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   LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02   

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https://dejure.org/2002,6070
LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02 (https://dejure.org/2002,6070)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.07.2002 - 11 Ta 224/02 (https://dejure.org/2002,6070)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 11 Ta 224/02 (https://dejure.org/2002,6070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Direktionsrecht, Betriebliche Übung; Schriftformerfordernis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 127; BGB § 315; AVR § 7 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Direktionsrecht, Betriebliche Übung; Schriftformerfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Direktionsrecht auf einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit; Anordnung des Wechsels von der Nacht- zur Tagarbeit ; Vertragsrechtliche Bindung des Arbeitgebers durch jahrelange Praxis; Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung; Mündliche Versetzung durch den ...

  • Judicialis

    BGB § 127; ; BGB § 315; ; AVR § 7 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 127; BGB § 315; AVR § 7 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Direktionsrecht, Betriebliche Übung; Schriftformerfordernis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang des Direktionsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
    Ein solches Verhalten ist nicht ersichtlich und auch grundsätzlich in Fragen der Arbeitszeit nicht anzunehmen (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 in AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
    Die Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber einseitig festgesetzt, und zwar kraft seines Direktionsrechts (BAG, Urteil vom 27.03.1980 2 AZR 506/78 in DB 1980, 1601).
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Auszug aus LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
    Nach der Rechtsprechung verhindert ein derartiges konstitutives "Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen und -ergänzungen (...) auch das Entstehen einer betrieblichen Übung" (BAG, Urteil vom 27.03.1987 - 7 AZR 527/85 in AP Nr. 29 zu § 242 Betriebliche Übung).
  • ArbG Bochum, 22.12.2010 - 5 Ca 2700/10

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zuweisung von

    Davon mit umfasst ist auch das Recht, die Lage der Arbeitszeit einseitig zu ändern (vgl. LAG Köln vom 26.07.2010, 11 Ta 224/02, LAGE § 611 BGB 2002 Direktionsrecht Nr. 1).
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