Rechtsprechung
VGH Hessen, 29.01.2003 - 11 TG 3210/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 2 TierSchG, § 8 Abs 3 TierSchG, § 8 Abs 5a TierSchG
Tierversuch - Auswirkungen eines Antidepressivums - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Genehmigungsfähigkeit von Tierversuchen in der Forschung nach dem Tierschutzgesetz; Erfordernis eines schlüssigen Forschungsbeitrags und Einbindung in ein umfassendes Forschungsprojekt; Auswirkungen der Einnahme eines Antidepressivums auf das Gehirngewebe von Ratten im ...
- Judicialis
TierSchG § 7 Abs. 2; ; TierSchG § 8 Abs. 3; ; TierSchG § 8 Abs. 5 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 18.10.2002 - 10 G 2357/02
- VGH Hessen, 29.01.2003 - 11 TG 3210/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3219 (Ls.)
- NVwZ 2003, 881
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99
Mangels verfassungskonformer Auslegung unzulässige Richtervorlage des GKG § 61
Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2003 - 11 TG 3210/02
Insbesondere ist es, wie das Verwaltungsgericht zutreffend darlegt, unzulässig, über eine bloße Plausibilitätskontrolle hinaus die wissenschaftlichen Einschätzungen des antragstellenden Wissenschaftlers durch eigene Erwägungen zu ersetzen (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1994 - 1 BvL 12/99 -, NVwZ 1994, 894, 895). - BVerfG, 20.06.1994 - 1 BvL 12/94
Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle
Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2003 - 11 TG 3210/02
Insbesondere ist es, wie das Verwaltungsgericht zutreffend darlegt, unzulässig, über eine bloße Plausibilitätskontrolle hinaus die wissenschaftlichen Einschätzungen des antragstellenden Wissenschaftlers durch eigene Erwägungen zu ersetzen (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1994 - 1 BvL 12/99 -, NVwZ 1994, 894, 895).
- VG Gießen, 13.08.2003 - 10 E 1409/03
Genehmigung von Tierversuchen
Die vom Beklagten gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29.01.2003 (11 TG 3210/02) zurück und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, der Kläger habe die erwarteten wissenschaftlichen Ergebnisse im Sinne eines schlüssigen Gesamtkonzepts hinreichend umrissen, was für eine Genehmigungsfähigkeit des Antrages genüge.