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   LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07   

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LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07 (https://dejure.org/2007,10107)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.10.2007 - 11 Ta 287/07 (https://dejure.org/2007,10107)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 11 Ta 287/07 (https://dejure.org/2007,10107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 114, 117 ZPO
    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erstreckung eines in einer Klageschrift enthaltenen PKH-Antrags auf spätere Klageerweiterungen oder auf einen zu einem späteren Zeitpunkt geschlossenen Vergleich; Bestimmung des Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung; Folgen einer fehlerhaften ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfeantrag für Klageerweiterung und Vergleich - keine Abänderung fehlerhaft bewilligter Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07

    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
    Für diese muss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtzeitig vor der Beendigung des Rechtsstreits grundsätzlich ausdrücklich beantragt werden (wie LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07; LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07).

    Einen konkludenten oder stillschweigenden Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gibt es deshalb weder für die Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung noch für die Tatbestände einer Mehreinigung (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, zitiert nach juris).

    Daher muss für diese gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, a.a.O.; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 und LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 m.w. Nachw., jeweils zitiert nach juris).

    Denn grundsätzlich ist Prozesskostenhilfe ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs zu bewilligen (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.3. der Gründe, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2007 - 7 Ta 129/07

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung des Antrags auf den Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
    Für diese muss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtzeitig vor der Beendigung des Rechtsstreits grundsätzlich ausdrücklich beantragt werden (wie LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07; LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07).

    a) Die vom Gericht gemäß § 119 Abs. 1 ZPO zu treffende Bewilligungsentscheidung bezieht sich stets auf den nach § 117 ZPO zu stellenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris).

    Denn dort wurden allein die eben im Einzelnen genannten Anträge angekündigt, so dass das Arbeitsgericht auch eine Prüfung der Erfolgsausichten nach § 114 ZPO nur in diesem Zusammenhang anstellen konnte (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07, zu II. 1. der Gründe, a.a.O.).

  • LAG Köln, 15.11.2006 - 10 Ta 381/06

    PKH; Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
    Daher muss für diese gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, a.a.O.; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 und LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 m.w. Nachw., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 4 Ta 144/07

    Prozesskostenhilfe: Möglichkeit der Erstreckung auf Anträge nach der Bewilligung;

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
    Daher muss für diese gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, a.a.O.; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 und LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 m.w. Nachw., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 5 Ta 52/06

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkende Bewilligung und Beiordnung

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
    Denn mit Rücksicht auf die Belange der Staats- und Landeskasse ist es geboten, dass sich das Arbeitsgericht jeweils rechtzeitig in Bezug auf jeden einzelnen Streitgegenstand mit der Frage befassen kann, inwieweit für eine entsprechende Bewilligung und Beiordnung die sich aus § 114 ZPO ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind (so ausdrücklich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2006 - 5 Ta 52/06, zu II. 2. der Gründe, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 4 Ta 262/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht bei

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
    Eine diesbezügliche - teilweise - Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 15.06.2007 durch das Beschwerdegericht war hier aber wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zu II. der Gründe, zitiert nach juris) zum Nachteil der Klägerin nicht möglich.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.08.2009 - 1 Ta 138e/09

    Erstreckung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf den

    a) Die vom Gericht gemäß § 119 Abs. 1 ZPO zu treffende Bewilligungsentscheidung bezieht sich stets auf den nach § 117 ZPO zu stellenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (LAG Rheinland-Pfalz 22.05.2007 - 7 Ta 129/07 - zit. n. JURIS; LAG Köln 15.10.2007 - 11 Ta 287/07 - zit. n. JURIS).

    Das LAG Köln weist in seinem Beschluss vom 15.10.2007 (11 Ta 287/07) zu Recht darauf hin, dass ein Blankettantrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in § 114 ZPO nicht vorgesehen ist.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.08.2009 - 1 Ta 138 e/09

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Vergleichsmehrwert, Klageschrift, konkludenter

    a) Die vom Gericht gemäß § 119 Abs. 1 ZPO zu treffende Bewilligungsentscheidung bezieht sich stets auf den nach § 117 ZPO zu stellenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (LAG Rheinland-Pfalz 22.05.2007 - 7 Ta 129/07 - zit. n. JURIS; LAG Köln 15.10.2007 - 11 Ta 287/07 - zit. n. JURIS).

    Das LAG Köln weist in seinem Beschluss vom 15.10.2007 (11 Ta 287/07) zu Recht darauf hin, dass ein Blankettantrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in § 114 ZPO nicht vorgesehen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08

    Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert - Darstellung des Streitverhältnisses

    Von einer solchen Hinweispflicht gehe im Übrigen auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 15.10.2007, Az. 11 Ta 287/07 aus.
  • LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Ta 376/15

    PKH; Hinweispflicht

    Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. dazu zB LAG Köln 15.10.2007 - 11 Ta 287/07; 10.09.2010 - 7 Ta 191/08; 30.09.2013 - 11 Ta 177/13; 10.12.2013 - 4 Ta 326/13).
  • LAG Köln, 15.04.2010 - 1 Ta 70/10

    Mutwillige Kündigungsschutzklage bei fehlenden Darlegungen zur Anwendung des

    Bei einer Klageerweiterung muss die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auch auf diesen Antrag ausdrücklich beantragt werden (LAG Köln v. 15.10.2007 - 11 Ta 287/07 - bei juris; Zöller/Geimer, 28. Aufl., 2010, § 119 Rn. 14 m.w.N.).
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