Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 11 Ta 112/04 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 2004 - 11 Ta 112/04 (https://dejure.org/2004,15647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung; Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klageweise Geltendmachung von Ansprüchen mit Hilfe der Rechtsantragsstelle
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 2
Keine Beiordnung bei einfacher Sach- und Rechtslage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.04.2004 - 10 Ca 689/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 11 Ta 112/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2002 - 2 Ta 591/02
Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 11 Ta 112/04
Wenngleich davon ausgegangen werden kann, dass auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren von dem Begriff der Erforderlichkeit im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO keine strengen Anforderungen gestellt werden können, so ist eine Anwaltsbeiordnung trotzdem nicht erforderlich, wenn z.B. eine Partei bei einfacher Sach- und Rechtslage je nach intellektuellen Fähigkeiten ihre Rechte selbst wahrnehmen kann (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz 22.07.2002 - 2 Ta 591/02 - juris).