusage eines Bonusvolumens; Verbindliche Ermessensentscheidung eines Arbeitgebers bei Zusage eines Bonusvolumens; Bonusanspruch bei verbindlicher Zusage des Bonusvolumens durch Bankvorstand; Unbegründeter ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 133, 157 BGB; § 313 BGB; § 315 BGB
    Bonuszahlung

  • hensche.de

    Bonus, Gesamtzusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bonusanspruch bei verbindlicher Zusage des Bonusvolumens durch Bankvorstand; unbegründeter Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgrund unerwarteter Verschlechterung der Finanzlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 3 Sa 854/10

    Bonuszahlung aufgrund Betriebsvereinbarung und Vorstandserklärung; Ausschluss

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Sie bringt einen Rechtsfolgewillen zum Ausdruck, der auf die Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses abzielt (BGH 17.10.2000 - NJW 2001, 289; LAG Hamm 06.10.2010 - 3 Sa 854/10 - Rev. eingelegt: 10 AZR 649/10).

    Das gefundene Auslegungsergebnis deckt sich mit den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10) und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10.02.2010 (3 Sa 89/09) sowie vom 17.03.2010 (3 Sa 83/09).

    In den Entscheidungsgründen des Urteils vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10), denen sich die Berufungskammer insoweit in vollem Umfang anschließt und auf die nachfolgend zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Landesarbeitsgericht Hamm Folgendes ausgeführt:.

    Auch das Landesarbeitsgericht Hamm ist dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10) gefolgt.

    (1) Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 06.10.2010 - aaO) hat insoweit angenommen, es lasse sich schon nicht erkennen, dass der Geschäftswille der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin darauf aufbaute, die zugesagte Summe für einen Bonuspool nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn sich das Jahresergebnis nicht oder nicht wesentlich ändert.

    Auch nach dem eigenen Vortrag der Beklagten bleibt aber unklar, warum ihr gerade unter der vertraglichen Risikoverteilung ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (so auch LAG Hamm 06.10.2010 - 3 Sa 854/10).

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Als einmaliges Recht ist sie mit Ausübung verbraucht (hierzu BAG, 11.03.1981, AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost; BAG, 09.11.1999, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23; BAG, 08.05.2002, DB 2004, 603; BGH, 24.01.2002, NJW 2002, 1421 ; MünchKomm-Gottwald, 5. Aufl., § 315, Rn. 35; Palandt/Grüneberg, § 315, Rn. 11).

    b) Sieht man in der Ausübung der Leistungsbestimmung eine Konkretisierung des Leistungsinhalts in endgültiger Form, die in den Vertrag eingeht (siehe hierzu: BGH, 24.01.2002, aaO), sieht man des Weiteren in der Ausübung einen Verbrauch des Bestimmungsrechts, so bestehen schon Bedenken, eine einseitige Abänderungsmöglichkeit überhaupt anzuerkennen, wenn nicht jedenfalls ein Vorbehalt einer Neufestsetzung, gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, mit der Leistungsbestimmung verbunden war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 2 Sa 598/09

    Bonuszusage - Auslegung von Erklärungen des Vorstandes

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    (b) Zwar ist andererseits zu berücksichtigen, dass es in der Beschäftigungszeit des Klägers noch nie vorgekommen war, dass es eine derartige Zusage gegeben hatte und dass es auch ungewöhnlich war, dass eine solche Zusage so früh, d. h. vor Abschluss des Geschäftsjahres und noch dazu in einer von wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägten Zeit erteilt wurde (vgl. insoweit auch die Argumentation des LAG Hamm im Urteil vom 24.06.2010 - 16 Sa 385/10 - und des LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 04.02.2010 - 2 Sa 598/09).

    Im Übrigen weisen auch das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 24.06.2010 - 16 Sa 385/10) und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.02.2010 - 2 Sa 598/09) darauf hin, dass durch die fragliche Mitteilung bei den Mitarbeitern Vertrauen erweckt wurde.

  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 385/10

    Unbegründete Klage einer Bankkauffrau auf Bonuszahlung bei fehlender Gesamtzusage

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    (b) Zwar ist andererseits zu berücksichtigen, dass es in der Beschäftigungszeit des Klägers noch nie vorgekommen war, dass es eine derartige Zusage gegeben hatte und dass es auch ungewöhnlich war, dass eine solche Zusage so früh, d. h. vor Abschluss des Geschäftsjahres und noch dazu in einer von wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägten Zeit erteilt wurde (vgl. insoweit auch die Argumentation des LAG Hamm im Urteil vom 24.06.2010 - 16 Sa 385/10 - und des LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 04.02.2010 - 2 Sa 598/09).

    Im Übrigen weisen auch das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 24.06.2010 - 16 Sa 385/10) und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.02.2010 - 2 Sa 598/09) darauf hin, dass durch die fragliche Mitteilung bei den Mitarbeitern Vertrauen erweckt wurde.

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02

    Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Auch habe die Beklagte, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 08.05.2003 - DB 2004, 603), ihre Ermessensentscheidung bei Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ändern können.

    Als einmaliges Recht ist sie mit Ausübung verbraucht (hierzu BAG, 11.03.1981, AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost; BAG, 09.11.1999, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23; BAG, 08.05.2002, DB 2004, 603; BGH, 24.01.2002, NJW 2002, 1421 ; MünchKomm-Gottwald, 5. Aufl., § 315, Rn. 35; Palandt/Grüneberg, § 315, Rn. 11).

  • LAG Hamburg, 10.02.2010 - 3 Sa 83/09

    Auslegung von Willenserklärungen - Freiwilligkeitsvorbehalt bei Bonuszahlungen -

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Sie muss eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der individuellen Leistungen vornehmen (so auch das LAG Hamburg 10.02.2010 - 3 Sa 83/09 - und 17.03.2010 - 3 Sa 89/09 - in Parallelverfahren; von der Beklagten vorgelegt als Anl. B 7, Bl. 129 - 145 d. A. und Bl. 146 - 164 d. A.).

    Das gefundene Auslegungsergebnis deckt sich mit den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10) und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10.02.2010 (3 Sa 89/09) sowie vom 17.03.2010 (3 Sa 83/09).

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 147/91

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Vermächtniserfüllung

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Daher ist § 313 BGB auf einseitige Rechtsgeschäfte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (vom 25.11.1992 - NJW 1993, 850) nicht anwendbar.
  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BAG 08.10.2009 - AP Nr. 143 zu § 2 KSchG 1969; BGH 08.02.2006 - NJW-RR 2006, 1037; zit. nach Juris).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.09.2005 - NJW 2006, 899) ist § 313 BGB unanwendbar, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10
    Sie bringt einen Rechtsfolgewillen zum Ausdruck, der auf die Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses abzielt (BGH 17.10.2000 - NJW 2001, 289; LAG Hamm 06.10.2010 - 3 Sa 854/10 - Rev. eingelegt: 10 AZR 649/10).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 697/09

    Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. April 2011 - 11 Sa 993/10 - aufgehoben.
  • LAG München, 04.05.2011 - 11 Sa 1018/10

    Bonuszahlung

    Auch die erkennende Kammer hat dies mit seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 12.12.2007 (11 Sa 453/07, EzA-SD 2006, Nr. 6, 8; das unter dem Az. 10 AZR 266/08 beim BAG geführte Revisionsverfahren endete durch einen Vergleich) und vom 20.04.2011 (11 Sa 993/10) bestätigt.
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Rechtsprechung
   ArbG München, 10.06.2010 - 11 Sa 993/10   

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https://dejure.org/2010,83743
ArbG München, 10.06.2010 - 11 Sa 993/10 (https://dejure.org/2010,83743)
ArbG München, Entscheidung vom 10.06.2010 - 11 Sa 993/10 (https://dejure.org/2010,83743)
ArbG München, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 11 Sa 993/10 (https://dejure.org/2010,83743)
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