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   VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03   

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https://dejure.org/2003,11110
VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03 (https://dejure.org/2003,11110)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.2003 - 11 TG 1262/03 (https://dejure.org/2003,11110)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 11 TG 1262/03 (https://dejure.org/2003,11110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2a TierSchG, § 11b Abs 1 TierSchG
    Zuchtverbot - Qualzucht - Haubenenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Zucht von Landenten mit Haube aufgrund des Vorliegens eines Qualzuchttatbestandes; Anforderungen an das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit gesetzlicher Vorschriften; Körperliche Veränderungen von Wirbeltieren bei der Zucht mit bio- oder gentechnischen ...

  • Judicialis

    TierschG § 11 Abs. 2a; ; TierschG § 11b Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03
    Die in § 11b Abs. 5 TierschG normierte Ermächtigung, erblich bedingte Veränderungen, Verhaltensstörungen und Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 und 2 TierschG näher zu bestimmen und das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, stellt lediglich eine mit dem Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes vereinbare, sachlich begründete Ergänzung zu den in den Absätzen 1 und 2 geregelten Verbotstatbeständen dar (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96 u.a. -).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03
    Es reicht aus, wenn die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 -, BVerfGE 78, 205, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Gießen, 14.04.2003 - 10 G 417/03

    Tierschutz - Qualzüchtung - Landente mit Haube

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 14. April 2003 (Az.: 10 G 417/03) wird zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1194/06

    Entenzucht; Zuchtverbot mit Blick auf bei der Nachzucht zu erwartende erblich

    Mit Beschluss vom 14. April 2003 - 10 G 417/03 - lehnte das Verwaltungsgericht Gießen den Antrag ab, die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26. Juni 2003 - 11 TG 1262/03 - zurück.

    Ein Vertrauenstatbestand, der es Züchtern ermöglichen könnte, jedenfalls seit langem unbeanstandet praktizierte Zuchtformen weiterzuführen, besteht unter diesen Umständen nicht (vgl. den im vom Kläger betriebenen Eilverfahren ergangenen Beschluss des Hess. VGH vom 26. Juni 2003, - 11 TG 1262/03 -, RdL 2003, 277).

    Wie bereits in dem Beschluss des Hess. VGH vom 26. Juni 2003 -11 TG 1262/03- ausgeführt wurde, sind auch ungeborene bzw. noch nicht geschlüpfte Tiere nach Vollendung des Entwicklungsstadiums der Organogenese zu den Nachkommen zu rechnen.

  • VG Gießen, 26.09.2005 - 10 E 1029/05
    Die gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts eingelegte und im Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ergänzend und vertiefend begründete Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26.06.2003 ( 11 TG 1262/03 ) zurück; wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe dieses Beschlusses verwiesen.

    Diesbezüglich und zur materiellen Rechtmäßigkeit des Zuchtverbotes nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 14.04.2003 ( 10 G 417/03 ) und dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.2003 ( 11 TG 1262/03 ) sowie die Ausführungen und die Begründung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums D-Stadt vom 25.08.2003 ( § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend ).

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