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   VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02   

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VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 (https://dejure.org/2003,4203)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 (https://dejure.org/2003,4203)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 (https://dejure.org/2003,4203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsverbot wegen Verleitung von Passanten zum "Hütchenspiel"; Abgrenzung von Platzverweisung und Aufenthaltsverbot; Normierung der Platzverweisung als Aliud zur Anordnung der Aufenthaltsbeschränkung; Aufenthaltsverbot für ein gekennzeichnetes Gebiet mehrerer ...

  • Judicialis

    HSOG § 11; ; HSOG § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Für längerfristige Aufenthaltsverbote gibt es im Hessischen Polizeigesetz keine Rechtsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 149
  • NJW 2004, 1546 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1400
  • DVBl 2003, 880 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02
    Platzverweisung und längerfristiges Aufenthaltsverbot stellen deshalb entgegen der Auffassung des OVG Bremen (U. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314 ) nicht qualitativ unterschiedliche polizeiliche Maßnahmen dar, die auf jeweils nach Art und Ausmaß nicht vergleichbare Gefahrenlagen reagieren.

    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass dem Gesetzgeber die Lebenssachverhalte, die auf der Tatbestandsseite durch die Platzverweisung zu erfassen wären, wie insbesondere die Notwendigkeit von Aufenthaltsbeschränkungen zur Bekämpfung des Drogenhandels u. ä., nicht bekannt gewesen wären und deshalb im Hinblick auf die Regelung dieses Lebensverhaltes eine Gesetzeslücke bestände, die durch Maßnahmen aufgrund der polizeilichen Generalklausel nach § 11 HSOG geschlossen werden müsste (so OVG Bremen, U. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2002 - 5 E 4962/01
    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02
    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seines Beschlusses auf sein Urteil vom 21. Februar 2002 - 5 E 4962/01(V) - (NVwZ-RR 2002, 575) verwiesen.
  • VG Darmstadt, 28.04.2016 - 3 L 642/16

    Aufenthaltsverbot für Eintracht-Fans

    Die spezielle Regelung darf nicht über die Generalklausel des § 11 HSOG ausgeweitet werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 - Urteil vom 10.04.2014 - 8 A 2421 /11 -, beide juris; Hornmann, HSOG, Kommentar, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 3).
  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 8 A 2421/11

    Kein Verbot öffentlicher Menschenansammlungen durch Allgemeinverfügung oder

    Ein längerfristiges oder dauerndes Aufenthaltsverbot sieht § 31 HSOG aber - wie bereits dargelegt - nicht vor (vgl. Beschluss des Hess. VGH vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris Rdnrn. 4 ff.).
  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    So sei es beispielsweise nicht möglich, ein längerfristiges Aufenthaltsverbot auszusprechen, wenn gesetzlich lediglich der kurzfristige Platzverweis geregelt sei (vgl. Schenke, a.a.O., Rn. 38; Rachor, a.a.O., Kap. E Rn. 717; s.a. VGH Kassel, Beschl. v. 28.1.2003, 11 TG 2548/02, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10

    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während

    Ein solcher Rückgriff kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Beeinträchtigungen insoweit als weniger schwerwiegend als in den ausdrücklich in den §§ 12 ff. Nds. SOG geregelten Fällen darstellen, hier also als weniger schwerwiegend als etwa ein Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, juris, zur Verhinderung des Verlassens einer Ortschaft, sowie Hess. VGH, Beschl. v. 28.1.2003 - 11 TG 2548/02 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 24.09.2014 - 5 K 659/14

    Versammlungsrecht Blockupy

    Dem folgte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 - (ESVGH 53, 149; NVwZ 2003, 1400; juris, insbes.

    Da sich Platzverweisung und Aufenthaltsverbot nicht als Aliud gegenüberstehen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris, Rdnr. 4), geht es vorliegend nicht um eine Umdeutung nach § 47 Abs. 1 HVwVfG, sondern die Prüfung aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    - 11 TG 2548/02 -, juris) bedarf keiner abschließenden Klärung.
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 5 K 2486/13

    Tatsachen und tatsächliche Anhaltspunkte im hessischen Gefahrenabwehr- und

    Dem folgte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 - (ESVGH 53, 149; NVwZ 2003, 1400; juris, insbes.

    Da sich Platzverweisung und Aufenthaltsverbot nicht als Aliud gegenüberstehen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris, Rdnr. 4), geht es vorliegend nicht um eine Umdeutung nach § 47 Abs. 1 HVwVfG, sondern die Prüfung aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

  • VGH Hessen, 30.09.2011 - 8 B 1329/11

    Kontakt- und Annäherungsverbot

    15 Es erscheint zwar auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung zweifelhaft, dass eine auf § 11 HSOG gestützt Anordnung eines personenbezogenen Kontakt- und Annäherungsverbots durch die abschließenden ortsbezogenen Regelungen in § 31 HSOG ausgeschlossen wird, da sich § 31 HSOG auf die Verursachung einer Gefahr durch eine Person an einem bestimmten Ort bezieht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 - NVwZ 2003 S. 1400 ff. = juris Rdnrn. 4 ff.), während sich das Kontakt- und Annäherungsverbot auf die Verursachung einer Gefahr durch eine Person in der Nähe einer anderen Person , an welchem Ort diese sich auch immer aufhält, und damit auf eine unterschiedliche Gefahrenlage bezieht.
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 5 L 2456/21

    Rechtsverordnung sperrt den Erlass einer Allgemeinverfügung

    Unabhängig davon ist im Gefahrenabwehrrecht anerkannt, dass eine Standardmaßnahme das behördliche Vorgehen grundsätzlich abschließend regelt, so dass ein Rückgriff auf eine Generalklausel nicht möglich ist (vgl. BeckOK PolR Hessen/ Mühl/Fischer , 22. Ed. 1.7.2021, HSOG § 11 Rn. 13; siehe auch HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris, Rn. 3 = NVwZ 2003, 1400 ).
  • VG Frankfurt/Main, 02.06.2017 - 5 L 3997/17
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
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