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   VGH Hessen, 24.09.1991 - 11 TG 1481/91   

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https://dejure.org/1991,4207
VGH Hessen, 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 (https://dejure.org/1991,4207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 (https://dejure.org/1991,4207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 1991 - 11 TG 1481/91 (https://dejure.org/1991,4207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO
    Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Hinblick auf die Unterbringung Obdachloser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 158 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 30.04.1991 - 11 TG 567/91

    Obdachlosigkeit - freie Willensentscheidung; Gefahrenabwehr

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 11 TG 1481/91
    Insoweit wird auf die Begründung des in der Sache F ./. Stadt F ergangenen Senatsbeschlusses vom 30. April 1991 - 11 TG 567/91 -, in dem sich der Senat auch mit dem in der Beschwerdebegründung herangezogenen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Februar 1982 - 4 B 1841/81 - (NVwZ 1982, 574) auseinandergesetzt hat, Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.1982 - 4 B 1841/81
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 11 TG 1481/91
    Insoweit wird auf die Begründung des in der Sache F ./. Stadt F ergangenen Senatsbeschlusses vom 30. April 1991 - 11 TG 567/91 -, in dem sich der Senat auch mit dem in der Beschwerdebegründung herangezogenen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Februar 1982 - 4 B 1841/81 - (NVwZ 1982, 574) auseinandergesetzt hat, Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 05.02.2003 - 11 TG 3397/02

    Örtliche Zuständigkeit bei Obdachlosigkeit - gegenwärtiger Aufenthaltsort

    Im Fall der durch Obdachlosigkeit eingetretenen Gefahrenlage ist diejenige Gefahrenabwehrbehörde zum Einschreiten berufen, in deren Bereich sich der Obdachlose aufhält und an die er sich mit der Bitte um Unterbringung wendet (vgl. Beschluss des Senats vom 24. September 1991 - 11 TG 1481/91 -, HessVGRspr 1992, 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 1996, - 1 S 3042/95 -, DVBl 1996, 566, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger

    Die polizeiliche Aufgabe der Obdachlosenunterbringung ist von der sachlich zuständigen Ortspolizeibehörde (§§ 66 Abs. 2, 62 Abs. 4 PolG) wahrzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Obdachlose tatsächlich aufhält und die Unterbringung begehrt (vgl. Senat, Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O., und v. 16.01.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2019 - 4 CE 19.1546 - juris, v. 04.04.2017 - 4 CE 17.615 - juris und v. 26.04.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl. 1995, 729; SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016 - 3 B 358/15 - juris; HessVGH, Beschl. v. 05.02.2003 - 11 TG 3397/02 - NVwZ 2003, 1402 und v. 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 - ESVGH 42, 158).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09

    Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft

    Im Verfahren nach § 123 VwGO ist prognostisch zu beurteilen, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis der unterzubringende Obdachlose bei Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten und Hilfen eine geeignete Unterkunft finden wird (VGH Kassel, B. v. 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 - DVBl 1992, 1319 (Leitsatz), zit nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 3 M 92/09

    Zuweisung eines Obdachlosen in eine Notunterkunft

    Im Verfahren nach § 123 VwGO ist prognostisch zu beurteilen, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis der unterzubringende Obdachlose bei Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten und Hilfen eine geeignete Unterkunft finden wird (VGH Kassel, B. v. 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 - DVBl. 1992, 1319 (Leitsatz), zit nach juris).
  • VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16

    Wiedereinweisung eines Obdachlosen ist nur eine Notlösung!

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erachtet im Allgemeinen eine Frist von drei Monaten für angemessen und ausreichend, wenn im Verfahren nach § 123 VwGO prognostisch zu beurteilen ist, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis der unterzubringende Obdachlose bei Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten und Hilfen eine geeignete Unterkunft finden wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. September 1991 - 11 TG 1481/91 -, HessVGRspr 1992, 7).
  • VG Darmstadt, 29.09.1994 - 6 E 318/90

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung von Wohnungen und für die

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