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   LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05   

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https://dejure.org/2005,35122
LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05 (https://dejure.org/2005,35122)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2005 - 11 T 172/05 (https://dejure.org/2005,35122)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2005 - 11 T 172/05 (https://dejure.org/2005,35122)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung eines Rechtsanwalts in einen vorläufigen Gläubigerschutz im Insolvenzverfahren; Vorliegen eines wichtigen Grunds bei Weitergabe von Informationen über die Aussage eines Insolvenzverwalters und bei wiederholtem und erheblichen Verstößen gegen Pflichten eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZB 448/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entlassung eines Mitgliedes des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05
    Einigkeit besteht weitgehend, dass ein solcher wichtiger Grund, der die Entlassung rechtfertigt, zumindest in einer wiederholten, schuldhaften oder schweren Pflichtverletzung des Mitglieds liegen kann (BGH NJW-RR 2003, 1201 für den Fall der Begünstigung; MK-InsO/Gößmann, a.a.O. RZ 6; Uhlenbruck, a.a.O., RZ 7; Kübler/Prütting/Kübler, a.a.O., § 70 RZ 6; Frege, Die Rechtsstellung des Gläubigerausschusses nach der Insolvenzordnung , NZG 1999, 478, 480; Hess/u.a./Hess, InsO , Bd. 1, 2. A., § 70 RZ 7).

    Wie auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW-RR 2003, 1201 ausgeführt hat, ist es dem Gläubigerausschussmitglied verwehrt, seinem Mandanten Informationen zugänglich zu machen, die zu einer Begünstigung dieses Gläubigers gegenüber den anderen durch den Gläubigerausschuss vertretenen Gläubigern führt.

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05
    Aufgabe des Gläubigerausschusses und seiner Mitglieder ist jedenfalls, die Interessen der gesamten Gläubigerschaft wahrzunehmen (BGH ZIP 1994, 46, 47 [BGH 11.11.1993 - IX ZR 35/93] ; MK-InsO/Gößmann, a.a.O., § 70 RZ 5, § 69 RZ 2; zum Streitstand Uhlenbruck, Ausgewählte Pflichten und Befugnisse des Gläubigerausschusses in der Insolvenz, ZIP 2002, 1373, 1377).
  • BGH, 22.04.1981 - VIII ZR 34/80

    Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Spediteurs - Anspruch auf

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05
    Implizit hat der Bundesgerichtshof dem Arbeitgeber des Gläubigerausschussmitglieds das Recht zugebilligt, sich über seinen Mitarbeiter einen Einblick in die Situation der Insolvenzmasse und der Geschäfte des Gemeinschuldners zu verschaffen (BGH ZIP 1981, 1001, 1002).
  • AG Karlsruhe, 01.04.2005 - 3 IN 703/04

    Entlassung eines Gläubigerausschussmitgliedes nach Verletzung seiner

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.04.2005 - Az. 3 IN 703/04 (G 2) E wird zurückgewiesen.
  • LG Karlsruhe, 05.02.2009 - 11 T 140/08

    Herbeiführung eines massiven Vertrauensverlustes durch Weitergabe von

    Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2 hat der Beschwerderichter mit Beschluss vom 02.08.2005 - 11 T 172/05 - zurückgewiesen.
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