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   LAG München, 21.09.2009 - 11 Ta 251/09   

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https://dejure.org/2009,14080
LAG München, 21.09.2009 - 11 Ta 251/09 (https://dejure.org/2009,14080)
LAG München, Entscheidung vom 21.09.2009 - 11 Ta 251/09 (https://dejure.org/2009,14080)
LAG München, Entscheidung vom 21. September 2009 - 11 Ta 251/09 (https://dejure.org/2009,14080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - mutwillige Klageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwillige Rechtsverfolgung bei Verzugslohnklage vor Entscheidung über Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 615 S. 1
    Mutwillige Rechtsverfolgung bei Verzugslohnklage vor Entscheidung über Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Nürnberg, 15.08.2011 - 4 Ta 112/11

    Prozesskostenhilfe - mehrere Klagen - Mutwilligkeit

    Mutwillig ist in der Regel eine Rechtsverfolgung, wenn eine wirtschaftlich leistungsfähige, also nicht bedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage von ihr Abstand nehmen oder ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil ihr ein kostengünstigerer Weg offen steht und dieser Weg genauso erfolgversprechend ist (vgl. BAG vom 17.02.2011 - 6 AZB 3/11 - NZA 2011, 422; LAG Sachsen-Anhalt vom 28.10.2010 - 2 Ta 140/10 - zitiert in Juris; LAG München vom 21.09.2009 - 11 Ta 251/09 - zitiert in Juris, jeweils m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.03.2021 - 6 Ta 11/21

    Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Zahlungsantrag, Verzugslohn,

    Mutwillig ist deshalb die Erweiterung einer Kündigungsschutzklage, um Entgeltansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugs für einen Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn dieser Betrag zwischen den Parteien unstreitig und auch nicht zweifelhaft ist, dass der Verzugslohn vom Arbeitgeber im Fall des Unterliegens gezahlt werden würde (LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2009 - 5 Ta 124/09 - Rn 19; LAG Hamburg, 01.12.2003 - 6 Ta 23/03 - LAG München, 21.09.2009 - 11 Ta 251/09 -).
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