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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05   

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https://dejure.org/2005,19660
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05 (https://dejure.org/2005,19660)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2005 - 11 Ta 205/05 (https://dejure.org/2005,19660)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2005 - 11 Ta 205/05 (https://dejure.org/2005,19660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederbewilligung von Prozesskostenhilfe bei Abschluss des Hauptsacheverfahrens; Zuständigkeit des Gerichts oder des Rechtspflegers bezüglich der Entscheidung über Prozesskostenhilfe; Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2 2. Alt.; ; RechtspflG § 8; ; RechtspflG § 20 Nr. 4 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Beschwerderechts gegen Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei jahrelangem Zuwarten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.1998 - 4 Ta 237/97

    Kein Formularzwang im Rahmen der Überprüfungspflicht im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05
    Die Vertreterin der Landeskasse hat unter Hinweis auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalzvom 23.01.1998 (Az.: - 4 Ta 237/97 -) ausgeführt, da der Kläger seine Einwendung gegen den Aufhebungsbeschluss bzw. seinen Antrag auf (Wieder-)Bewilligung von Prozesskostenhilfe erst ca. 6 1/2.

    bb) Zwar geht auch dann, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung gem. § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO aufgehoben wird, weil eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht nachgekommen ist, der Sanktionscharakter von § 124 Nr. 2 ZPO nicht stets soweit, dass die Partei im Beschwerdeverfahren mit neuem Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen ist (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998 - 4 Ta 237/97 - NZA-RR 1998, 560, vgl. auch OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

    Indes kann auch ein prozessuales Recht, z.B. das Erinnerungs-/Beschwerderecht einer Partei, durch zu langes Zuwarten verwirken werden (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998, a.a.O., dort ca. 2 1/2 Jahre), sofern das lange Schweigen der Partei anhand des konkreten Sachverhalts den Schluss zulässt, die Partei wolle von einem Rechtsbehelf gegen die Aufhebungsentscheidung (§ 124 Nr. 2 ZPO) absehen.

  • OLG Köln, 11.05.1998 - 14 WF 67/98

    Antrag auf Prozesskostenhilfe nach Entziehungsentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05
    bb) Zwar geht auch dann, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung gem. § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO aufgehoben wird, weil eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht nachgekommen ist, der Sanktionscharakter von § 124 Nr. 2 ZPO nicht stets soweit, dass die Partei im Beschwerdeverfahren mit neuem Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen ist (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998 - 4 Ta 237/97 - NZA-RR 1998, 560, vgl. auch OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

    Die nicht angegriffene und nach den obigen Ausführungen auch nicht mehr angreifbare Aufhebung der PKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO wegen Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung führt indes zum Verlust der Prozesskostenhilfe für den geltend gemachten Streitgegenstand (OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, a.a.O., m.w.N).

    Die gesetzliche Regelung des § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO (Aufhebung der PKH-Bewilligung bei Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung) bliebe ohne praktische Bedeutung, wenn die Partei zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag für dasselbe Rechtsschutzziel stellen könnte (vgl. OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.06.2003 - 2 WF 94/03

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Formelle Rechtskraft eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05
    Dem Kläger ist auch zuzugeben, dass in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass auch nach Einführung der befristeten Beschwerde Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse lediglich formell rechtkräftig werden (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 03.06.2003 - 2 WF 94/03 - MDR 2004, 236).
  • LAG Hamm, 12.05.2003 - 18 Ta 240/03

    Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05
    Bereits früher entstandene Gebühren können nicht erneut geltend gemacht werden (LAG Hamm Beschl. v. 12.05.2003 - 18 Ta 240/03 -).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05 (https://dejure.org/2005,23461)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.11.2005 - 11 Ta 205/05 (https://dejure.org/2005,23461)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. November 2005 - 11 Ta 205/05 (https://dejure.org/2005,23461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.1998 - 4 Ta 237/97

    Kein Formularzwang im Rahmen der Überprüfungspflicht im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05
    Die Vertreterin der Landeskasse hat unter Hinweis auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalzvom 23.01.1998 (Az.: - 4 Ta 237/97 -) ausgeführt, da der Kläger seine Einwendung gegen den Aufhebungsbeschluss bzw. seinen Antrag auf (Wieder-)Bewilligung von Prozesskostenhilfe erst ca. 6 ½.

    bb) Zwar geht auch dann, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung gem. § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO aufgehoben wird, weil eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht nachgekommen ist, der Sanktionscharakter von § 124 Nr. 2 ZPO nicht stets soweit, dass die Partei im Beschwerdeverfahren mit neuem Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen ist (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998 - 4 Ta 237/97 - NZA-RR 1998, 560, vgl. auch OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

    Indes kann auch ein prozessuales Recht, z.B. das Erinnerungs-/Beschwerderecht einer Partei, durch zu langes Zuwarten verwirken werden (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998, a.a.O., dort ca. 2 ½ Jahre), sofern das lange Schweigen der Partei anhand des konkreten Sachverhalts den Schluss zulässt, die Partei wolle von einem Rechtsbehelf gegen die Aufhebungsentscheidung (§ 124 Nr. 2 ZPO) absehen.

  • OLG Köln, 11.05.1998 - 14 WF 67/98

    Antrag auf Prozesskostenhilfe nach Entziehungsentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05
    bb) Zwar geht auch dann, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung gem. § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO aufgehoben wird, weil eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht nachgekommen ist, der Sanktionscharakter von § 124 Nr. 2 ZPO nicht stets soweit, dass die Partei im Beschwerdeverfahren mit neuem Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen ist (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998 - 4 Ta 237/97 - NZA-RR 1998, 560, vgl. auch OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

    Die nicht angegriffene und nach den obigen Ausführungen auch nicht mehr angreifbare Aufhebung der PKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO wegen Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung führt indes zum Verlust der Prozesskostenhilfe für den geltend gemachten Streitgegenstand (OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, a.a.O., m.w.N).

    Die gesetzliche Regelung des § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO (Aufhebung der PKH-Bewilligung bei Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung) bliebe ohne praktische Bedeutung, wenn die Partei zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag für dasselbe Rechtsschutzziel stellen könnte (vgl. OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.06.2003 - 2 WF 94/03

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Formelle Rechtskraft eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05
    Dem Kläger ist auch zuzugeben, dass in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass auch nach Einführung der befristeten Beschwerde Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse lediglich formell rechtkräftig werden (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 03.06.2003 - 2 WF 94/03 - MDR 2004, 236).
  • LAG Hamm, 12.05.2003 - 18 Ta 240/03

    Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05
    Bereits früher entstandene Gebühren können nicht erneut geltend gemacht werden (LAG Hamm Beschl. v. 12.05.2003 - 18 Ta 240/03 -).
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