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LG Karlsruhe, 01.04.2003 - 11 T 277/02 |
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Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 01.04.2003 - 11 T 277/02
- OLG Karlsruhe, 17.03.2004 - 11 Wx 45/03
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 17.03.2004 - 11 Wx 45/03
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 1. April 2003 - 11 T 277/02 - wird zurückgewiesen.Der Geschäftswert für die Verfahren der Beschwerde (insoweit in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Karlsruhe vom 1. April 2003 - 11 T 277/02 -) und der weiteren Beschwerde wird jeweils auf 2.000,00 EUR festgesetzt.