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   LG Köln, 16.08.1984 - 11 T 283/84   

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https://dejure.org/1984,10129
LG Köln, 16.08.1984 - 11 T 283/84 (https://dejure.org/1984,10129)
LG Köln, Entscheidung vom 16.08.1984 - 11 T 283/84 (https://dejure.org/1984,10129)
LG Köln, Entscheidung vom 16. August 1984 - 11 T 283/84 (https://dejure.org/1984,10129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus LG Köln, 16.08.1984 - 11 T 283/84
    2. Liegenschaftsrecht/WEG - Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage (BGH, Beschluß vom 28.6. 1984 - VII ZB 15/83) WEG § 16 Ist nach der Teilun rklärung jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, nach beispielhafter Anführung einzelner Betriebskosten sonstige, mit der ewirtschaftung des Grundstücks unmittelbar zusammenhänf inde und nâEUR¢, endige Betriebskosten bzw. Kosten für die Instandhaltung anteilig zu tragen, so fallen die Kosten für einen Aufzug auch dann darunter, wenn nur ein Gebäude der aus mehreren Gebäuden bestehenden 1- 'ohnungseigentumsanlage mit einem Aufzug ausgestattet iä.

    2. Liegenschaftsrecht/WEG - Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage (BGH, Beschluß vom 28.6. 1984 - VII ZB 15/83) WEG § 16 Ist nach der Teilun rklärung jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, nach beispielhafter Anführung einzelner Betriebskosten sonstige, mit der ewirtschaftung des Grundstücks unmittelbar zusammenhänf inde und nâEUR¢, endige Betriebskosten bzw. Kosten für die Instandhaltung anteilig zu tragen, so fallen die Kosten für einen Aufzug auch dann darunter, wenn nur ein Gebäude der aus mehreren Gebäuden bestehenden 1- 'ohnungseigentumsanlage mit einem Aufzug ausgestattet iä.

  • OLG Hamm, 30.11.2010 - 15 W 286/10

    Wirksamkeit der Berufung einer Person in mehrere Vorstandsämter

    Enthält die Satzung eine solche - ggf. im Wege der Auslegung festzustellende - Bestimmung nicht, wird die Zusammenlegung nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, als zulässig erachtet (OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 374; LG Köln Rpfleger 1984, 422; Stöber, a.a.O., Rdnr. 233; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Staudinger/Weick, BGB, Neub. 2005, § 26, Rdnr. 4; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 26, Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 27 W 108/12
    Enthält die Satzung eine solche - gegebenenfalls im Wege der Auslegung festzustellende - Bestimmung nicht, wird die Zusammenlegung nach überwiegender Auffassung als zulässig erachtet (OLG Hamm, 15. ZS, NJW-RR 2011, 471, 472; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 894; LG Köln, Rpfleger 1984, 422; Stöber/Otto, Rn. 383; Sauter/Schweyer/Waldner, Rn. 230; Staudinger/Weick, BGB, Neub. 2005, § 26, Rn. 4; Palandt/Ellenberger, § 26, Rn. 5).
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