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   LAG München, 05.09.2007 - 11 Ta 286/07   

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https://dejure.org/2007,11958
LAG München, 05.09.2007 - 11 Ta 286/07 (https://dejure.org/2007,11958)
LAG München, Entscheidung vom 05.09.2007 - 11 Ta 286/07 (https://dejure.org/2007,11958)
LAG München, Entscheidung vom 05. September 2007 - 11 Ta 286/07 (https://dejure.org/2007,11958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts; Voraussetzung einer hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; KSchG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts bei der Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei unschlüssigen Darlegungen zur Beschäftigtenzahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04

    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus LAG München, 05.09.2007 - 11 Ta 286/07
    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (BAG, a.a.O. sowie OLG Nürnberg, Beschl. vom 6. Oktober 2004, Az.: 10 WF 3403/04, NJW 2005, 687).
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG München, 05.09.2007 - 11 Ta 286/07
    Dies folgt aus § 11 a, Abs. 3 ArbGG i. V. m. § 121 Abs. 3 ZPO (vgl. BAG, Beschl. vom 18. Juli 2005, AZB 65/03; NZA 2005, 1078).
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